Alle machen Aufgabe 08 zu 2015 – Prüfung für den Bauingenieur „Recht und Vorschriften“, Multiple-Choice-Fragen 34–35
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Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieurstitel gesammelt, inklusive Antworten. Um das Interesse aller zu wecken, werden sie hier nicht alle auf einmal veröffentlicht. Stattdessen werden jeweils fünf Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Antworten verborgen bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – der Moderator belohnt die richtigen Antworten! ****************************************** 34. Was die Übertragung, Verlängerung und Beendigung des Rechts auf die Nutzung von Bauland angeht, ist folgende Aussage richtig. A. Bei der Übertragung des Rechts auf die Nutzung von Bauland müssen auch die auf diesem Land befindlichen Gebäude sowie die dazugehörigen Anlagen mit übertragen werden.B. Die vereinbarte Dauer der Nutzung des Baulands darf 50 Jahre nicht überschreiten.
C. Wenn die Dauer der Nutzung des Baulands abläuft, wird sie automatisch verlängert.
D. Wenn das Recht auf die Nutzung von Bauland erlischt, muss der Inhaber dieses Rechts umgehend die Anmeldung zur Aufhebung des Rechts vornehmen.
【Baurecht – Antwort】A
【Baurecht – Erklärung der Antwort】Es geht hier um das Eigentum am Land, das Recht auf die Nutzung von Bauland sowie Nutzungsrechte. Der Inhaber des Rechts auf Nutzung von Bauland hat das Recht, dieses Recht zu übertragen, auszutauschen, als Einlage zu verwenden, zu schenken oder als Sicherheit zu hinterlegen – sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Der Inhaber des Rechts auf Nutzung von Bauland, der dieses Recht überträgt, tauscht, als Einlage verwendet, verschenkt oder als Sicherheit hinterlegt, muss den folgenden Vorschriften entsprechen: (1) Die Parteien müssen einen entsprechenden Vertrag in schriftlicher Form abschließen. Die Verwendungsfrist wird von den Beteiligten festgelegt, darf jedoch die verbleibende Dauer des Nutzungsrechts für Baugrundstücke nicht überschreiten. (2) Es muss bei der Registrierungsstelle ein Antrag auf Änderung der Registrierung gestellt werden. (3) Die auf diesem Grundstück befindlichen Gebäude, Anlagen sowie zugehörige Einrichtungen werden gemeinsam veräußert. Wenn die Dauer der Nutzungsrechte für Wohngebäude abläuft, werden diese automatisch verlängert. Die Verlängerung der Nutzungsrechte für nicht-wohnliche Baulandflächen nach Ablauf der festgelegten Frist erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Bei Grundstücken, auf denen sich Häuser und andere Immobilien befinden, gilt, sofern eine Vereinbarung besteht, diese Vereinbarung ; Falls keine Vereinbarung getroffen wurde oder die Vereinbarung unklar ist, gilt das, was durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften vorgesehen ist. Wenn das Recht auf die Nutzung des Baugrundstücks erlischt, muss der Verkäufer umgehend die Löschung aus den Registern veranlassen. Die Registrierungsstelle muss die Urkunde über das Recht auf Nutzung des Baulandes zurücknehmen. Siehe Lehrbuch S. 21. 35. Für spezielle Planungen für Bauleistungen mit erheblichem Risiko, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, muss eine Expertenbesprechung einberufen werden. A. Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B. Bauunternehmen C. Bauherr D. Überwachungsunternehmen 【Baurecht – Antwort】 B 【Baurecht – Erklärung zur Antwort】 Es geht hier um die Vorschriften bezüglich der Erstellung von Sicherheitstechnischen Maßnahmen, speziellen Bauplänen sowie der Übermittlung von Informationen zu den Sicherheitstechnischen Aspekten. Für spezielle Baumaßnahmen mit erheblichem Risiko, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, muss der Bauunternehmer eine Expertenbesprechung einberufen. Siehe Lehrbuch S. 229.
B. Die vereinbarte Nutzungsdauer beim Übergang des Rechts auf die Nutzung von Bauland darf 50 Jahre nicht überschreiten.
C. Wenn die Nutzungsdauer des Rechts auf die Nutzung von Bauland abläuft, wird diese automatisch verlängert.
D. Wenn das Recht auf die Nutzung von Bauland erlischt, muss der Inhaber dieses Rechts umgehend die entsprechenden Registrierungsverfahren durchführen.
35. Für Projekte mit hoher Gefährdung, deren Umfang eine bestimmte Grenze überschreitet, müssen Expertenversammlungen einberufen werden, um die entsprechenden Pläne zu besprechen. ( B ) A. Behörde für Sicherheitsüberwachung B. Bauunternehmen C. Bauherr D. Überwachungsunternehmen
B. Die vereinbarte Nutzungsdauer beim Übergang des Rechts auf die Nutzung von Bauland darf 50 Jahre nicht überschreiten.
C. Wenn die Nutzungsdauer des Rechts auf die Nutzung von Bauland abläuft, wird diese automatisch verlängert.
D. Wenn das Recht auf die Nutzung von Bauland erlischt, muss der Inhaber dieses Rechts umgehend die notwendigen Registrierungsverfahren durchführen.
35. Für besonders gefährliche Bauprojekte, deren Umfang eine bestimmte Grenze überschreitet, muss eine Expertenbesprechung einberufen werden. B A. Behörde für Sicherheitsüberwachung B. Bauunternehmen C. Bauherr D. Überwachungsunternehmen
B. Die vereinbarte Nutzungsdauer beim Übergang des Rechts auf die Nutzung von Bauland darf 50 Jahre nicht überschreiten.
C. Wenn die Nutzungsdauer des Rechts auf die Nutzung von Bauland abläuft, wird diese automatisch verlängert.
D. Wenn das Recht auf die Nutzung von Bauland erlischt, muss der Inhaber dieses Rechts umgehend die notwendigen Registrierungsverfahren durchführen.
35. Für besonders gefährliche Bauprojekte, deren Umfang eine bestimmte Grenze überschreitet, muss eine Expertenbesprechung einberufen werden. B A. Behörde für Sicherheitsüberwachung B. Bauunternehmen C. Bauherr D. Überwachungsunternehmen
B. Die vereinbarte Nutzungsdauer beim Übergang des Rechts auf die Nutzung von Bauland darf 50 Jahre nicht überschreiten.
C. Wenn die Nutzungsdauer des Rechts auf die Nutzung von Bauland abläuft, wird diese automatisch verlängert.
D. Wenn das Recht auf die Nutzung von Bauland erlischt, muss der Inhaber dieses Rechts umgehend die notwendigen Registrierungsverfahren durchführen.
35. Für besonders gefährliche Bauprojekte, deren Umfang eine bestimmte Grenze überschreitet, muss eine Expertenbesprechung einberufen werden. B A. Behörde für Sicherheitsüberwachung B. Bauunternehmen C. Bauherr D. Überwachungsunternehmen