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Rolle von Beratungsstellen für Arbeitsschutztechnik: Erstens liefern sie **den Aufsichtsbehörden ( )** ; Zweitens ist es dazu da, den Arbeitgebern ( ) zur Verfügung zu stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern ( ) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Berufsgesundheitsdienstleistungsunternehmen B, C, D: Erstens bieten sie den **Aufsichtsbehörden technische Unterstützung** ; Zweitens ist es dazu da, den Arbeitgebern (technische Dienstleistungen) anzubieten ; Drittens ist es notwendig, den Arbeitnehmern (Gesundheitsdienste) zur Verfügung zu stellen.
B, C, D,--------------------------------------------
B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle von Berufsgesundheitsdienstleistungsunternehmen: Erstens bieten sie den **Aufsichtsbehörden technische Unterstützung** ; Zweitens ist es dazu da, den Arbeitgebern (technische Dienstleistungen) anzubieten ; Drittens ist es notwendig, den Arbeitnehmern (Gesundheitsdienste) zur Verfügung zu stellen. B C D
B C D.....................
Technische Unterstützung, Technikdienste, Gesundheitsdienste
Rolle der Einrichtungen für Berufsgesundheitstechnische Dienstleistungen: Erstens liefern sie den **Aufsichtsbehörden (a)** ; Zweitens ist es dazu da, den Arbeitgebern (c) zur Verfügung zu stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (d) zur Verfügung gestellt werden.
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden.
B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Antwort bekanntgeben: B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste
Rolle von Beratungsstellen für Arbeitsschutztechnik: Erstens bieten sie den **Aufsichtsbehörden technische Unterstützung (Typ B)** ; Zweitens besteht es darin, den Arbeitgebern (C-Technologie-Dienstleistungen) anzubieten ; Drittens soll den Arbeitnehmern (Gesundheitsdienste) zur Verfügung gestellt werden.
Rolle der Dienstleistungsunternehmen für berufsgenossenschaftliche Gesundheitsschutzfragen: Erstens liefern sie Informationen an die **Aufsichtsbehörden (B)** ; Zweitens soll es den Arbeitgebern (C) zur Verfügung stellen ; Drittens soll den Arbeitnehmern (D) zur Verfügung gestellt werden. A Informationsquellen B Technische Unterstützung C Technischer Service D Gesundheitsdienste