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Welche Arten von Verstößen kommen vor Ort bei der Bedienung vor?
Nicht ordnungsgemäßes Tragen von Schutzausrüstung und Schutzmitteln; Die entsprechenden Tickets werden nicht gemäß den Vorschriften ausgestellt ; Ausscheiden vom Posten ; Sich mit Dingen beschäftigen, die nichts mit der Produktion zu tun haben ; Zum Beispiel das Spielen mit dem Handy oder das Schlafen im Dienst sind die häufigsten
Keine Nutzung von Schutzausrüstung gemäß den Vorgaben, Mitnahme von Handys zum Arbeitsort sowie unsachgemäßer Fotografieren und Verhalten.
1. Keine Rücksicht auf den individuellen Schutz. 2. Mangelhafte Ausführung der Arbeiten, (alte Mitarbeiter) 3. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften.
1. Unzureichende Nutzung von Schutzausrüstung: (1) Tragen von High Heels, Sandalen oder Hausschuhen am Produktionsort; Beim Arbeiten in großer Höhe werden Schuhe mit harter Sohle getragen, bei elektrischen Arbeiten werden keine isolierenden Schuhe verwendet. (2) Am Produktionsort das Tragen von Tanktops, Shorts, Röcken, weiten Oberteilen, Kopftüchern, Schals, Krawatten oder offener Kleidung sowie das Barfußlaufen ; sowie andere unsichere Kleidungsstücke. (3) Langes Haar, das über den Nacken hinausreicht – sei es offen oder zu Zöpfen geflochten – wobei die Person weder eine Arbeitsmütze trägt noch ihr Haar unter der Mütze versteckt, wenn sie den Produktionsbereich betritt. (4) Arbeiten an Drehmaschinen in Handschuhen oder mit nicht hochgekrempelten Ärmeln. (5) Wer bei der Arbeit, wenn Partikel aufsprühen, keine Schutzbrille trägt. (6) Die Arbeit in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr, bei offenen Flammen oder hohen Temperaturen unter Verwendung von Kunstfaserkleidung. (7) Wer bei Arbeiten in großer Höhe oder bei Arbeiten unter herabfallenden Gegenständen keinen Sicherheitshelm trägt. (8) Beim Arbeiten in großer Höhe wird weder ein Sicherheitsgurt verwendet noch werden zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. (9) Bei arbeitsbedingten Gefahren, bei denen es zu Gift- oder Schadstoffexposition kommen kann, wird keine Schutzmaske getragen. (10) Bei dem Öffnen eines Hochspannungs-Schalters oder Isolationsventils unter Spannung ohne Verwendung geeigneter Isolierwerkzeuge ; (11) Verwendung von Handelektrowerkzeugen der Klasse I ohne Fehlerstromschutz ; Bei Wartungsarbeiten in feuchten, geschlossenen Behältern wurden keine Handelektrowerkzeuge der Klasse III verwendet. (12) Fachkräfte für spezielle Arbeiten tragen keine Schutzausrüstung gemäß den Vorschriften (z. B. Elektriker und Elektroschweißer tragen keine erforderliche Schutzausrüstung). 2. Verstöße gegen die Vorschriften vor Ort: (1) Es wurden Personen festgestellt, die ohne entsprechende Ausbildung an der Arbeit teilnehmen. (2) Personen, die für spezielle Tätigkeiten zuständig sind, arbeiten ohne Genehmigung oder nehmen keine erforderlichen Wiederholungsunterrichte in regelmäßigen Abständen wahr. (3) Personen, die keine Spezialisten für bestimmte Arbeiten sind, führen solche Arbeiten aus. (4) Neue Anlagen (Einrichtungen), bei denen die Produktion ohne vorherige Sicherheitsprüfung aufgenommen wird. (5) Materialien, Erzeugnisse und Werkzeuge werden nicht gemäß den Vorschriften platziert oder gestapelt. (6) Vor der Arbeit werden die Geräte/Ausstattungen nicht überprüft, oder es wird mit defekten Geräten/Ausstattungen gearbeitet – außerdem werden die Sicherheitsvorrichtungen nicht ordnungsgemäß eingesetzt. (7) Das Stapeln von Gegenständen in der Umgebung von Feuerlöschgeräten, Leistungsteilungskästen sowie Platten und Schränken, wobei die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Gegenständen nicht eingehalten werden (≥ 1 Meter). (8) Gefährliche Arbeiten, die ohne Genehmigung durchgeführt werden oder bei denen zwar eine Genehmigung vorliegt, aber die Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. (9) Das Rauchen in Gebieten, in denen das Feuern verboten ist, oder das Führen von Arbeitsvorgängen mit offenen Flammen gegen die Vorschriften. (10) Das Essen, Trinken und Rauchen an Arbeitsplätzen mit giftigen Stoffen oder Staub usw ; Die Lüftungs- und Staubentfernungsausrüstung wird nicht gemäß den Vorschriften verwendet ; (11) Bei gefährlichen Arbeiten, wenn keine Überwachungsmaßnahmen getroffen werden und weder Absperrzonen eingerichtet noch Warnschilder aufgestellt sind. (12) Personen mit beruflichen Kontraindikationen, die nicht rechtzeitig ihren Arbeitsbereich wechselten. (13) Bei Entdeckung von potenziellen Gefahren diese nicht beseitigen, melden oder trotzdem weiterarbeiten. 3. Ortsbezogene Verstöße gegen die Vorschriften: (1) Willkürliche Demontage der Sicherheitsvorrichtungen sowie von Geräten, Instrumenten und Warnanlagen der Ausrüstung (Anlagen). (2) Die Geräte (Anlagen) arbeiten mit zu hoher Geschwindigkeit, zu hoher Temperatur oder unter übermäßiger Belastung. (3) Zu hohe Geschwindigkeit bei der Zufuhr oder dem Transport des Materials. (4) Beim Betrieb der Anlage dürfen bewegliche Teile nicht überschritten oder berührt werden. (5) Bei der Justierung, Wartung oder Reinigung der Geräte wurde die Stromversorgung nicht unterbrochen, und beim Messen der Werkstücke wurde die Maschine nicht abgestellt. (6) Verwendung der Hände anstelle von Werkzeugen zur Bedienung (mit den Händen ziehen, Schrott wegblasen). (7) Beim Stanzen gelangt die Hand in den Gefahrenbereich. (8) Das Klettern an oder Aufsteigen in gehobene Gegenstände sowie das Gehen oder Verweilen unterhalb der gehobenen Lasten oder der Kranschwenke. (9) Aktivierung der Beschlagnahmung oder Stilllegung von Geräten. (10) Die innerbetrieblichen Fahrzeuge transportieren Personen oder Güter nicht gemäß den Vorschriften. (11) Beim Fahren von Kraftfahrzeugen das Ein- und Ausladen sowie das Werfen von Gegenständen. (12) Beim Arbeiten in großer Höhe dürfen Gegenstände nicht einfach so weggeworfen werden. (13) Bei der Wartung von elektrischen Anlagen (Einrichtungen) wird nicht gestoppt, es werden keine Prüfungen auf Stromversorgung durchgeführt, keine Erdung vorgenommen und keine Schilder angebracht. (14) Die Sicherheitsspannungsleuchten entsprechen nicht der verwendeten Spannung sowie den Anforderungen. (15) Während der Arbeiten im Inneren des Behälters wurde keine Belüftungstechnik verwendet. (16) Willkürlicher Ablagerung oder Gießen von glühend heißen Metallgegenständen. (17) Andere, die die Sicherheits- und Technikvorschriften für diese Tätigkeit nicht einhalten.
Die Analyse oben ist sehr gut, Respekt! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
Es gibt 42 Arten von Verstößen vor Ort: 1. Falsche Nutzung von Schutzausrüstung (1): Tragen von High Heels, Sandalen oder Hausschuhen am Arbeitsplatz; Beim Arbeiten in großer Höhe werden Schuhe mit harter Sohle getragen, bei elektrischen Arbeiten werden keine isolierenden Schuhe verwendet. (2) Am Produktionsort das Tragen von Tanktops, Shorts, Röcken, weiten Oberteilen, Kopftüchern, Schals, Krawatten oder offener Kleidung sowie das Barfußlaufen ; sowie andere unsichere Kleidungsstücke. (3) Langes Haar, das über den Nacken hinausreicht – sei es offen oder zu Zöpfen geflochten – wobei die Person weder eine Arbeitsmütze trägt noch ihr Haar unter der Mütze versteckt, wenn sie den Produktionsbereich betritt. (4) Arbeiten an Drehmaschinen in Handschuhen oder mit nicht hochgekrempelten Ärmeln. (5) Wer bei der Arbeit, wenn Partikel aufsprühen, keine Schutzbrille trägt. (6) Die Arbeit in Bereichen mit Brand- und Explosionsgefahr, bei offenen Flammen oder hohen Temperaturen unter Verwendung von Kunstfaserkleidung. (7) Wer bei Arbeiten in großer Höhe oder bei Arbeiten unter herabfallenden Gegenständen keinen Sicherheitshelm trägt. (8) Beim Arbeiten in großer Höhe wird weder ein Sicherheitsgurt verwendet noch werden zuverlässige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. (9) Bei arbeitsbedingten Gefahren, bei denen es zu Gift- oder Schadstoffexposition kommen kann, wird keine Schutzmaske getragen. (10) Bei dem Öffnen eines Hochspannungs-Schalters oder Isolationsventils unter Spannung ohne Verwendung geeigneter Isolierwerkzeuge ; (11) Verwendung von Handelektrowerkzeugen der Klasse I ohne Fehlerstromschutz ; Bei Wartungsarbeiten in feuchten, geschlossenen Behältern wurden keine Handelektrowerkzeuge der Klasse III verwendet. (12) Fachkräfte für spezielle Arbeiten tragen keine Schutzausrüstung gemäß den Vorschriften (z. B. Elektriker und Elektroschweißer tragen keine erforderliche Schutzausrüstung). 2. Verstöße gegen die Vorschriften vor Ort: (1) Es wurden Personen festgestellt, die ohne entsprechende Ausbildung an der Arbeit teilnehmen. (2) Personen, die für spezielle Tätigkeiten zuständig sind, arbeiten ohne Genehmigung oder nehmen keine erforderlichen Wiederholungsunterrichte in regelmäßigen Abständen wahr. (3) Personen, die keine Spezialisten für bestimmte Arbeiten sind, führen solche Arbeiten aus. (4) Neue Anlagen (Einrichtungen), bei denen die Produktion ohne vorherige Sicherheitsprüfung aufgenommen wird. (5) Materialien, Erzeugnisse und Werkzeuge werden nicht gemäß den Vorschriften platziert oder gestapelt. (6) Vor der Arbeit werden die Geräte/Ausstattungen nicht überprüft, oder es wird mit defekten Geräten/Ausstattungen gearbeitet – außerdem werden die Sicherheitsvorrichtungen nicht ordnungsgemäß eingesetzt. (7) Das Stapeln von Gegenständen in der Umgebung von Feuerlöschgeräten, Leistungsteilungskästen sowie Platten und Schränken, wobei die vorgeschriebenen Abstände zwischen den Gegenständen nicht eingehalten werden (≥ 1 Meter). (8) Gefährliche Arbeiten, die ohne Genehmigung durchgeführt werden oder bei denen zwar eine Genehmigung vorliegt, aber die Sicherheitsmaßnahmen nicht umgesetzt wurden. (9) Das Rauchen in Gebieten, in denen das Feuern verboten ist, oder das Führen von Arbeitsvorgängen mit offenen Flammen gegen die Vorschriften. (10) Das Essen, Trinken und Rauchen an Arbeitsplätzen mit giftigen Stoffen oder Staub usw ; Die Lüftungs- und Staubentfernungsausrüstung wird nicht gemäß den Vorschriften verwendet ; (11) Bei gefährlichen Arbeiten, wenn keine Überwachungsmaßnahmen getroffen werden und weder Absperrzonen eingerichtet noch Warnschilder aufgestellt sind. (12) Personen mit beruflichen Kontraindikationen, die nicht rechtzeitig ihren Arbeitsbereich wechselten. (13) Bei Entdeckung von potenziellen Gefahren diese nicht beseitigen, melden oder trotzdem weiterarbeiten. 3. Ortsbezogene Verstöße gegen die Vorschriften: (1) Willkürliche Demontage der Sicherheitsvorrichtungen sowie von Geräten, Instrumenten und Warnanlagen der Ausrüstung (Anlagen). (2) Die Geräte (Anlagen) arbeiten mit zu hoher Geschwindigkeit, zu hoher Temperatur oder unter übermäßiger Belastung. (3) Zu hohe Geschwindigkeit bei der Zufuhr oder dem Transport des Materials. (4) Beim Betrieb der Anlage dürfen bewegliche Teile nicht überschritten oder berührt werden. (5) Bei der Justierung, Wartung oder Reinigung der Geräte wurde die Stromversorgung nicht unterbrochen, und beim Messen der Werkstücke wurde die Maschine nicht abgestellt. (6) Verwendung der Hände anstelle von Werkzeugen zur Bedienung (mit den Händen ziehen, Schrott wegblasen). (7) Beim Stanzen gelangt die Hand in den Gefahrenbereich. (8) Das Klettern an oder Aufsteigen in gehobene Gegenstände sowie das Gehen oder Verweilen unterhalb der gehobenen Lasten oder der Kranschwenke. (9) Aktivierung der Beschlagnahmung oder Stilllegung von Geräten. (10) Die innerbetrieblichen Fahrzeuge transportieren Personen oder Güter nicht gemäß den Vorschriften. (11) Beim Fahren von Kraftfahrzeugen das Ein- und Ausladen sowie das Werfen von Gegenständen. (12) Beim Arbeiten in großer Höhe dürfen Gegenstände nicht einfach so weggeworfen werden. (13) Bei der Wartung von elektrischen Anlagen (Einrichtungen) wird nicht gestoppt, es werden keine Prüfungen auf Stromversorgung durchgeführt, keine Erdung vorgenommen und keine Schilder angebracht. (14) Die Sicherheitsspannungsleuchten entsprechen nicht der verwendeten Spannung sowie den Anforderungen. (15) Während der Arbeiten im Inneren des Behälters wurde keine Belüftungstechnik verwendet. (16) Willkürlicher Ablagerung oder Gießen von glühend heißen Metallgegenständen. (17) Andere, die die Sicherheits- und Technikvorschriften für diese Tätigkeit nicht einhalten.
Nicht ordnungsgemäßes Tragen von Schutzausrüstung und Schutzmitteln; Die entsprechenden Tickets werden nicht gemäß den Vorschriften ausgestellt ; Ausscheiden vom Posten ; Sich mit Dingen beschäftigen, die nichts mit der Produktion zu tun haben ; Zum Beispiel das Spielen mit dem Handy oder das Schlafen im Dienst sind die häufigsten Fälle. Ich stimme dem zu – bei vielen ist das der Fall. Zudem gibt es auch eine mangelnde Wachsamkeit bei Arbeiten mit offener Flamme