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Lasst uns die Aufgaben 04 zu 2015 – Prüfung für den Bauingenieur „Recht und Vorschriften“ bearbeiten: Mehrfachauswahlfragen 18–20

2015-10-15View Original

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Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieurstitel gesammelt, inklusive Antworten. Um das Interesse aller zu wecken, werden sie hier nicht alle auf einmal veröffentlicht. Stattdessen werden jeweils fünf Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Antworten versteckt bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – wer richtig antwortet, erhält eine Belohnung von den Moderatoren. ****************************************** 18. Was die Gewährleistung des Eigentumsrechts angeht, ist folgende Aussage richtig. A. Wenn das Eigentumsrecht verletzt wird, kann der Rechteinhaber die Angelegenheit nicht durch eine Einigung lösen.
B. Wenn die Verletzung des Eigentumsrechts dem Rechteinhaber Schäden zufügt, kann dieser sowohl Schadensersatz fordern als auch andere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
C. Wer das Eigentumsrecht verletzt hat, muss nach Übernahme der zivilrechtlichen Verantwortung keine weiteren administrativen Konsequenzen tragen.
D. Falls es Streitigkeiten bezüglich des Besitzes oder des Inhalts des Eigentumsrechts gibt, müssen die Betroffenen beantragen, dass ihnen das Eigentum zurückgegeben wird.
【Vorschriften zum Bauwesen – Antwort】B
【Vorschriften zum Bauwesen – Erklärung zur Antwort】Es geht hier um den Schutz des Eigentumsrechts. Wer das Eigentumsrecht verletzt und dem Rechteinhaber Schaden zufügt, kann von diesem Schadensersatz verlangen oder auch die Übernahme anderer zivilrechtlicher Verpflichtungen fordern. Siehe Lehrbuch S. 22. 19. Im Kaufvertrag verkauft der Verkäufer das Gut, das zum Transport an den Frachtführer übergeben wird. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, trägt der Käufer ab diesem Zeitpunkt das Risiko von Beschädigung oder Verlust des Gutes. A. Übergabe des Gegenstands B. Abschluss des Vertrags C. Inkrafttreten des Vertrags D. Auszahlung des Kredits 【Vorschriften für Bauprojekte – Antwort】 B 【Vorschriften für Bauprojekte – Erklärung zur Antwort】 Es geht hier um die Übernahme des Risikos des Schadens oder Verlusts des Gegenstands des Vertrags. Verkauft der Verkäufer ein Gut, das zur Beförderung an den Frachtführer übergeben wird, so trägt der Käufer, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Risiko für Beschädigung oder Verlust des Gutes. Siehe Lehrbuch S. 165–166.20. Ein Entwickler verletzte bei der Entwicklung und Errichtung eines großen Einkaufszentrums die geltenden Vorschriften, indem er die Qualitätsstandards der Bauarbeiten eigenmächtig senkte. Dadurch kam es zu schweren Unfallfolgen. Die Personen, die direkt für den Unfall verantwortlich sind, müssen die damit verbundenen strafrechtlichen Konsequenzen tragen. A. Straftat der schweren Pflichtverletzung B. Straftat der schweren Unfallgefahr bei der Arbeit C. Straftat der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit D. Straftat der schweren Unfallgefahr im Baubereich 【Vorschriften für den Bauwesen – Antwort】 D 【Vorschriften für den Bauwesen – Erklärung zur Antwort】 Es geht hier um die Straftat der schweren Unfallgefahr im Baubereich. Der Straftatbestand der schweren Unfallgefahr bei Bauprojekten besteht darin, dass die Bauherren, Planer, Ausführenden sowie die Aufsichtsbehörden gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, die Qualitätsstandards beim Bau senken und dadurch schwere Unfälle verursachen. Siehe Lehrbuch S. 48.
Reply #22015-10-15
1、B 2、B 3、D. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Reply #32015-10-15
18. B. Wenn durch eine Verletzung des Eigentumsrechts dem Rechteinhaber Schaden entsteht, kann dieser sowohl Schadensersatz verlangen als auch andere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
19. B. Abschluss eines Vertrags.
20. D. Straftat der schweren Unfallverursachung bei Bauprojekten
Reply #42015-10-15
18, B 19, B 20, B
Reply #52015-10-15
18, B 19, A. Übergabe des Gegenstands 20, D. Straftat der schweren Unfallverursachung bei Baumaßnahmen
Reply #62015-10-16
B. Wenn durch eine Verletzung des Eigentumsrechts dem Rechteinhaber Schaden entsteht, kann dieser sowohl Schadensersatz verlangen als auch andere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen
Reply #72015-10-16
18, B 19, B 20, D
Reply #82015-10-21
18、B----------------19、B------------20、D

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