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Dieser Beitrag wurde zuletzt von houyanxue am 11.10.2015 um 15:16 bearbeitet. Grundlegende Informationen: 1. Formalinlösung: Die übliche Konzentration liegt bei 35–40 %; es wird auch als Formalin bezeichnet. 2. Formaldehyd: In den Kategorien der besonders gefährlichen Stoffe wird ein Gehalt von über 90 definiert; die kritische Menge beträgt 5 Tonnen. Im Anhang B der Leitlinien für die Umweltrisikobewertung sind keine Gehaltsanforderungen festgelegt, wobei die kritische Menge hier 0,5 Tonnen beträgt. 3. Frage: Wie wird in der Umweltrisikobewertung zwischen Formaldehydlösung und Formaldehyd unterschieden – als zwei verschiedene Stoffe oder als einer? Was sind der Ausgangspunkt und die Grundlage?
1. Bei der Bestimmung von erheblichen Gefahrenquellen sollte Formaldehyd berücksichtigt werden, je nach Konzentration der gefährlichen Stoffe – Formaldehydlösungen hingegen nicht. 2. Was die Toxizität der Gefahrstoffe betrifft, so ist Formaldehyd bei der Umweltgefährdungsbewertung dem Formaldehydlösung gleichzusetzen.
Ich stimme Ihrer Ansicht zu, verstehe jedoch nicht, warum man aufgrund unterschiedlicher Konzentrationen von Formaldehyd und Formaldehydlösungen pauschal urteilen sollte – das erscheint mir unwissenschaftlich. Bei derselben Menge beider Stoffe sind zwar die Schadfaktoren gleich, doch ihr Einfluss auf die Umwelt ist sicherlich unterschiedlich. Einige Experten schlagen vor, die Lösung in reinen Stoff umzurechnen, um so den Q-Wert im Verhältnis zur kritischen Menge berechnen zu können. Ich halte das jedoch auch für nicht besonders wissenschaftlich. Ich hoffe, es gibt eine wissenschaftlichere Methode, dieses Problem zu erklären