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Welche Methoden gibt es zur Erstellung eines Plans für Sicherheitstechnische Maßnahmen?
Bei der Erstellung des Plans sollten an die einzelnen untergeordneten Einheiten entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Einheit konkrete Anforderungen gestellt und Anweisungen erteilt werden. Die Leiter der einzelnen Einheiten legen gemeinsam mit den zuständigen Personen einen konkreten Plan für die Sicherheitstechnischen Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich fest. Die Abteilung für Unternehmenssicherheit prüft und fasst die Informationen zusammen. Die Abteilung für Produktionsplanung ist dafür zuständig, alles in Einklang zu bringen. In einer Besprechung, an der der Betriebsleiter sowie die Leiter der verschiedenen Abteilungen, die Gewerkschaftsführer oder Mitglieder des Ausschusses für Arbeitssicherheit teilnehmen, werden die Verantwortlichen für die Projekte, das Design und den Bau festgelegt. Zudem werden Fristen festgelegt. Nach Genehmigung durch den leitenden Mitarbeiter des Unternehmens wird der Plan offiziell verabschiedet. Für wichtige Maßnahmen im Bereich der Sicherheit muss außerdem die Genehmigung des Betriebsrates eingeholt werden. Anschließend muss die Maßnahme von der übergeordneten Behörde genehmigt werden, bevor sie zusammen mit dem Produktionsplan an die zuständigen Abteilungen weitergeleitet wird. 1. Festlegung des Zeitpunkts für die Erstellung des Maßnahmenplans: Die Produktions- und Verwaltungseinheiten sollten in der Regel bereits im dritten Quartal jedes Jahres mit der Erstellung des Plans für die Produktion, die Technik, die Finanzen sowie die Planung des folgenden Jahres beginnen – gleichzeitig soll auch ein Plan für die notwendigen Sicherheitstechnischen Maßnahmen erstellt werden. 2. Erstellung eines Plans für die Umsetzungsmaßnahmen: Die Führungskräfte des Unternehmens sollten anhand der besonderen Bedingungen des eigenen Unternehmens konkrete Anforderungen an die untergeordneten Einheiten oder Abteilungen stellen, damit diese einen Plan für die Umsetzungsmaßnahmen erstellen können. Zudem sollten sie die entsprechenden Arbeiten koordinieren. 3. Festlegung der Projekte und Inhalte des Maßnahmenplans: Die unterstellten Einheiten legen die Projekte bezüglich der Sicherheitstechnischen Maßnahmen in ihrer jeweiligen Einheit fest und erstellen konkrete Pläne und Vorschläge. Nach Diskussionen mit den Beteiligten werden diese Pläne an die Abteilung für Arbeitssicherheit des Unternehmens übermittelt. Die Abteilung für Arbeitssicherheit prüft gemeinsam mit den technischen und planerischen Abteilungen die eingereichten Maßnahmenpläne, bewertet sie und fasst sie zusammen. Anschließend werden die einzelnen Maßnahmen festgelegt und dem zuständigen Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt. 4. Erstellung eines Maßnahmenplans: Nach der Genehmigung des Plans für die Sicherheitstechnischen Maßnahmen organisieren die zuständigen Abteilungen für Sicherheit sowie die unterstellten Einheiten die betroffenen Personen, um einen konkreten Maßnahmenplan zu erstellen. Nach Absprache wird dieser Plan den Abteilungen für Sicherheit, Technik und Planung zur gemeinsamen Prüfung vorgelegt. 5. Plan zur Genehmigung von Maßnahmen: Die Abteilungen für Sicherheit, Technik und Planung prüfen gemeinsam den eingereichten Plan zur Umsetzung von Sicherheits- und Technikmaßnahmen, bevor dieser den zuständigen Vorgesetzten zur Genehmigung vorgelegt wird. Der Plan für die Sicherheitstechnischen Maßnahmen wird in der Regel vom leitenden Ingenieur genehmigt. 6. Verabschiedung des Plans: Der leitende Beamte der jeweiligen Einheit beruft auf Anraten des Chefingenieurs die Leiter der zuständigen Abteilungen zusammen, um den Plan zu prüfen und zu genehmigen. Auf der Grundlage der Überprüfung und Genehmigung werden die Anweisungen zusammen mit dem Produktionsplan an die zuständigen Abteilungen zur Umsetzung weitergeleitet. Abgeschlossene Projektvorhaben müssen gemäß den Vorschriften einer Abschlussabnahme unterzogen werden. Bei der Abnahme nach Fertigstellung sollte man im Allgemeinen darauf achten, dass alle Materialien und Fertigprodukte von der Prüfabteilung überprüft werden müssen ; Einkaufte Geräte müssen über ein Qualitätszertifikat verfügen ; Die zuständige Einheit muss ein Abnahmeprotokoll beim Sicherheits- und Technikbereich einreichen. Der Sicherheits- und Technikbereich organisiert anschließend die Überprüfung durch die betreffenden Einheiten ; Nach erfolgreichem Abschluss der Überprüfung reicht die zuständige Stelle den Abnahmeprotokoll an die Planungsabteilung ein, um die Fertigstellung zu melden, und führt anschließend die finanziellen Abrechnungsverfahren durch ; Die Nutzerorganisationen müssen ein Register führen und die Anlagen gemäß der „Vorschriften zur Verwaltung von Arbeitsschutzvorrichtungen“ warten und betreuen.
(1) Festlegung des Zeitpunkts für die Erstellung des Maßnahmenplans: Der jährliche Plan für Sicherheits- und Technikmaßnahmen sollte in der Regel gleichzeitig mit den Plänen für Produktion, Technik, Finanzen sowie Beschaffung und Vertrieb desselben Jahres erstellt werden. (II) Erstellung des Plans für die Umsetzungsmaßnahmen: Die Führungskräfte des Unternehmens sollten anhand der besonderen Bedingungen ihres Unternehmens konkrete Anforderungen an die untergeordneten Einheiten oder Abteilungen stellen, damit diese einen Plan für die Umsetzungsmaßnahmen erstellen können. Zudem sollten sie die entsprechenden Arbeiten koordinieren. (III) Festlegung der Projekte und Inhalte des Plans zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen: Die zuständigen Abteilungen bestimmen auf der Grundlage einer gründlichen Untersuchung und Analyse der im eigenen Bereich vorhandenen Probleme sowie unter Berücksichtigung der Meinungen der Belegschaft, welche Projekte und Inhalte für den Plan zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen notwendig sind. Anschließend werden diese Pläne an die übergeordneten Stellen für Arbeitssicherheit weitergeleitet. Die Abteilung für Sicherheitsmanagement prüft, abwägt und fasst die eingereichten Maßnahmenpläne zusammen, bestimmt anschließend die einzelnen Maßnahmen und legt sie den zuständigen Führungskräften zur Genehmigung vor. (IV) Erstellung eines Plans für Sicherheitsmaßnahmen: Nach der Genehmigung des Plans für die Sicherheitsmaßnahmen organisieren die zuständigen Abteilungen für Sicherheit sowie die unterstellten Einheiten die betreffenden Personen, um einen konkreten Plan sowie entsprechende Vorschläge auszuarbeiten. Nach Absprache werden diese Pläne an die übergeordneten Abteilungen für Sicherheit sowie die zuständigen Behörden zur Prüfung weitergeleitet. (5) Genehmigungsverfahren: Die zuständigen Abteilungen für Sicherheit, Technik und Planung prüfen gemeinsam den eingereichten Plan zur Umsetzung von Sicherheits- und Technikmaßnahmen. Anschließend wird der Plan den entsprechenden Führungskräften der Einrichtung zur Genehmigung vorgelegt. Der Plan für die Sicherheitstechnischen Maßnahmen wird in der Regel vom leitenden Ingenieur genehmigt. (6) Der Leiter der Einheit, die den Maßnahmenplan erstellt, beruft auf der Grundlage der Genehmigungsstimmung des Chefingenieurs die Leiter der zuständigen Abteilungen sowie der unterstellten Einheiten zusammen, um den Maßnahmenplan zu prüfen und zu genehmigen. Nach Überprüfung und Genehmigung wird es zusammen mit dem Produktionsplan an die zuständigen Abteilungen zur Umsetzung weitergeleitet.