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Müssen die neu gekauften Druckmesser und Sicherventile kalibriert werden? In welchem Standard gibt es klare Vorschriften? Danke
Man muss die Anleitung lesen – viele sind bereits bei der Fertigung kalibriert. . . . . . . . . . .
Der Sicherheitsventil benötigt einen festen Druck – das muss unbedingt eingehalten werden. Druckmesser müssen ebenfalls überprüft werden, aber in der Praxis überprüfen wir die meisten davon nicht. Unsere Fabrik verfügt über eine eigene Abteilung für Druckprüfung von Ventilen sowie über eine eigene Abteilung für Prüfung von Messgeräten. Alle Ventile werden zunächst zur Prüfungsabteilung für Druckgeprüfungen gebracht und anschließend zum Bauplatz. Auch alle Instrumente werden zuerst in die Abteilung für Instrumentenprüfungen gebracht und danach zum Bauplatz.
Es muss von einer zertifizierten Prüfstelle überprüft werden.
Der Hersteller kann bei der Auslieferung einen Drucktest durchführen, doch eine Überprüfung durch das örtliche Prüfinstitut für Spezialgeräte ist erforderlich – und zwar jährlich
Regelmäßige Überprüfung: Druckmesser alle sechs Monate, Sicherheitsventile alle ein Jahr
Sicherheitsventile werden von zuständigen Prüfinstituten überprüft, Druckmesser von den Messbehörden geprüft. In den Vorschriften zur Überwachung von Sondergeräten, im Messgesetz sowie in den Verordnungen zur Messwesensteuerung gibt es entsprechende Anforderungen.
Diese sollten alle über Zertifikate verfügen. Bei vielen Druckmessgeräten führen wir Prüfungen unter Wasser durch. Die Sicherheitsventile müssen von zuständigen Behörden geprüft werden
Die Herstellervorprüfung ist nicht ausreichend – es ist eine Prüfung durch ein zertifiziertes Drittlabor erforderlich, also eines, das vom Institut für spezielle Inspektionen anerkannt wird
Zunächst muss festgestellt werden, ob es sich um einen Gaskessel handelt oder um einen fest installierten Druckbehälter, einen mobilen Druckbehälter oder einen einfachen Druckbehälter. Für verschiedene Arten von Behältern gelten unterschiedliche Vorschriften – beispielsweise gelten für einfache Druckbehälter keine besonderen Anforderungen. Bitte schauen Sie sich die Vorschriften für die technische Überwachung der TSG R-Serie genauer an.
Im Allgemeinen verfügen Hersteller von Druckmessgeräten und Sicherheitsventilen über die notwendigen Zertifizierungen für die Kalibrierung. Daher muss das Kalibrierungsdatum der Druckmessgeräte oder Sicherheitsventile einfach dem vorgeschriebenen Kalibrierungsintervall entsprechen. TSG ZF001-2006 Vorschriften für die technische Überwachung von Sicherheitsventilen, Abschnitt B4.3 Prüfungen vor der Installation: „Vor der Installation eines Sicherheitsventils müssen eine grobe Inspektion durchgeführt werden, außerdem Tests zur Einstellung des Drucks sowie Tests zur Dichtheit. Bei besonderen Anforderungen müssen zusätzlich weitere Leistungsprüfungen durchgeführt werden.“ Gemäß den oben genannten Anforderungen – und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Sicherheitsventil während des Transports aufgrund von Erschütterungen und anderen Faktoren seine eingestellte Druckstufe verlieren kann – wird bei allen neuen Sicherheitsventilen unseres Unternehmens vor dem Einsatz eine erneute Einstellung der Druckstufe erforderlich. Mit dem Druckmesser ist es genauso.
Vor der Installation neuer Anzeigen und neuer Sicherheitsventile müssen diese überprüft werden – dies ist eine Anforderung des Qualitätsmanagementsystems.
Sicherheitsventile werden von zuständigen Prüfinstituten überprüft, Druckmesser von den Messbehörden geprüft.
Unsere Sicherheitsventile werden erst nach erfolgreicher Prüfung durch das Prüflabor in Betrieb genommen; Was die Druckmesser angeht, so ist allen klar, dass es nicht möglich ist, jeden einzelnen Druckmesser zu überprüfen. Man kann nur einige der Druckmesser mit hohem Druck auswählen und diese zur Prüfung ins Prüflabor schicken.
Es gibt keine besonderen Anforderungen – die Hersteller der Messgeräte führen ohnehin Kalibrierungen durch. Nur bei speziellen Anforderungen wird ein drittes Prüfzeugnis von einem Prüflabor ausgestellt.
Wenn es vor der Auslieferung überprüft wurde und es ein Prüfbericht gibt, ist in der Gültigkeitsdauer in der Regel keine erneute Überprüfung notwendig.