HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

Probleme mit der Zertifizierung als Überwachungsgenieur

2015-10-17View Original

Thread Content

Braucht ein vor Ort tätiger Überwachungstechniker eine zugelassene Überwachungstechniker-Lizenz? Ist dann nur ein Zertifikat über die fachliche Eignung des Bauüberwachers ausreichend? Zertifikate werden in Anfänger-, Mittel- und Fortgeschrittenstufen eingeteilt. Welche Projekte erfordern daher die Anfängerebene und welche wiederum die Mittel- oder Fortgeschrittenenstufe? Ich bitte um Rat von euch allen! ! !
Reply #22015-10-17
Für diesen Zertifikatstest meldet sich niemand mehr an; mittlerweile kann man als Aufsichtsfachkraft sowohl für den „Ersten Bauingenieur“-Abschluss als auch für den Chemiezertifikatstest registriert werden.
Reply #32015-10-19
Die derzeitigen Richtlinien umfassen zwei Punkte: 1. Die Überwachung auf Provinzebene wird schrittweise abgeschafft und läuft nach Ablauf der Frist automatisch aus. 2. Bauingenieure können direkt die notwendigen Formalitäten durchlaufen, um als zugelassene Überwachungsingenieure tätig zu werden
Reply #42015-10-23
Die entsprechenden Dokumente habe ich auf der Website des Bauamts der jeweiligen Provinz gefunden; welche Provinz es genau war, habe ich vergessen
Reply #52019-07-09
Bekanntmachung Nr. 12 des Ministeriums für Bauwesen: Über die Aufhebung der Zertifikate für berufliche Qualifikationen in 20 Berufen im Bereich Bauwesen. An die Bauamt der verschiedenen Städte und Regionen (Baukommissionen sowie zuständige Behörden), an die Bauämter der Provinzverwaltungen für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, an die Bauämter der direkt von der Provinz verwalteten Kreise/Städte sowie an die relevanten Abteilungen/Behörden der Provinz: Gemäß den Vorgaben der Abteilung für Personalressourcen und Soziales in der Bekanntmachung „Über die Reduzierung von Genehmigungen und Zertifizierungen für berufliche Qualifikationen“ (HRSSA-Nummer 53) sowie der Vorgaben der Provinzabteilung für Personalressourcen und Soziales in der Bekanntmachung „Über die Umsetzung der Vorgaben der Abteilung für Personalressourcen und Soziales“ (Hei HRSSA-Nummer 57), werden mit Wirkung vom Datum dieser Bekanntmachung die Zertifikate für berufliche Qualifikationen der Mitarbeiter im Bauwesen aufgehoben.   I. 14 Berufsqualifikationszertifikate für Tätigkeitsbereiche im Baugewerbe, darunter Techniker, Ingenieure für Vermessung, Prüfer der Bauqualität, Vertragsmitarbeiter, Beobachter, Probenentnehmer, Assistenten von Immobilienbewertern, Immobilienbewerter, Immobilienvermarkter, Leiter von Immobilienverwaltungen, Mitarbeiter in der Immobilienverwaltung, Prüfer der Wasserqualität sowie Aufsichtspersonen bei Bauprojekten (einschließlich Aufsichtsingenieure, Sicherheitsaufsichtsingenieure, leitender Aufsichtsingenieur, Vertreter des leitenden Aufsichtsingenieurs sowie Aufsichtspersonen) sowie Fachkräfte in Ausschreibungsagenturen.   Zweitens werden gleichzeitig die Zertifikate für die vier Berufsgruppen im Baugewerbe aufgehoben, nämlich für Projektmanager für Innendekoration, Budgetplaner für Innendekoration sowie Innenarchitekten, deren Tätigkeit im Jahr 2009 eingestellt wurde. Ebenso werden die Zertifikate für Personen, die mit dem Abriss von Gebäuden beschäftigt waren und deren Tätigkeit im Jahr 2011 eingestellt wurde, aufgehoben.   Drittens müssen die Prüfer der Bauunterlagen für Wohngebäude sowie für Infrastrukturprojekte gemäß den von der Zentralregierung und den Provinzen festgelegten Anforderungen hinsichtlich Anzahl der Unterrichtsstunden und Inhalt regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden oder andere von Gesetzen und Vorschriften vorgesehene Fachbehörden absolvieren. Allerdings wird ihnen kein Zertifikat mehr ausgestellt. Die Informationen zur Ausbildung und Weiterbildung können auch in anderen Formen festgehalten werden.   IV. Zertifikat für die Qualifikation der Mitarbeiter von Bauunternehmen im Bereich der Arbeitssicherheit – Die Provinzbehörden legen keine einheitlichen Vorgaben für das Aussehen dieses Zertifikats mehr fest. Jedes Bauunternehmen legt selbst fest, wie die jährlichen Sicherheitsschulungen gemäß **Gesetzen und Vorschriften** dokumentiert werden sollen.   Personen, die bereits die oben genannten Berufszertifikate im Bauwesen besitzen, können ihre bisherigen Zertifikate weiterhin als Nachweis für ihr entsprechendes fachliches Wissen und ihre Fähigkeiten nutzen. Ministerium für Wohnen und Stadt- sowie Landbau der Provinz Heilongjiang, 9. April 2015

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.