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Wie der Titel schon sagt: Welche weiteren Genehmigungen sind für die normale Produktion erforderlich? Welche Bedingungen muss jedes Dokument erfüllen, damit es ausgestellt werden kann?
Vor dem Bau eines Projekts müssen wohl eine Sicherheitsbewertung, eine Umweltbewertung, eine Brandschutzprüfung sowie eine Stabilitätsbewertung durchgeführt werden
Verordnung über die Genehmigung für sicheres Arbeiten (veröffentlicht am 13. Januar 2004 durch Erlass Nr. 397 des Staatsrates der Volksrepublik China; geändert gemäß der Entscheidung des Staatsrates vom 29. Juli 2014 bezüglich der Änderung einiger Verwaltungsvorschriften). Artikel 1: Diese Verordnung wurde erlassen, um die Bedingungen für sicheres Arbeiten strenger zu regeln, die Überwachung und Kontrolle im Bereich der Arbeitssicherheit weiter zu stärken sowie Unfälle bei der Arbeit zu verhindern und zu verringern. Dabei werden die entsprechenden Bestimmungen des Gesetzes der Volksrepublik China über die Arbeitssicherheit herangezogen. Artikel 2 **Für Bergbauunternehmen, Bauunternehmen sowie Unternehmen, die Chemikalien, Feuerwerk und Konsumgüter herstellen (im Folgenden gemeinsam als Unternehmen bezeichnet), gilt ein System zur Genehmigung der sicheren Produktion.** Unternehmen, die keine Genehmigung für sicheres Arbeiten besitzen, dürfen keine Produktionsaktivitäten durchführen. Artikel 3: Die für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständige Abteilung des Staatsrates ist dafür verantwortlich, die Lizenzen für die sichere Produktion auszustellen und zu verwalten – und zwar für die von der Zentralregierung verwalteten Bergbauunternehmen, die nicht im Kohlebergbau tätig sind, sowie für Unternehmen, die Chemikalien und Feuerwerk herstellen. Die für die Arbeitssicherheit zuständigen Behörden der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sind dafür verantwortlich, die Genehmigungen für den sicheren Betrieb von Bergwerken, die nicht zu den Kohlebergwerken gehören, sowie von Unternehmen, die Chemikalien oder Feuerwerk herstellen, auszustellen und zu verwalten. Zudem unterstehen sie der Leitung und Aufsicht der für die Arbeitssicherheit zuständigen Behörden des Staatsrates. **Die Behörden für die Sicherheitskontrolle in Kohlebergwerken sind für die Ausstellung und Verwaltung der Genehmigungen für einen sicheren Betrieb in den von der Zentralregierung verwalteten Kohlebergwerken zuständig. Die für die Sicherheit in Kohlebergwerken zuständigen Überwachungsbehörden, die in Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städten eingerichtet sind, sind für die Ausstellung und Verwaltung der Genehmigungen für den sicheren Betrieb von Kohlebergwerken zuständig – abgesehen von den Fällen, die in dem vorherigen Absatz geregelt sind. Zudem unterstehen sie der Leitung und Aufsicht der **Überwachungsbehörden für die Sicherheit in Kohlebergwerken**. Artikel 4: Die für den Bauwesen zuständigen Behörden der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte sind für die Ausstellung und Verwaltung der Genehmigungen für eine sichere Bauausführung verantwortlich. Zudem unterstehen sie der Leitung und Aufsicht der für das Bauwesen zuständigen Behörden des Staatsrates. Artikel 5: Die zuständigen Behörden für die Industrie der zivilen Güter in den Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städten sind dafür verantwortlich, die Lizenzen für eine sichere Produktion von zivilen Gütern auszustellen und zu verwalten. Gleichzeitig unterstehen sie der Leitung und Aufsicht der zuständigen Behörden des Staatsrates für die Industrie der zivilen Güter. Artikel 6: Um eine Genehmigung für sicheres Arbeiten zu erhalten, müssen Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllen: (1) Es muss ein funktionierendes System zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit vorhanden sein, sowie umfassende Vorschriften und Arbeitsanleitungen bezüglich der Arbeitssicherheit. (2) Die Investitionen in die Arbeitssicherheit müssen den Anforderungen entsprechen. (3) Es muss eine Abteilung für Arbeitssicherheit eingerichtet werden, die mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern besetzt ist. (4) Die leitenden Angestellten sowie die Mitarbeiter, die für die Arbeitssicherheit zuständig sind, müssen eine Prüfung bestanden haben. (5) Die Mitarbeiter, die für spezielle Aufgaben tätig sind, müssen ebenfalls eine Prüfung bestanden haben und über die entsprechenden Zertifikate verfügen. (6) Die Mitarbeiter müssen eine Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit absolviert haben. (7) Es muss eine Versicherung gegen Berufskrankheiten abgeschlossen werden, wobei die Versicherungsprämien für die Mitarbeiter gezahlt werden müssen. (8) Die Gebäude, Arbeitsplätze sowie die Sicherheitsausrüstung und -geräte müssen den Anforderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards entsprechen. (9) Es müssen Maßnahmen zum Schutz vor beruflichen Gefahren vorhanden sein, und den Mitarbeitern müssen Schutzausrüstungen bereitgestellt werden, die den geltenden Standards entsprechen. (10) Es müssen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden. (11) Es müssen Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Überwachung von potenziellen Gefahren sowie Notfallpläne vorhanden sein. (12) Es müssen Notfallpläne für Unfälle bei der Produktion sowie Organisationen oder Personen vorhanden sein, die im Notfall eingreifen können, und es müssen die notwendigen Ausrüstungen und Geräte bereitstehen. (13) Weitere Bedingungen, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind. Artikel 7: Vor Beginn der Produktion muss das Unternehmen gemäß den Vorschriften dieser Verordnung bei der zuständigen Stelle für die Ausstellung von Sicherheitszertifikaten einen Antrag auf Erteilung eines solchen Zertifikats stellen. Dabei müssen die in Artikel 6 dieser Verordnung genannten Unterlagen und Informationen vorgelegt werden. Die Behörde, die für die Ausstellung der Genehmigung für sicheres Arbeiten zuständig ist, muss die Anträge innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt prüfen. Wenn die Anforderungen bezüglich der Sicherheit bei der Arbeit erfüllt sind, wird die Genehmigung ausgestellt. Falls die Anforderungen nicht erfüllt werden, wird keine Genehmigung erteilt. In diesem Fall wird dem Unternehmen schriftlich mitgeteilt, warum dies der Fall ist. Kohlebergbauunternehmen müssen für jede Mine bzw. jeden Stollen gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung eine Genehmigung für sicheres Arbeiten erhalten. Artikel 8: Das Format der Genehmigung für sicheres Arbeiten wird von der für die Überwachung und Kontrolle der Arbeitssicherheit zuständigen Abteilung des Staatsrates festgelegt. Artikel 9: Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für sicheres Arbeiten beträgt 3 Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für sicheres Arbeiten abläuft und eine Verlängerung erforderlich ist, muss das Unternehmen drei Monate vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Stelle, die die ursprüngliche Genehmigung ausgestellt hat, die entsprechenden Verlängerungsverfahren in die Wege leiten. Solange das Unternehmen im Rahmen der Gültigkeitsdauer der Genehmigung für sicheres Arbeiten die geltenden Gesetze und Vorschriften einhält und es zu keinen Todesunfällen kommt, wird bei Ablauf der Gültigkeitsdauer der Genehmigung diese – mit Zustimmung der zuständigen Stelle, die die Genehmigung ursprünglich erteilt hat – ohne weitere Prüfung um 3 Jahre verlängert. Artikel 10: Die Behörden, die für die Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten zuständig sind, müssen ein ordentliches System zur Verwaltung dieser Zertifikate einrichten und aufrechterhalten. Zudem sollen sie regelmäßig der Öffentlichkeit mitteilen, welche Unternehmen über ein solches Zertifikat verfügen. Artikel 11: Die Behörden, die für die Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten in Kohlebergbauunternehmen zuständig sind, sowie die Behörden, die für die Ausstellung solcher Zertifikate in Bauunternehmen und in Unternehmen, die Produkte für den zivilen Gebrauch herstellen, zuständig sind, müssen jährlich den zuständigen Behörden für die Überwachung des sicheren Arbeitens über die Ausstellung und Verwaltung dieser Zertifikate Bericht erstatten. Artikel 12: Die für die Überwachung der Arbeitssicherheit zuständigen Behörden des Staatsrates sowie die entsprechenden Behörden der Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städte überwachen, ob Bauunternehmen, Unternehmen, die Produkte für den zivilen Gebrauch herstellen, sowie Kohlebergbauunternehmen eine Genehmigung für die Arbeitssicherheit besitzen. Artikel 13: Unternehmen dürfen keine Sicherheitszulassungen weitergeben oder missbrauchen, noch dürfen sie gefälschte Sicherheitszulassungen verwenden. Artikel 14: Nachdem ein Unternehmen eine Genehmigung für sicheres Arbeiten erhalten hat, darf es die Bedingungen für ein sicheres Arbeiten nicht verschlechtern. Zudem muss es die tägliche Verwaltung im Bereich der Sicherheit am Arbeitsplatz verbessern und sich den Überprüfungen durch die Behörde, die die Genehmigungen erteilt, unterziehen. Die Behörde, die die Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten genehmigt, muss die Überwachung der Unternehmen, die ein solches Zertifikat besitzen, verstärken. Sollte festgestellt werden, dass diese Unternehmen nicht mehr die für ein sicheres Arbeiten erforderlichen Bedingungen erfüllen, muss das Zertifikat vorübergehend eingezogen oder entzogen werden. Artikel 15: Die Mitarbeiter der Behörden, die für die Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten zuständig sind, dürfen im Rahmen der Ausstellung, Verwaltung und Überwachung dieser Zertifikate weder Geld- noch Sachleistungen von Unternehmen annehmen, noch dürfen sie andere Vorteile anstreben. Artikel 16: Die Aufsichtsbehörden überwachen gemäß den Vorschriften des „Gesetzes der Volksrepublik China über die administrative Aufsicht“ die Einhaltung der Pflichten durch die Behörden, die die Genehmigungen für sicheres Arbeiten ausstellen, sowie deren Mitarbeiter. Artikel 17: Jede Einheit oder jeder Einzelperson hat das Recht, Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Vorschriften bei den zuständigen Behörden für die Ausstellung von Genehmigungen für sicheres Arbeiten oder bei den Aufsichtsbehörden sowie anderen relevanten Stellen zu melden. Artikel 18: Wenn die Mitarbeiter der Behörden, die für die Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten zuständig sind, eines der folgenden Verhaltensweisen begehen, werden sie mit einer Herabstufung in ihrem Rang oder mit ihrer Entlassung bestraft. Falls ihr Handeln strafbar ist, wird gemäß dem Gesetz strafrechtlich verfolgt: (1) Wenn sie Unternehmen, die nicht die Voraussetzungen für ein sicheres Arbeiten erfüllen, dennoch mit einem solchen Zertifikat ausstatten; (2) Wenn sie feststellen, dass ein Unternehmen ohne gültiges Zertifikat weiterhin Produktion betreibt, und nichts dagegen unternehmen; (3) Wenn sie feststellen, dass ein Unternehmen, das bereits ein Zertifikat für sicheres Arbeiten besitzt, nicht mehr die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, und nichts dagegen unternehmen; (4) Wenn sie nach einer Meldung über Verstöße gegen diese Vorschriften nicht rechtzeitig handeln; (5) Wenn sie bei der Ausstellung, Verwaltung und Überwachung der Zertifikate Geld oder andere Vorteile von Unternehmen annehmen. Artikel 19: Wer gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt und ohne eine Genehmigung für sicheres Arbeiten in Produktion geht, wird aufgefordert, die Produktion einzustellen. Zudem werden die unrechtmäßig erzielten Gewinne konfisziert, und es wird eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 bis 500.000 Yuan verhängt. Falls dadurch schwere Unfälle oder andere ernste Folgen entstehen und ein Straftatbestand vorliegt, wird strafrechtlich verfolgt. Artikel 20: Wer gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt, indem er nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Genehmigung für sicheres Arbeiten keine Verlängerung beantragt und weiterhin produziert, dem wird befohlen, die Produktion einzustellen. Er muss innerhalb einer bestimmten Frist die notwendigen Verlängerungsverfahren durchführen. Zudem werden ihm die unrechtmäßig erzielten Gewinne beschlagnahmt und eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 bis 100.000 Yuan auferlegt. Falls er auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin produziert, wird er gemäß den Bestimmungen des Artikels 19 dieser Verordnung bestraft. Artikel 21: Wer gegen die Bestimmungen dieser Verordnung verstößt und eine Genehmigung für sichere Produktion weitergibt, dem wird das unrechtmäßig erzielte Einkommen beschlagnahmt. Zudem wird eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 bis 500.000 Yuan verhängt, und seine Genehmigung für sichere Produktion wird entzogen. Wenn es sich um ein Straftatbestand handelt, wird strafrechtlich verfolgt. Derjenige, der die Genehmigung übernimmt, wird gemäß den Bestimmungen des Artikels 19 dieser Verordnung bestraft. Wer eine Genehmigung für sicheres Arbeiten fälscht oder eine gefälschte Genehmigung verwendet, wird gemäß Artikel 19 dieser Vorschriften bestraft. Artikel 22: Unternehmen, die bereits vor Inkrafttreten dieser Vorschriften mit der Produktion begonnen haben, müssen innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten dieser Vorschriften bei der zuständigen Stelle für die Ausstellung von Genehmigungen für sicheres Arbeiten einen Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung stellen. Wer diese Frist versäumt oder bei der Überprüfung nicht die für ein sicheres Arbeiten erforderlichen Bedingungen erfüllt und somit keine Genehmigung erhält, und dennoch weiterhin produziert, wird gemäß Artikel 19 dieser Vorschriften bestraft. Artikel 23: Die in diesen Vorschriften vorgesehenen administrativen Sanktionen werden von der Behörde festgelegt, die die Genehmigungen für sicheres Arbeiten ausstellt. Artikel 24: Diese Vorschriften treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Welche weiteren Genehmigungen sind für die normale Produktion erforderlich? Welche Bedingungen muss jedes Dokument erfüllen, damit es ausgestellt werden kann? 1. Einführung und Verbesserung eines Verantwortungssystems für die sichere Produktion, Erstellung umfassender Vorschriften und Betriebsanleitungen für eine sichere Produktion ; 2. Die Investitionen in die Sicherheit entsprechen den Anforderungen an einen sicheren Betrieb ; 3. Einrichtung einer Abteilung für Arbeitssicherheit sowie Besetzung dieser Abteilung mit speziell ausgebildeten Mitarbeitern für Arbeitssicherheit ; 4. Die leitenden Personen sowie die Mitarbeiter für Arbeitssicherheit haben die Prüfung bestanden ; 5. Fachkräfte für spezielle Tätigkeiten müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden und eine Zulassung zur Ausführung solcher Tätigkeiten erhalten ; 6. Die Beschäftigten haben eine erfolgreiche Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit absolviert ; 7. Teilnahme am Arbeitsunfallversicherungssystem gemäß dem Gesetz sowie Zahlung der Versicherungsprämien für die Beschäftigten ; 8. Die Fabrikgebäude, Arbeitsplätze sowie die Sicherheitsanlagen und -ausrüstungen müssen den Anforderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards und Richtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit entsprechen ; 9. Es gibt Maßnahmen zur Prävention von Berufsgefahren, und den Beschäftigten werden Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt, die den **Standards oder den Branchenstandards entsprechen ; 10. Durchführung einer Sicherheitsbewertung gemäß den gesetzlichen Vorschriften ; 11. Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Überwachung von erheblichen Gefahrenquellen sowie Notfallpläne ; 12. Es gibt einen Notfallplan für Unfälle in der Produktion, sowie Organisationen oder Mitarbeiter für den Notfallfall. Zudem sind die notwendigen Ausrüstungsgegenstände und Geräte für den Notfall vorhanden ; 13. Weitere Bedingungen, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind.
1. Verfahren zur Genehmigung eines Projekts: Genehmigung für die Aufnahme des Projekts, Genehmigung zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie, Stellungnahme zur Umweltbewertung des Projekts, Genehmigung für die nukleare Nutzung, Stellungnahme zur Standortwahl, Nachweis über das Baugrundstück, Stellungnahme zur Sicherheitsprüfung, Stellungnahme zur Prüfung der Gefahren durch Berufskrankheiten. Zudem sind eine Genehmigung für die Herstellung und Lagerung von Chemikalien sowie Genehmigungen für die Grundplanung und Kostenschätzung des Projekts erforderlich. Ebenso sind Stellungnahmen zur Planung der Sicherheitsanlagen, Feuerlöschanlagen sowie Blitzschutzanlagen notwendig. Außerdem werden ein Planungsrecht für das Baugrundstück sowie ein Baugenehmigungsschein benötigt. Zudem ist eine Genehmigung für den Beginn der Bauarbeiten sowie ein Zertifikat über die Fertigstellung der Maschinen erforderlich. Auch eine Abnahmestellungnahme für die Blitzschutzanlagen sowie Feuerlöschanlagen sind notwendig. Für die Probeproduktion ist außerdem eine vorübergehende Genehmigung für die Abfallentsorgung erforderlich. Zudem muss ein Plan für die Probeproduktion vorgelegt werden.
2. Zertifikate, die nach dem Beginn der Produktion benötigt werden: Genehmigung für sicheres Arbeiten, Genehmigung für die Abnahme der Umweltauflagen, Genehmigung für die Abnahme der arbeitsmedizinischen Anforderungen, Produktzertifikat (von der Qualitätsbehörde).
3. Für einige spezielle Projekte sind außerdem weitere Zertifikate von den zuständigen Behörden erforderlich
(1) Es müssen ein funktionierendes System zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit geschaffen werden, sowie umfassende Vorschriften und Richtlinien für die Arbeitssicherheit festgelegt werden.
(2) Die Investitionen in die Arbeitssicherheit müssen den Anforderungen entsprechen.
(3) Es müssen Organisationen für die Arbeitssicherheit eingerichtet werden, die mit Fachkräften für die Arbeitssicherheit ausgestattet sind.
(4) Die leitenden Angestellten sowie die Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit müssen eine Qualifikation nachweisen können.
(5) Die Mitarbeiter, die spezielle Aufgaben ausführen, müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden und eine Qualifikationsbescheinigung erhalten.
(6) Die Mitarbeiter müssen eine Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit absolviert haben.
(7) Es muss eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle abgeschlossen werden, wobei die Versicherungsprämien für die Mitarbeiter gezahlt werden müssen.
(8) Die Gebäude, Arbeitsplätze sowie die Sicherheitsanlagen, -ausrüstungen und -verfahren müssen den Anforderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards und Richtlinien entsprechen.
(9) Es müssen Maßnahmen zur Prävention beruflicher Gefahren getroffen werden, und den Mitarbeitern müssen Schutzausrüstungen bereitgestellt werden, die den geltenden Standards oder Branchenstandards entsprechen.
(10) Es müssen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbewertungen durchgeführt werden.
(11) Es müssen Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Überwachung potenzieller Gefahren sowie Notfallpläne vorhanden sein.
(12) Es müssen Notfallpläne für Unfälle bei der Produktion sowie Notfallteams oder -mitarbeiter vorhanden sein, die über die notwendige Ausrüstung verfügen.
(13) Weitere Bedingungen, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind.
(1) Es müssen ein funktionierendes System zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit geschaffen werden, sowie umfassende Vorschriften und Richtlinien für die Arbeitssicherheit festgelegt werden.
(2) Die Investitionen in die Arbeitssicherheit müssen den Anforderungen entsprechen.
(3) Es müssen Organisationen für die Arbeitssicherheit eingerichtet werden, die mit Fachkräften für die Arbeitssicherheit ausgestattet sind.
(4) Die leitenden Angestellten sowie die Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit müssen eine Qualifikation nachweisen können.
(5) Die Mitarbeiter, die spezielle Aufgaben ausführen, müssen von den zuständigen Behörden geprüft werden und eine Qualifikationsbescheinigung erhalten.
(6) Die Mitarbeiter müssen eine Ausbildung in Sachen Arbeitssicherheit absolviert haben.
(7) Es muss eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle abgeschlossen werden, wobei die Versicherungsprämien für die Mitarbeiter gezahlt werden müssen.
(8) Die Gebäude, Arbeitsplätze sowie die Sicherheitsanlagen, -ausrüstungen und -verfahren müssen den Anforderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften, Standards und Richtlinien entsprechen.
(9) Es müssen Maßnahmen zur Prävention beruflicher Gefahren getroffen werden, und den Mitarbeitern müssen Schutzausrüstungen bereitgestellt werden, die den geltenden Standards oder Branchenstandards entsprechen.
(10) Es müssen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsbewertungen durchgeführt werden.
(11) Es müssen Maßnahmen zur Erkennung, Bewertung und Überwachung potenzieller Gefahren sowie Notfallpläne vorhanden sein.
(12) Es müssen Notfallpläne für Unfälle bei der Produktion sowie Notfallteams oder -mitarbeiter vorhanden sein, die über die notwendige Ausrüstung verfügen.
(13) Weitere Bedingungen, die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschrieben sind.
Welche Voraussetzungen müssen vor dem Probelauf der Petrochemieanlage erfüllt sein? http://bbs.hcbbs.com/thread-271152-1-1.html (Quelle: HaiChuan Chemie-Forum) Man sollte sich diesen Beitrag ansehen.