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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 2015-10-1 22:41 bearbeitet. Vor einigen Tagen erhielten wir eine Mitteilung von unserer Arbeitseinheit, wonach wir uns als Einheimische ausgeben und ein Formular ausfüllen sollten. Es hieß, es gehe um ein Projekt zur Verbesserung der Qualität des Benzins, und man wolle eine Umfrage unter der Bevölkerung durchführen. Wir sollten alle „zustimmen“ ankreuzen – deshalb kam mir diese Frage in den Sinn. Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauprojekts die entsprechenden Informationen auf (A)-Weise veröffentlichen. A. Auf seiner **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**. B. Durch Veröffentlichung in den öffentlichen Medien am Ort des Bauvorhabens. C. Durch Veröffentlichung in den öffentlichen Medien am Standort des Unternehmens. D. Durch kostenlose Verteilung von Druckschriften, die die relevanten Informationen enthalten
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauvorhabens die entsprechenden Informationen auf bestimmte Weise veröffentlichen. A. Auf seiner **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**. B. Durch Veröffentlichung in den öffentlichen Medien am Ort des Bauvorhabens. C. Durch Veröffentlichung in den öffentlichen Medien am Standort des Unternehmens. D. Durch kostenlose Verteilung von Druckschriften, die die relevanten Informationen enthalten
Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauprojekts die entsprechenden Informationen auf (A)-Weise veröffentlichen. A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**. B. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Bauprojekts. C. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Unternehmens. D. Durch kostenlose Verteilung von gedruckten Materialien, die die relevanten Informationen enthalten
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
B. Veröffentlichung einer Ankündigung in den öffentlichen Medien am Standort des Bauvorhabens
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A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauprojekts die entsprechenden Informationen auf (A)-Weise veröffentlichen. A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**. B. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Bauprojekts. C. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Unternehmens. D. Durch kostenlose Verteilung von gedruckten Materialien, die die relevanten Informationen enthalten
Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauprojekts die entsprechenden Informationen auf (A)-Weise veröffentlichen.
Gemäß den Bestimmungen der „Vorläufigen Verordnung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Umweltverträglichkeitsprüfung“ müssen die zuständigen Behörden für den Umweltschutz nach Erhalt des Berichts über die Umweltauswirkungen eines Bauprojekts die entsprechenden Informationen auf (A)-Weise veröffentlichen. A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**. B. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Bauprojekts. C. Durch Veröffentlichung von Ankündigungen in den öffentlichen Medien am Standort des Unternehmens. D. Durch kostenlose Verteilung von gedruckten Materialien, die die relevanten Informationen enthalten
Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
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A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**
B. Veröffentlichung einer Ankündigung in den öffentlichen Medien am Standort des Bauvorhabens
A. Auf ihrer **Webseite oder auf andere Weise, die es der Öffentlichkeit erleichtern, davon Kenntnis zu erlangen**