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Welche Vorschriften gelten für die Kühlung von Kesseln mit zyklischer Fluidisierbett-Technologie nach dem Stilllegen?
1. Innerhalb von 6 Stunden nach dem Stillstand des Kessels kann durch verstärkte Erneuerung der Flüssigkeit im Dampfkessel sowie in den wassergekühlten Wänden gekühlt werden. Die Schalter der verschiedenen Lüftungs- und Rauchsysteme sowie alle Zugänge dürfen nicht geöffnet werden. 2, 6 Stunden später können die verschiedenen Klappen des Lüftungs- und Kühlsystems geöffnet werden, um eine Belüftung zu ermöglichen. 3. Nach 8 Stunden Stillstand kann man die Luken im Ofenraum sowie in den hinteren Rauchrohren öffnen, um eine bessere Belüftung zu gewährleisten. 4. Nach 10–12 Stunden Stillstand kann der Lüfter gestartet werden, um eine Kühlung zu gewährleisten. Gleichzeitig sollte die Temperatur an der Wand des Dampfkessels genau überwacht werden. 5. Bei einer Stilllegung des Ofens für 16 Stunden können die Ventilatoren Nr. 1 und Nr. 2 zum weiteren Kühlen gestartet werden, je nach Wartungsarbeiten.
Bei erzwungener Kühlung: 1. Nach 12 Stunden Stillstand des Kessels wird die Kühlung durch das Wasser im Dampf-Wasser-System verstärkt. 2. Nach 12 Stunden Stillstand des Ofens wird der Schlackeabfall herausgenommen, um abzukühlen. 3. Nach 12 Stunden Stillstand wird der Lüfter gestartet, um Kühlung zu gewährleisten.
Siehe NFPA 85, Teil 7, zu den Kontrollmaßnahmen für Fluidbettanlagen – es sind detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für den Start und Stopp vorhanden
Arbeiten Sie gemäß den Vorschriften oder Betriebsanleitungen.
Ich komme, um es zu lernen!* ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !