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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 11.10.2015 um 22:28 geändert. Was zu den im „Gesetz zum Schutz vor Wasserverschmutzung“ ausdrücklich verbotenen Handlungen gehört, sind (A B). A. Es ist verboten, Öle, Säuren, Laugen oder gefährliche Abfälle in Gewässer einzuleiten.B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer einzuleiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer einzuleiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer einzuleiten.
Artikel 29 des Gesetzes zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung: Es ist verboten, Öle, Säuren, Laugen oder **Abfälle** in Gewässer einzuleiten. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Schadstoffen gefüllt waren, in Gewässern zu reinigen. Artikel 30: Es ist verboten, radioaktive Festabfälle oder Abwässer, die hohe oder mittlere Radioaktivität aufweisen, in Gewässer einzuleiten oder dort abzulagern. Die Einleitung von Abwässern mit geringem Radioaktivitätsgehalt in Gewässer muss den **gültigen Vorschriften und Standards zum Schutz vor der Verunreinigung durch Strahlung entsprechen.** Artikel 31: Bei der Einleitung von wärmehaltigem Abwasser in Gewässer müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Wassertemperatur den Anforderungen an die Qualität der Wassergüte entspricht. Artikel 32: Abwasser, das Viren enthält, muss desinfiziert werden ; Erst nach Erfüllung der **gültigen Standards darf es freigesetzt werden. Daher ist die richtige Antwort A B
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer zu leiten.
E. Es ist verboten, Abfälle, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer zu entsorgen
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer zu leiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer zu leiten
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer zu leiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer zu leiten
A. Es ist verboten, Öle, Säuren, Laugen oder gefährliche Abfälle in Gewässer einzuleiten.
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer einzuleiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer einzuleiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer einzuleiten
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Schadstoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer zu leiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer zu leiten
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer zu leiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer zu leiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer zu leiten
A. Es ist verboten, Öle, Säuren, Laugen oder gefährliche Abfälle in Gewässer einzuleiten.
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer einzuleiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer einzuleiten
A. Es ist verboten, Öle, Säuren, Laugen oder gefährliche Abfälle in Gewässer einzuleiten.
B. Es ist verboten, Fahrzeuge und Behälter, die mit Ölen oder giftigen Stoffen beladen waren, in Gewässern zu reinigen.
C. Es ist verboten, Abwässer, die radioaktive Stoffe enthalten, in Gewässer einzuleiten.
D. Es ist verboten, heißes Abwasser in Gewässer einzuleiten.
E. Es ist verboten, Abwässer, die Krankheitserreger enthalten, in Gewässer einzuleiten