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31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. A. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat 【Baurecht – Korrekte Antwort】D 【Baurecht – Erklärung zur Antwort】Es geht hier um die Sicherheitsverwaltung von Sondergeräten. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften einen Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Prüfung bei der zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. Siehe Lehrbuch S. 236. 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherung 【Vorschriften zum Baugewerbe – Antwort】 C 【Vorschriften zum Baugewerbe – Erklärung der Antwort】 Es geht hier um die Vorschriften bezüglich der Arbeitsunfallversicherung. Gemäß Paragraph 2 des Artikels 18 der Vorschriften über die Unfallversicherung liegt die Beweislast bei dem Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer oder seine nahen Verwandten davon ausgehen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, während der Arbeitgeber dies nicht anerkennt ; Der Arbeitgeber trägt die Beweislast dafür, dass die Tatsache eines Arbeitsunfalls nicht vorliegt. Wenn der Arbeitgeber keine ausreichenden Beweise vorlegen kann, um zu zeigen, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt, muss er die damit verbundenen Nachteile tragen. Das ist eine Umkehrung der Beweislast. Im Lehrbuch gibt es keinen konkreten Inhalt.
31, D, ein Monat. ---32, C, Arbeitgeber
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfungsergebnisse, einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei der zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen (D). A. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen ist der Ansicht, dass es sich nicht um einen Arbeitsunfall handelt. In diesem Fall muss (C) die Beweislast tragen. A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. A. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat Die richtige Antwort ist D. 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen Antwort: C
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. A. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat Die richtige Antwort ist D. 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen Richtig ist C
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. D. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. C A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. 1 Monat 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. C. Arbeitgeber
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. D. 1 Monat: 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Unfall am Arbeitsplatz handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Unfall am Arbeitsplatz. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. C. Arbeitgeber
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. D. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. C A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. D. 5 Tage B. 15 Tage C. 20 Tage D. 1 Monat 33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. C A. Der Arbeitnehmer selbst B. Die Einrichtung für die Behandlung von Arbeitsunfällen C. Der Arbeitgeber D. Die Behörde für Sozialversicherungen
31 D. 1 Monat 32 C. Arbeitgeber
31, D. 1 Monat 33, C. Arbeitgeber
Die Antworten auf diese beiden Fragen sind jeweils: D – ein Monat; C-Arbeitgeber
D. 1 Monat C. Arbeitgeber
33. Ein Mitarbeiter eines Bauunternehmens wurde bei den Bauarbeiten verletzt. Der Mitarbeiter ist der Ansicht, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Der Arbeitgeber hingegen betrachtet dies nicht als Arbeitsunfall. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. D. Behörde für Sozialversicherung
31. Die Betreiber von Sondergeräten müssen gemäß den Anforderungen der Sicherheitstechnischen Vorschriften vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Prüfung einen Antrag auf regelmäßige Überprüfung bei einer zuständigen Prüfstelle für Sondergeräte stellen. D. 1 Monat