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Dieser Beitrag wurde zuletzt von hjztbwg am 15.10.2015 um 10:49 bearbeitet. Belohnung für die Beteiligung: 2 Reichtümer. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? Die richtige Antwort ist C: (A) Ein oberirdischer Raum in einer Fabrik der Kategorie C mit einer Fläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfabriken, bei denen jede Etage eine Fläche von 3500 m² hat. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? C (A) Ein ebenerdiger Raum in einer Fabrikhalle der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einer Hochhausfabrikhalle mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfabrikhallen, deren jeweilige Nutzfläche 3500 m² beträgt. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
Option C~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? C (A) Ein oberirdischer Raum in einer Fabrikhalle der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einer Hochhausfabrikhalle mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfertigungsanlagen, wobei jede Etage eine Nutzfläche von 3500 m² hat. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
(C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? A
(C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? (C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? (C) (A) Ein ebenerdiger Raum in einer Fabrikhalle der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einer Hochhalle mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfabriken, bei denen jede Etage eine Nutzfläche von 3500 m² hat. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? (C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2
(A) Ein oberirdischer Raum in einem Gebäude der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m²
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? (A) Ein ebenerdiger Raum mit einer Nutzfläche von 500 m² in einem Werkgebäude der Kategorie C.
(B) Ein Innenkorridor in einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m.
(C) Zwei Etagen eines Schweißwerks mit jeweils einer Nutzfläche von 3500 m² pro Etage.
(D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m². ABCD
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? A (A) Ein ebenerdiger Raum mit einer Nutzfläche von 500 m² in einem Werkgebäude der Kategorie C.
(B) Ein Innenkorridor in einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m.
(C) Zwei Etagen eines Schweißwerks, wobei jede Etage eine Nutzfläche von 3500 m² hat.
(D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? (C) (A) Ein oberirdischer Raum in einer Fabrik der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfabriken, deren jeweilige Nutzfläche 3500 m² beträgt. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m². Analyse: (A) Ein oberirdischer Raum in einer Fabrik der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². Nach den Vorschriften 9.1.3 müssen Räume mit einer Nutzfläche von mehr als 300 m² ausgestattet werden
(B) In einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m müssen in Innengängen mit einer Länge von mehr als 40 m sowie bei einer Länge von mehr als 20 m entsprechende Einrichtungen vorhanden sein.
(C) In einem zweistöckigen Gebäude zur Verarbeitung von Metallteilen, dessen Gesamtfläche 3500 m² beträgt, gilt die Kategorie D. Bei einer Fläche von mehr als 5000 m² müssen entsprechende Einrichtungen vorhanden sein; daher sind bei 3500 m² keine solchen Einrichtungen notwendig.
(D) In einem Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m² gilt die Kategorie C. Bei einer Fläche von mehr als 1000 m² müssen entsprechende Einrichtungen vorhanden sein
Welcher der folgenden Orte erfordert keine mechanischen Lüftungsanlagen? (C)
(C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2
Wo darf keine mechanische Lüftungsanlage installiert werden? C (A) Ein ebenerdiger Raum in einer Fabrikhalle der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m². (B) Ein Innenkorridor in einer Hochhausfabrikhalle mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m. (C) Zwei Etagen hohe Schweißfabrikhallen, deren jeweilige Nutzfläche 3500 m² beträgt. (D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
Wo kann keine mechanische Lüftungsanlage eingerichtet werden? (A) Ein ebenerdiger Raum in einer Fabrik der Kategorie C mit einer Nutzfläche von 500 m².
(B) Ein Innenkorridor in einem Hochhaus mit einer Höhe von mehr als 32 m und einer Länge von mehr als 40 m.
(C) Zwei Etagen hohe Schweißfabriken, bei denen die Nutzfläche jeder Etage 3500 m² beträgt.
(D) Ein Lager für Fernseher und andere Elektronikgeräte mit einer Fläche von 1500 m²
(C) Zweistöckige Schweißwerkshallen mit jeweils einer Grundfläche von 3500 m2