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Dieser Beitrag wurde zuletzt von hanyu*a8 am 15.10.2015 um 10:34 bearbeitet. Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Arbeiter auf den Schweißpositionen als diejenigen identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann ( ) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten ( ) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden. A 5 B 7 C 6 D 3
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 14.10.2015 um 19:32 bearbeitet. Nach der Beantwortung ist die Antwort nicht sichtbar – daher habe ich es geändert: Angenommen, bei einem Unternehmen gibt es 7 Arbeiter auf den Schweißpositionen, bei denen mit einer höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie einer längsten Expositionszeit zu rechnen ist. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann 3 dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten 6 Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeiter identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeiter der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (6) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (B) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeiter identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (6) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeiter identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (7) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
D, C————–——–——–——–––––––––––––––––––
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D 3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (B 7) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden. A 5 B 7 C 6 D 3
D 3 Personen ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ C 6 Personen
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeiter identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (5) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (B 7) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (D 3) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D 3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C 6) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C) Mitarbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden. A 5 B 7 C 6 D 3
Vorheriger Leerplatz (D 3), nachfolgender Leerplatz (C 6)
Angenommen, bei einem Unternehmen können 7 Schweißer als die Arbeitnehmer identifiziert werden, die der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind. Bei der individuellen Probenentnahme sollten dann (D 3) dieser Arbeiter als Probanden ausgewählt werden. Wenn nicht festgestellt werden kann, welche Arbeitnehmer der höchsten Konzentration an schädlichen Stoffen sowie der längsten Expositionszeit ausgesetzt sind, sollten (C 6) Arbeiter als Probenentnahmepersonen ausgewählt werden.