Thread Content
Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieur-Abschluss gesammelt, inklusive Lösungen. Um das Interesse aller zu wecken, werden sie hier nicht alle auf einmal veröffentlicht. Stattdessen werden jeweils einige Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Lösungen verborgen bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – für richtige Antworten gibt es Belohnungen vom Moderator! ****************************************** 69. Gemäß den „Vorläufigen Richtlinien zur Verwaltung von Garantien für die Qualität von Bauvorhaben“ müssen bei Bauvorhaben, bei denen ganz oder teilweise **Investitionen verwendet werden, Garantien in einem Prozentsatz des gesamten Baukostenbetrags hinterlegt werden. A.3% B.5% C.10% D.15% 【Vorschriften für Bauprojekte – Antwort】 B 【Vorschriften für Bauprojekte – Erklärung der Antworten】 Es geht hier um die Entschädigung für Schäden im Zusammenhang mit der Qualitätsverantwortung. Für Investitionsbauprojekte, die ganz oder teilweise genutzt werden, wird ein Sicherheitsbetrag in Höhe von etwa 5 % des gesamten Baukostenbetrags zurückgehalten. Siehe Lehrbuch S. P308.70. Der Hauptauftragnehmer A hat mit dem Unterauftragnehmer B gemäß den gesetzlichen Vorschriften einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme durch den Auftraggeber stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht den Anforderungen entsprach. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. A. B trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte weitergegeben hat, gegenüber dem Bauherrn.
B. A trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte weitergegeben hat, gegenüber dem Bauherrn.
C. Sowohl A als auch B tragen gemeinsam die Haftung für die Aufträge, die sie an Dritte weitergegeben haben, gegenüber dem Bauherrn.
D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Bauherrn, während B eine ergänzende Verantwortung trägt.
【Baurecht – Antwort】C
【Baurecht – Erklärung der Antwort】Es geht hier um die Verantwortung für die Bauqualität sowie um die Qualitätsverantwortung der Generalunternehmer und Subunternehmer. Wenn der Generalunternehmer gemäß dem Gesetz den Bauauftrag an andere Unternehmen weitergibt, sind diese Unterauftragnehmer verpflichtet, für die Qualität der von ihnen ausgeführten Arbeiten gegenüber dem Generalunternehmer einzustehen – gemäß den Bestimmungen des Unterauftragsvertrags. Der Generalunternehmer und die Unterauftragnehmer tragen gemeinsam die Verantwortung für die Qualität der ausgeführten Arbeiten. Siehe Lehrbuch S. 277.
69: B.5% 70: C. A und B tragen gemeinsam die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für die Untervertragsarbeiten
Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen ganz oder teilweise **Investitionen verwendet werden**, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Baukosten hinterlegt werden. (B ) A. 3% B. 5% C. 10% D. 15% 70. Der Hauptauftragnehmer A schloss gesetzlich vorgeschrieben einen Vertrag über die Unterauftragsvergabe für die speziellen Arbeiten mit dem Unterauftragnehmer B ab. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. (C) A. B ist für alle rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvergabeanteil gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich. B. A ist für alle rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvergabeanteil gegenüber dem Auftraggeber voll verantwortlich. C. A und B tragen gemeinsam die Haftung für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Auftragsvergabeanteil gegenüber dem Auftraggeber. D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Auftraggeber, während B eine ergänzende Verantwortung trägt
69.B. ----------------------70, C.
Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen ganz oder teilweise **Investitionen verwendet werden**, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Baukosten hinterlegt werden. Die Generalunternehmerfirma B hat mit der Unterauftragnehmerfirma C gemäß den geltenden Gesetzen einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C
Ein Sicherheitsbetrag wird in einem Prozentsatz des gesamten Projektpreises zurückgehalten. b
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. BA.3%B.5%C.10%D.15%70. Der Hauptauftragnehmer und der Unterauftragnehmer haben gesetzlich vorgeschrieben einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht den Anforderungen entsprach. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. A. B trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte ausgelagert hat, gegenüber dem Bauherrn.
B. A trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte ausgelagert hat, gegenüber dem Bauherrn.
C. A und B tragen gemeinsam die Haftung für die Aufträge, die sie an Dritte ausgelagert haben, gegenüber dem Bauherrn.
D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Bauherrn, während B eine ergänzende Verantwortung trägt
69: B. 70: C..................................
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B.5% 70. Der Hauptauftragnehmer A hat mit dem Unterauftragnehmer B gemäß den geltenden Gesetzen einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme durch den Auftraggeber stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. B. A trägt die gesamte rechtliche Verantwortung gegenüber dem Bauherrn für die untervergebenen Arbeiten
In den Antwortmöglichkeiten taucht plötzlich Pan Jinlian auf – was ist das nur für eine Sache?
69.B. ----------------------70, C
69. B. 5% 70. C. A und B tragen gemeinsam die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für die Untervertragsarbeiten
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B A.3% B.5% C.10% D.15% 70. Die Hauptauftragnehmerin und die Unterauftragnehmerin schlossen gesetzlich vorgeschrieben einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten ab. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C. B trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte weitergegeben hat, gegenüber dem Auftraggeber.
D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Auftraggeber, während B eine ergänzende Verantwortung trägt.
E. Sowohl A als auch B tragen gemeinsam die Verantwortung für die Aufträge, die sie an Dritte weitergegeben haben, gegenüber dem Auftraggeber
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B A.3% B.5% C.10% D.15% 70. Die Hauptauftragnehmerin und die Unterauftragnehmerin schlossen gesetzlich vorgeschrieben einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten ab. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C. B trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte weitergegeben hat, gegenüber dem Auftraggeber.
D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Auftraggeber, während B eine ergänzende Verantwortung trägt.
E. Sowohl A als auch B tragen gemeinsam die Verantwortung für die Aufträge, die sie an Dritte weitergegeben haben, gegenüber dem Auftraggeber
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B A.3% B.5% C.10% D.15% 70. Die Hauptauftragnehmerin und die Unterauftragnehmerin schlossen gesetzlich vorgeschrieben einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten ab. Bei der Abnahme durch den Bauherrn stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C. B trägt die gesamte rechtliche Verantwortung für die Aufträge, die er an Dritte weitergegeben hat, gegenüber dem Auftraggeber.
D. A trägt die Hauptverantwortung gegenüber dem Auftraggeber, während B eine ergänzende Verantwortung trägt.
E. Sowohl A als auch B tragen gemeinsam die Verantwortung für die Aufträge, die sie an Dritte weitergegeben haben, gegenüber dem Auftraggeber
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B.5% 70. Der Hauptauftragnehmer A hat mit dem Unterauftragnehmer B gemäß den geltenden Gesetzen einen Vertrag über die Ausführung der speziellen Arbeiten abgeschlossen. Bei der Abnahme durch den Auftraggeber stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht ausreichend war. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C. A und B tragen gemeinsam die Haftung gegenüber dem Bauherrn für die Unterverträge
B. 5% C. A und B tragen gemeinsam die Haftung gegenüber dem Auftraggeber für die Unteraufträge
69. Gemäß den „Vorläufigen Vorschriften zur Verwaltung der Qualitätsgarantien bei Bauprojekten“ muss für Bauprojekte, bei denen die Kosten teilweise oder vollständig aus **Investitionsmitteln** finanziert werden, eine Garantie in Höhe von etwa einem bestimmten Prozentsatz des Gesamtbetrags der Projektkosten hinterlegt werden. B.5%
70. Der Hauptauftragnehmer A schloss gesetzlich vorgeschrieben einen Auftragsvertrag für die Ausführung der speziellen Arbeiten mit dem Unterauftragnehmer B ab. Bei der von dem Bauherrn durchgeführten Abnahme stellte sich heraus, dass die Qualität dieser Arbeiten nicht den Anforderungen entsprach. Was die Haftung für die Qualität der Bauarbeiten in diesem Berufsfeld angeht, so ist die Aussage richtig. C. A und B tragen gemeinsam die Haftung gegenüber dem Bauherrn für die Unterverträge
D.15%; B. A trägt die gesamte rechtliche Verantwortung gegenüber dem Bauherrn für die untervergebenen Arbeiten