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Alle machen Aufgabe 05 zu 2015 – Prüfung für den Bauingenieur „Recht und Vorschriften“, Multiple-Choice-Fragen 21–22

2015-10-15View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von „Fisch im Wüstensand“ am 15.10.2015 um 13:39 bearbeitet. Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieurstitel gesammelt – inklusive Antworten. Ich teile sie hier mit euch, um das Interesse aller zu wecken. Die Fragen werden nicht alle auf einmal veröffentlicht; stattdessen werden jeweils fünf Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Antworten verborgen bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – für richtige Antworten gibt es Belohnungen von den Moderatoren! ****************************************** 21. Für spezielle Baumaßnahmen mit hoher Gefahr bei einer bestimmten Größenordnung muss eine Expertenbesprechung einberufen werden. A. Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B. Bauherr C. Überwachungsunternehmen D. Baufirmie 【Vorschriften für Bauprojekte – Antwort】D 【Vorschriften für Bauprojekte – Erklärung der Antwort】Es geht hier um die Erstellung eines speziellen Sicherheitsplans für den Bau. Für Bauleistungen mit erheblichem Risiko, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, muss der Ausführende Unternehmer Experten beauftragen, um den speziellen Plan zu prüfen. Siehe Lehrbuch S. 228.22. Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihr Notfallprotokoll in Gang setzen, Notmaßnahmen ergreifen und dies der örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder der zuständigen Umweltbehörde melden. A. Ort des Unfalls B. Sitz der Einheit C. Gebiet, das von der Verschmutzung betroffen ist D. Registrierungsort der Einheit 【Vorschriften für Bauprojekte – Antwort】 A 【Vorschriften für Bauprojekte – Erklärung zur Antwort】 Es geht hier um die Prävention von Wasserverschmutzung. Das Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung besagt, dass Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer oder möglicherweise zu mehreren Wasserverschmutzungsunfällen führt, umgehend ihr Notfallplan in Gang setzen müssen. Zudem müssen sie Notmaßnahmen ergreifen und den zuständigen örtlichen Behörden auf Kreisebene oder den für den Umweltschutz zuständigen Stellen vom Ort des Unfalls berichten. Siehe Lehrbuch S. 189.
Reply #22015-10-15
21, B; 22, A – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – –
Reply #32015-10-15
21. D. Bauunternehmen 22. A. Unfallort
Reply #42015-10-15
21, B. Bauunternehmen 22, A. Ort des Unfalls
Reply #52015-10-15
21. Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit besonders hohem Risiko, wenn deren Umfang eine bestimmte Grenze überschreitet, muss (D) eine Expertenbesprechung einberufen. A. Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B. Bauherrenunternehmen C. Überwachungsunternehmen D. Bauausführendes Unternehmen
Reply #62015-10-15
Dieser Beitrag wurde zuletzt von Shuguang Bellows am 15.10.2015 um 15:47 bearbeitet. Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit besonders hohem Risiko und einer bestimmten Größenordnung sollte (D) eine Expertenbesprechung einberufen. A. Behörden für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle
B. Bauunternehmen
C. Überwachungsunternehmen
D. Ausführende Bauunternehmen

22. Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihr Notfallplan in Kraft setzen, Notmaßnahmen ergreifen und dies der zuständigen örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder der zuständigen Umweltbehörde melden. (A) A. Ort des Unfalls B. Sitz der Einheit C. Gebiet, das von der Verschmutzung betroffen ist D. Registrierungsort der Einheit
Reply #72015-10-15
1 Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe überschreiten, muss der ausführende Bauunternehmer eine Expertenbesprechung einberufen. Laut Artikel 9 der „Vorschriften zur Sicherheitsverwaltung bei Bauleistungen mit hohem Risiko“ müssen für Bauleistungen mit hohem Risiko, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, von der Baufirma Expertenversammlungen einberufen werden, um die entsprechenden Pläne zu prüfen. 2 Gemäß dem Gesetz über den Schutz vor Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihr Notfallprotokoll in Gang setzen, Notmaßnahmen ergreifen und dies der örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder der zuständigen Umweltbehörde am Ort des Unfalls melden. Laut den Vorschriften des Gesetzes zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer möglichen oder tatsächlichen Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihren Notfallplan in Gang setzen, Notmaßnahmen ergreifen und den zuständigen örtlichen Behörden auf Kreisebene oder den für den Umweltschutz zuständigen Stellen Bericht erstatten.
Reply #82015-10-16
A. Behörden für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle; C. Gebiete, die von Verschmutzung betroffen sind
Reply #92015-10-16
21. Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe überschreiten, sollte eine Expertenbesprechung einberufen werden. D. Bauunternehmen 22. Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihr Notfallprotokoll in Kraft setzen, Notmaßnahmen ergreifen und dies der zuständigen örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder der für Umweltschutz zuständigen Behörde melden. D. Registrierungsort der Einheit
Reply #102015-10-16
Die Behörden für Sicherheitsüberwachung und der Ort des Unfalls
Reply #112015-10-16
Die richtige Antwort auf diese Frage sollte 【B】 sein
Reply #122015-10-16
21. Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit erhöhtem Risiko, die eine bestimmte Größe überschreiten, sollte eine Expertenbesprechung einberufen werden. D. Bauunternehmen 22. Gemäß dem Gesetz zur Bekämpfung der Wasserverschmutzung müssen Unternehmen und Einrichtungen, bei denen ein Unfall oder ein anderes plötzliches Ereignis stattfindet, das zu einer Wasserverschmutzung führen kann, umgehend ihr Notfallprotokoll in Kraft setzen, Notmaßnahmen ergreifen und dies der zuständigen örtlichen Volksregierung auf Kreisebene oder der für Umweltschutz zuständigen Behörde melden. A. Ort des Unfalls
Reply #132015-10-16
Schauen wir mal, was die Antwort ist. Schau mal!
Reply #142015-10-16
21.Bauunternehmen 22.AUnfallort
Reply #152015-10-16
21B 22A – Ich weiß nicht, ob das richtig ist

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