GB50016 – Frage
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Beim Arbeiten an 4.2.3 hatte ich eine Frage: In 4.2.3.2 und 4.2.3.3 werden gleichzeitig Feuerabstände festgelegt – muss dieser Abstand also sowohl den Anforderungen von 4.2.3.2 als auch denen von 4.2.3.3 entsprechen? Es reicht aus, wenn Anforderung 4.2.3.2 erfüllt wird. Frage: Der Brandschutzabstand zwischen den Tanks für Flüssigkeiten der Klassen A, B und C sollte mindestens den in Tabelle 4.2.2 angegebenen Wert betragen. Tabelle 4.2.2: Brandabstände zwischen Tanks für Flüssigkeiten der Klassen A, B und C (in m)Klasse | Typ des Tanks | Festdachtank | Schwimmdeckeltank | Liegendem Tank | Oberirdischer Tank | Halbunterirdischer Tank | Unterirdischer Tank
Flüssigkeiten der Klassen A und B | Kapazität eines Tanks (in m³) | V ≤ 10.000 | 0,75D | 0,5D | 0,4D | 0,4D | Mindestwert: 0,8 m | V > 10.000 | 0,6D
Flüssigkeiten der Klasse C | Unabhängig von der Kapazität | 0,4D | Keine Beschränkung | Keine Beschränkung | —
Hinweis: 1 D ist der Durchmesser des nächstgelegenen größeren vertikalen Tanks (in m) ; Der Durchmesser eines rechteckigen Tanks beträgt die Hälfte der Summe aus Länge und Breite ; 2 Die Brandabstände zwischen verschiedenen Flüssigkeiten sowie zwischen Tanks in unterschiedlichen Formen dürfen nicht kleiner sein als der größte Wert, der in dieser Tabelle angegeben ist ; 3 Die Brandabstand zwischen den beiden Reihen von horizontal angeordneten Speichertanks sollte mindestens 3,0 m betragen ; 4 Die Brandabstände zwischen den Flüssigkeitstanks der Ausrüstung zur Stickstofffüllung können nach den Abständen bei Tanks mit Schwimmdecke festgelegt werden ; 5 Wenn die Kapazität eines einzelnen Tanks 1000 m³ oder weniger beträgt und eine feste Kühlsystem zur Brandbekämpfung verwendet wird, darf der Brandschutzbereich zwischen den oberirdischen Tanks mit fester Decke für Flüssigkeiten der Klassen A und B nicht kleiner als 0,6D sein ; 6 Wenn gleichzeitig Ausrüstung zur Erzeugung von Schaum zur Brandbekämpfung unter Wasser, feste Kühlsysteme sowie Ausrüstung zur Bekämpfung von Flammen in Behältern innerhalb von Brandwällen vorhanden sind, kann der Abstand zwischen den Behältern verringert werden. Allerdings sollte bei oberirdischen Behältern dieser Abstand mindestens 0,4D betragen ; 7 Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 120 °C – wenn das Fassungsvermögen der Lagerbehälter größer als 1000 m³ ist – müssen in Bezug auf die Feuerabstände zueinander mindestens 5,0 m voneinander entfernt sein ; Wenn die Kapazität des Tanks 1000 m³ oder weniger beträgt, darf der Brandschutzabstand zwischen den Tanks mindestens 2,0 m betragen. 4.2.3 Wenn Tanks für Flüssigkeiten der Klassen A, B und C in Gruppen angeordnet werden, müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Die Menge an Flüssigkeit, die in einem einzelnen Tank einer Gruppe aufbewahrt werden kann, sowie die Gesamtmenge an Flüssigkeit in der gesamten Gruppe dürfen nicht über die in Tabelle 4.2.3 angegebenen Werte hinausgehen ; Die Anordnung der Tanks innerhalb der 2 Gruppen sollte nicht mehr als zwei Reihen umfassen. Der Brandschutzzwischenabstand zwischen vertikalen Lagerbehältern für Flüssigkeiten der Klassen A und B sollte mindestens 2,0 m betragen, während der Brandschutzzwischenabstand zwischen horizontalen Lagerbehältern mindestens 0,8 m betragen sollte ; Der Brandschutzabstand zwischen Tanks für Kategorie-C-Flüssigkeiten ist nicht begrenzt ; 3 Die brandschutzmäßige Trennweite zwischen den Tankgruppen muss anhand der Art der Tanks in jeder Gruppe sowie des Gesamtvolumens der gelagerten Flüssigkeiten auf einen Standardtank derselben Kategorie umgerechnet werden. Dabei müssen die Vorgaben des Abschnitts 4.2.2 dieser Norm berücksichtigt werden. Tabelle 4.2.3: Grenzwerte für die Anordnung von Tanks für Flüssigkeiten der Klassen A, B und C
Bezeichnung | Maximale Menge pro Tank (m³) | Maximale Menge in einer Gruppe von Tanks (m³)
Flüssigkeiten der Klassen A und B: 200 / 1000
Flüssigkeiten der Klasse C: 500 / 3000