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Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld folgende Schadstoffarten berücksichtigt werden: A) Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B) Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C) Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D) Persistente Schadstoffe, Abwärme. Richtiges Antwort: D. Die Frage ist nicht präzise formuliert – es gibt einen Unterschied zwischen dem Eintrag in Grundwasser und in das Meer. Bei Oberflächenwasser: Es muss geprüft werden, ob die Abwässer die Temperatur des Oberflächenwassers verändern – ob sie im Durchschnitt um mehr als 1 Grad ansteigt oder um mehr als 2 Grad fällt. Nur so kann entschieden werden, ob es sich um eine Wärmeverschmutzung handelt ; Ein pH-Wert von 6–9 gilt nicht als Verschmutzung. Bei Meerwasser: Gemäß der Klassifizierung der Wasserqualität in Meerwassergebieten beträgt die Temperatursteigerung im Sommer in den Klassen 1 und 2 nicht mehr als 1 Grad, in den anderen Jahreszeiten nicht mehr als 2 Grad – in diesem Fall gilt das Wasser als nicht verschmutzt. In den Klassen 3 und 4 reicht es aus, wenn die Temperatursteigerung nicht mehr als 4 Grad beträgt ; Bei strengeren pH-Werten in den Kategorien 1 und 2 gilt als nicht verschmutzend, wenn der pH-Wert des eingeleiteten Abwassers zwischen 7,8 und 8,5 liegt und dabei nicht um mehr als 0,2 Einheiten über dem normalen Schwankungsbereich des Meereswassers liegt. In den Kategorien 3 und 4 gilt es als nicht verschmutzend, wenn der pH-Wert des eingeleiteten Abwassers zwischen 6,8 und 8,8 liegt und dabei nicht um mehr als 0,5 Einheiten über dem normalen Schwankungsbereich liegt. Also hat diese Frage streng genommen keine Lösung, man wählt per Ausschlussprinzip D.
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Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld bei diesem Projekt die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D)
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D, persistente Schadstoffe, Abwärme)
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D) A. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C. Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D) A. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C. Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
Die Antwort sollte B sein. Warum kann man nicht antworten, wenn die Antwort zu kurz ist?
D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
D. Persistente Schadstoffe, Abwärme. . . . . . . . . . . . .
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (B) A. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C. Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
D: Persistente Schadstoffe, Abwärme
D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D) A. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C. Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D) A. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. B. Persistente Schadstoffe, nicht-persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe, Abwärme. C. Persistente Schadstoffe, Säure- und Basenschadstoffe. D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
D. Persistente Schadstoffe, Abwärme
Das Abwasser eines geplanten Projekts hat eine Temperatur von 46 °C und einen pH-Wert von 7,8. Es enthält die vier Schadstoffe Quecksilber, Zink, Kupfer und Blei. Gemäß den „Technischen Richtlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung – Grundwasserumwelt“ müssen bei der Prognose der Auswirkungen auf das Wasserumfeld die folgenden Schadstoffarten berücksichtigt werden: (D, persistente Schadstoffe, Abwärme)
D. Persistente Schadstoffe, Abwärme