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Wer erstellt die Fertigstellungspläne?

2015-10-15View Original

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Wer erstellt die Fertigstellungskarten – die Planungsgesellschaft oder die Baufirma?
Reply #22015-10-15
Warum müssen die Fertigstellungspläne von der Entwicklungsabteilung erstellt werden? - Angetrieben von Discuz! http://bbs.hcbbs.com/forum.php?mod=viewthread&tid=1360517
Reply #32015-10-15
Zunächst muss klar sein, dass die Abnahme durch den Bauunternehmer durchgeführt wird, und der Bauunternehmer muss das Abnahmestempel aufdrücken. Aber die Baufirmen können keine Pläne erstellen, daher müssen die Pläne weiterhin bei der Planungsfirma angefertigt werden. Aber eines: Wenn die Baufirma genau nach den Plänen baut, kann sie direkt das Fertigstellungszeichen auf die Baupläne setzen. Falls es Änderungen gibt, wird ein Antrag auf Planänderung beigefügt, auf dem das Fertigstellungszeichen angebracht wird. Wenn die Änderungen zu groß sind. Man beauftragt erneut ein Planungsbüro mit der Erstellung der Abschlusspläne, und die Baufirma setzt das Abschlussstempel darauf.
Reply #42015-10-15
Die Fertigstellungspläne sind in der Verantwortung des Bauunternehmens. In der Regel werden dabei die ursprünglichen Entwurfspläne geändert. Falls die Anzahl der Änderungen jedoch einen bestimmten Prozentsatz überschreitet, muss das Bauunternehmen neue Pläne anfertigen. Die Fertigstellungspläne müssen das Siegel des Bauunternehmens tragen sowie von der Überwachungsstelle geprüft und unterschrieben werden
Reply #52015-10-15
In den Vorschriften von SH gibt es klare Anforderungen, die vom Entwurfsbüro erstellt werden müssen.
Reply #62015-10-15
Die alten Vorschriften verlangten, dass die Ausführungsarbeiten von der Baufirma durchgeführt werden, wie im 4. Stock beschrieben. In den technischen Dokumenten zur Übergabe des Petrochemie-Bauvorhabens SH3503 im Jahr 2007 heißt es: 6.1.2 Die Erstellung, Überprüfung und Zusammenstellung der technischen Dokumente zur Übergabe eines Bauvorhabens muss den folgenden Vorschriften entsprechen: a) Die Planungsgesellschaft ist für die Erstellung der Abschlusspläne verantwortlich ; b) Die Baufirma ist für die Erstellung der technischen Dokumente zur Übergabe des im Vertrag festgelegten Bauabschnitts verantwortlich ; c) Die Prüfstelle ist für die Erstellung von Berichten über die nicht zerstörerische Prüfung sowie weiterer Prüf- und Testberichte im Rahmen des Vertrags oder der erteilten Aufträge verantwortlich ; d) Die Einheit, die für den Einkauf von Materialien und Ausrüstungen zuständig ist, ist dafür verantwortlich, innerhalb des Vertragsumfangs die Nachweise zur Qualität der Materialien und Ausrüstungen zusammenzustellen ; e) Bei Projekten, bei denen ein Generalunternehmer eingesetzt wird, prüft und fasst dieser die technischen Unterlagen zusammen, die von den einzelnen Auftragnehmern eingereicht werden ; f) Die Überwachungsstelle ist für die Prüfung der technischen Übergabedokumente verantwortlich. 6.2.8 Die Erstellung der Abschlusspläne für Bauvorhaben muss den folgenden Vorschriften entsprechen: a) Wenn bei der Ausführung keine Änderungen vorgenommen werden, können die ursprünglichen detaillierten Entwurfsunterlagen als Abschlusspläne verwendet werden ; b) Bei während der Bauarbeiten vorgenommenen Änderungen am Entwurf müssen die Abschlusspläne entsprechend dem endgültigen Zustand erstellt werden ; c) Nach Fertigstellung der Endpläne sollte das Siegel für Endpläne aufgebracht werden (siehe Abbildung 1). Der Platz für das Siegel sollte sich am besten im leeren Bereich oberhalb des Titelfelds der Pläne befinden. Zudem sollte das Siegel von der Überwachungsstelle bestätigt werden. Die einzelnen Unterschriftsfelder im Abschlusszertifikat sind jeweils: Entwurfsunternehmen, Ersteller, Prüfer, Datum, Überwachungsunternehmen, Vorortüberwacher, Leiter, Datum – und haben nichts mehr mit dem Bauunternehmen zu tun.
Reply #72015-10-16
Wie wird dieses Verhältnis kontrolliert, gibt es eine Grenze?
Reply #82015-10-16
Diesen Beitrag hat „行走间找方向“ zuletzt am 2015-10-16 um 15:18 bearbeitet. Hier gelten klare Vorgaben bezüglich der Proportionen; konkrete Angaben findest du in den Normen vor der Version 07. Es scheint, als wären es mehr als 35 % oder 1/3
Reply #92015-10-17
Die Planungseinheit soll die Arbeit abschließen, die Ausführungseinheit ist für die Organisation zuständig
Reply #102015-10-19
Diesen Beitrag hat zuletzt „行走间找方向“ am 20.10.2015 um 10:16 bearbeitet. Die Abnahme nach Fertigstellung wird vom ausführenden Unternehmen beantragt und vom Auftraggeber organisiert. Da die Verträge für Bauarbeiten, Planung und Überwachung alle mit dem Bauherrn abgeschlossen werden, zahlt der Bauunternehmer keine Gelder an andere Unternehmen. Daher ist seine Organisation nicht verbindlich – mit anderen Worten: Er hat weder das Recht noch die Pflicht dazu. Der Generalunternehmer ist eine weitere Situation – doch wenn der Generalunternehmer einen Vertrag mit dem Bauherrn abschließt, übernimmt er im Grunde genommen teilweise die Befugnisse des Bauherrn.
Reply #112015-10-19
Zunächst muss klar sein, dass die Abnahme durch den Bauunternehmer durchgeführt wird, und der Bauunternehmer muss das Abnahmestempel aufdrücken. Aber die Baufirmen können keine Pläne erstellen, daher müssen die Pläne weiterhin bei der Planungsfirma angefertigt werden. Aber eines: Wenn die Baufirma genau nach den Plänen baut, kann sie direkt das Fertigstellungszeichen auf die Baupläne setzen. Falls es Änderungen gibt, wird ein Antrag auf Planänderung beigefügt, auf dem das Fertigstellungszeichen angebracht wird. Wenn die Änderungen zu groß sind. Man sollte wieder ein Planungsbüro beauftragen, um die Fertigstellungspläne anzufertigen. Die Baufirma soll anschließend ihre Unterschrift unter diese Pläne setzen. Ich denke, man sollte es nach dem Vorschlag des Kollegen aus diesem Gebäude machen
Reply #122015-10-20
Warum werden die Fertigstellungspläne vom Entwurfsbüro erstellt? Für die Gründe gibt es spezielle Vorschriften und Erklärungen, die man im Internet suchen kann.
Reply #132015-10-20
Natürlich die Planungsgesellschaften – die Bauunternehmen haben in der Regel keine entsprechenden Qualifikationen für die Erstellung von Plänen.
Reply #142015-10-22
Derzeit wird die entsprechende SH3503-Version aktualisiert. In Zukunft wird dieses Problem geklärt werden – es werden getrennte Dokumente für die Fertigstellungspläne und die Übergabedokumente erstellt. Die Fertigstellungspläne werden vom Entwurfsbüro erstellt, während die Übergabedokumente von den Bauunternehmen erstellt werden
Reply #152015-10-22
Gelernt! Danke für die ausführlichen Erklärungen von Route 6 und Stockwerk 10
Reply #162015-10-28
Gute Beiträge, die Diskussionen sind alle gut
Reply #172016-10-11
Vor kurzem gab es Streit wegen dieser Sache, unter MARK, lernen*lernen*
Reply #182016-10-14
Nach Vorschrift muss dies von der Planungsgesellschaft erledigt werden, da die Bauunternehmen nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. Wie es in der Praxis aussieht, können wir gerne besprechen. Die Planungseinheit muss eine gute Verwaltung von Änderungen gewährleisten. Da der Projektzeitraum recht lang ist und viele Personen beteiligt sind, kann es vorkommen, dass diejenigen, die sich mit dem Standort auskennen, keine Änderungen vornehmen, während diejenigen, die Änderungen vornehmen können, die Gepflogenheiten vor Ort nicht kennen.
Reply #192016-10-19
Von der Baufirma ausgeführt, unsere Firma ist die Baufirma, wir sind jedes Mal diejenigen, die es zeichnen.
Reply #202016-10-20
Dieser Beitrag wurde zuletzt von shao-456123 am 20.10.2016 um 09:19 bearbeitet. In der Norm SH/T3503-2007 sind klare Anforderungen bezüglich der Erstellung der Abschlusspläne festgelegt. Diese Aufgabe liegt beim Entwurfsbüro; nachdem das Siegel für die Abschlusspläne aufgedrückt wurde, muss der Aufsichtsperson unterschreiben. Die Bauunternehmen haben damit nichts zu tun. Und dann gibt es noch die Abnahme nach Fertigstellung – bitte prüfen Sie die Unterlagen sorgfältig. Was ist eigentlich die Definition der Abnahme nach Fertigstellung? Verwechseln Sie es nicht mit der Zwischenübergabe und der Abnahmeprozedur. Die Abnahme wird von der Bauherrenorganisation durchgeführt, wobei andere Einheiten unterstützen.
Reply #212017-07-19
Wenn der Bauherr die Beteiligung des Entwicklungsunternehmens bei der Abnahme nicht wünscht, dann gibt es keine Möglichkeit, das eigene Produkt selbst zu prüfen

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