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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: Drei Monate
Alle neu gegründeten oder aufgestiegenen Bauunternehmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt ihrer Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für ein solches Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Geschäftstätigkeiten beginnen können; Wenn die Formalitäten nicht innerhalb von sechs Monaten erledigt werden, wird ihre Eignung erneut überprüft.
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: Innerhalb von sechs Monaten
Jedes neu gegründete oder aufgestiegene Bauunternehmen muss innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, um Geschäfte in diesem Bereich betreiben zu dürfen.
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: Sechs Monate
Innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Zulassung für Unternehmen im Bauwesen, die neu gegründet werden oder deren Qualifikationen aufgewertet werden,
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Die Antwort ist 6 Monate
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: Gleichzeitig
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: 3 Monate
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. (Richtig)
Alle neu gegründeten oder aufgewerteten Bauunternehmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Unternehmenszulassung eine Genehmigung für sicheres Arbeiten beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für eine solche Genehmigung erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen können
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. Antwort: Drei Monate
Jede neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen kann. (Falsch) Es sollte innerhalb von 3 Monaten sein
Antwort: Drei Monate. Alle neu gegründeten oder aufgestiegenen Bauunternehmen müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach Erhalt ihrer Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, bevor sie mit ihren Tätigkeiten beginnen können.
Jedes neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmen muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, um Geschäfte in diesem Bereich betreiben zu dürfen.
Jedes neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmen muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, um Geschäfte in diesem Bereich betreiben zu dürfen.
Jedes neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmen muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, um Geschäfte in diesem Bereich betreiben zu dürfen.
Jedes neu gegründete oder aufgewertete Bauunternehmen muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Unternehmenszulassung einen Sicherheitszertifikat für den sicheren Betrieb beantragen oder die entsprechenden Voraussetzungen für dieses Zertifikat erfüllen, um Geschäfte in diesem Bereich betreiben zu dürfen.