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Zählt es als Unfall am Arbeitsplatz, wenn man auf dem Weg zurück zur Arbeit nach den Feiertagen in einen anderen Fahrzeug kracht und dabei verletzt wird?
Die Zeit des Übergangs von der einen Schicht zur anderen sowie die Zeit auf dem Weg zur Arbeit am Morgen sollten mitgezählt werden. Die Zeit während der Ferien hingegen sollte nicht mitgezählt werden
Auf dem Weg zur Arbeitsstelle, um dort offiziell zu arbeiten, zählt das. Es handelt sich dabei um den Ort, an dem man zur Erholung und zum Übernachten hingeht – das sollte also nicht mitgezählt werden. Wenn man jedoch von Tibet nach Peking reist, gibt es viele mögliche Ziele für diese Reise
Ein Kollege von mir hatte auf dem Weg zur Arbeit mit dem Elektrofahrrad einen kleinen Unfall. Es wurde überprüft, ob er gegen die Vorschriften verstoßen hat – ein Verstoß seitens des Kollegen gilt wohl nicht als Arbeitsunfall.
Diesen Beitrag hat zuletzt Gottes Hand168 am 07.10.2015 um 09:14 bearbeitet. Nur Verletzungen, die auf dem üblichen Arbeitsweg durch Fahrzeuge verursacht wurden, zählen
Erstens hat der Urlaub nichts mit der Arbeit zu tun, zweitens könnte bei einem Auffahrunfall die eigene Schuld vorliegen, weshalb es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
Während der Pause gilt das sicherlich nicht als Arbeitsunfall
Hat der Chef angerufen und ihn gebeten, gestern zurückzukehren?
Meiner Meinung nach nicht – erstens ist der Ort falsch, auf dem Weg von den Ferien ist das Ziel das Zuhause und nicht der Arbeitsplatz; Zweitens gibt es nicht viele Routen. Unter der Fahrt zur Arbeit im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen ist die Strecke vom Zuhause zum Unternehmen gemeint, nicht die Rückreise bei einem Urlaub ; Zuletzt ist da die falsche Zeit – das bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und -ende; dafür sollte es eine Vorschrift geben (ich bin mir nicht ganz sicher), und nicht über mehrere Stunden oder Tage hinweg.
Nicht gerechnet. Es müssen doch Versicherungsgesellschaften geben. Man muss einfach nur eine Versicherung abschließen. Das ist’s schon. Die Abwicklung ist auch schnell!
Selbst wenn der Chef anruft und ihn zurückbeordert, gilt das wahrscheinlich nicht – **die zuständigen Stellen entscheiden. Manchmal glauben die Unternehmen, dass eine Anmeldung möglich sei, doch dann wird sie abgelehnt.** Sollte der Unternehmensinhaber nicht großzügiger sein und einfach aus eigener Tasche zahlen?
Es muss sich um den Weg handeln, den man auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit aus unweigerlich nehmen muss; Und man selbst trägt keine Hauptverantwortung ; Erst dann kann es als Arbeitsunfall gelten ;
Nicht gerechnet. Lassen Sie es über die Versicherung klären.
Bei einem Auffahrunfall könnten Sie die Hauptverantwortung tragen, weshalb es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt.
1, während der Arbeitszeit (einschließlich Hin- und Rückweg); 2, auf dem unvermeidlichen Weg zur Arbeit ; 3, Auf Geschäftsreise. Diese Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es sich um einen Arbeitsunfall handelt
Diese Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten
Das verstehe ich wirklich nicht. Nehmen wir den Weg zur Arbeit und zurück – es gibt viele Wege, um nach Hause zu kommen. Welcher ist der richtige?
Fällt nicht unter die Bestimmungen der Verordnung über Arbeitsunfälle: (VI) Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit, bei denen man keine Hauptverantwortung trägt – beispielsweise durch Verkehrsunfälle oder Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Fähren oder Zügen. Nach Ihrer Beschreibung fällt dies erstens nicht unter den Weg zur Arbeit (auch wenn es sich um die Rückkehr zur Arbeit nach den Feiertagen handelt, handelt es sich offensichtlich nicht um einen normalen, regelmäßigen Weg). Zweitens wird man im Falle eines Auffahrunfalls mit einem anderen Fahrzeug in der Regel als Hauptverantwortlicher angesehen.