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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 2015-10-9 um 22:28 bearbeitet. Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb der Wohngebiete (D) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen. A. 500 m B. 600 m C. 700 m D. 800 m
D. 800 m. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb von Wohngebieten (D) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen. A. 500 m B. 600 m C. 700 m D. 800 m
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb von Wohngebieten (D) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen. A. 500 m B. 600 m C. 700 m D. 800 m
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb der Wohngebiete (D) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich mindestens 800 Meter von Wohngebieten entfernt befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen.
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb von Wohngebieten (D) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen. A. 500 m B. 600 m C. 700 m D. 800 m
Punkt D: Außerhalb von 800 m~~~~~~~~~~~~
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich mindestens 800 Meter von Wohngebieten entfernt befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen.
Die Grenze des Deponiegeländes für gefährliche Abfälle muss sich mindestens 800 Meter von Wohngebieten entfernt befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen.
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle müssen sich mindestens 500 Meter von Wohngebieten entfernt befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den umliegenden Wohngebieten entstehen.
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb von Wohngebieten befinden, und es muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen die Atmosphäre in den nahegelegenen Wohngebieten nicht beeinträchtigt wird. D. 800 m
Die Grenzen der Deponien für gefährliche Abfälle sollten sich außerhalb von Wohngebieten (A) befinden. Zudem muss gewährleistet sein, dass unter den örtlichen Wetterbedingungen keine Auswirkungen auf die Luftqualität in den nahegelegenen Wohngebieten entstehen. A. 500 m B. 600 m C. 700 m D. 800 m