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Bei der Planung von Lagergebieten spielt das Fachgebiet für Lagerung und Transport eine führende Rolle; die meisten Personen übernehmen dabei die Funktion des Projektmanagers. Gemeinsam wird über den Genehmigungsprozess für petrochemische Lagergebiete diskutiert: Welche Berichte müssen in den verschiedenen Phasen des Entwicklungsprozesses vorgelegt werden, und welche **Abteilungen** sind für die Genehmigung zuständig – auf welcher Ebene auch immer. Nach Abschluss der Bauarbeiten müssen welche Abteilungen an der Überprüfung teilnehmen, bevor die Endabnahme erfolgen kann.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von maysee am 21.10.2015 um 11:41 bearbeitet. Der allgemeine Ablauf bei der Genehmigungsbeantragung für den Bau von Petrochemieanlagen: 1. Machbarkeitsstudie. (Von Unternehmen oder beauftragten Vermittlungsorganisationen durchgeführt) 2. Standortauswahl des Projekts. (Das Unternehmen wendet sich an die zuständigen Planungs- oder Baubehörden, um eine Genehmigung für den Standort des Projekts sowie eine Genehmigung für die Nutzung des Baugrundstücks zu erhalten.) 3. Genehmigung oder Registrierung des Projekts. (Von dem Unternehmen wird bei der Entwicklungskommission ein Antrag auf Genehmigung oder Registrierung gestellt.) 4. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Vermittlungsorganisationen damit.) 5. Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung. (Ausstiegsbehörde genehmigt den Umweltauswirkungsbericht) 6. Erstellung eines Vorab-Bewertungsberichts zur Sicherheit sowie eines Vorab-Bewertungsberichts zu den Gefahren durch Berufskrankheiten. (Das Unternehmen beauftragt eine zertifizierte Vermittlungsstelle) 7. Prüfung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Expertenbewertung) 8. Entscheidung über die Prüfung des Berichts zur Vorabbewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Gesundheitsbehörde) 9. Einreichung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Unternehmen melden sich bei der Sicherheitsbehörde) 10. Sicherheitsprüfung. (Die Sicherheitsbehörden führen eine Sicherheitsprüfung durch) 11. **Genehmigt. (Nach Bestehen der Sicherheitsprüfung wird von der Aufsichtsbehörde eine Genehmigung ausgestellt.) 12. Antrag auf Erteilung einer Gewerbelizenz stellen. (Das Unternehmen muss mit der Genehmigungskarte zur Handels- und Industriebehörde gehen, um eine Geschäftslizenz zu erhalten.) 13. Beantragung des Grundnutzungsrechts. (Von dem Unternehmen bei der zuständigen Landesverwaltungsbehörde) 14. Durchführung der Vorplanung. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Planungsbüros mit) 15. Prüfung der Vorplanung. (Aufsicht durch Feuerwehr, Gesundheitsbehörde und Sicherheitsbehörde) 16. Ausführungsplanung. (Von dem Unternehmen beauftragte, qualifizierte Planungsbüros) 17. Antrag auf Genehmigung für den Bauplan. (Von Unternehmen zur Beantragung der Baugenehmigung) 18. Beantragung der Baubewilligung. (Das Unternehmen beantragt bei der Baubehörde die Baugenehmigung.) 19. Brandschutzprüfung. (Nach Fertigstellung des Bauvorhabens organisiert die Feuerwehr die Abnahme.) 20. Ausstellung der Genehmigung für den Gebrauch von Sondergeräten. (Von dem Unternehmen bei der Qualitätskontrollbehörde beantragt) 21. Probeproduktion. (Genehmigung der Umweltbehörde für den Testproduktionszeitraum) 22. Abnahme nach Fertigstellung. (Die Gesundheitsbehörden, Umweltbehörden sowie Behörden für Arbeitssicherheit führen die Überprüfungen durch.) 23. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für sicheres Arbeiten stellen. (Die Hersteller beantragen dies bei der zuständigen Behörde für Arbeitssicherheit der Provinz.) 24. Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Herstellung von Industrieprodukten. (Unternehmen beantragen die entsprechenden Produkte bei den regionalen Qualitätskontrollbehörden, basierend auf der von der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle veröffentlichten Liste.) Einige der oben genannten Schritte können je nach administrativem Gebiet und Art des Unternehmens weggelassen werden. Bei unklaren Punkten sind alle herzlich eingeladen, Ergänzungen vorzunehmen!
Sehr gute Informationen, danke an den Poster.
Dieser Beitrag wurde zuletzt von hnan am 21.10.2015 um 21:45 bearbeitet. 1. Machbarkeitsstudie. (Von Unternehmen oder beauftragten Vermittlungsorganisationen durchgeführt) 2. Standortauswahl des Projekts. (Das Unternehmen wendet sich an die zuständigen Planungs- oder Baubehörden, um eine Genehmigung für den Standort des Projekts sowie eine Genehmigung für die Nutzung des Baugrundstücks zu erhalten.) 3. Genehmigung oder Registrierung des Projekts. (Von dem Unternehmen wird bei der Entwicklungskommission ein Antrag auf Genehmigung oder Registrierung gestellt.) Die Registrierung des Projekts erfolgt nach Abschluss der technischen Planungen durch eine Prüfungskommission auf Kreisebene oder auf Ebene der Entwicklungszone, woraufhin das Registrierungszertifikat ausgestellt wird? 4. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. (Unternehmen beauftragen qualifizierte Vermittlungsorganisationen damit.) 5. Genehmigung der Umweltverträglichkeitsprüfung. (Ausstiegsbehörde genehmigt den Umweltauswirkungsbericht) 6. Erstellung eines Vorab-Bewertungsberichts zur Sicherheit sowie eines Vorab-Bewertungsberichts zu den Gefahren durch Berufskrankheiten. (Das Unternehmen beauftragt eine zertifizierte Vermittlungsstelle) 7. Prüfung des Berichts zur vorläufigen Sicherheitsbewertung. (Expertenbewertung) 8. Entscheidung über die Prüfung des Berichts zur Vorabbewertung der Gefahren durch Berufskrankheiten. (Versorgungsbehörde) Nachdem das Planungsbüro für Industrieanlagen die Berichte zur Umweltbewertung, Sicherheitsbewertung sowie Vorabbewertung der Arbeitssicherheit erstellt hat, muss eine Bewertung durch einen Dritten in Auftrag gegeben werden, wobei jeweils Expertenbesprechungen abgehalten werden?
Umweltverträglichkeitsprüfungen, Sicherheitsbewertungen sowie Bewertungen im Bereich der Arbeitsgesundheit werden in der Regel von Drittanbietern durchgeführt, nachdem der Projektbericht fertiggestellt und genehmigt wurde. Nach der Erstellung des Berichts beantragt der Bauherr bei den zuständigen Behörden eine Prüfung. Anschließend findet eine Expertenbesprechung statt, an der sowohl der Bauherr als auch die Prüfungsstellen teilnehmen. Manchmal werden auch die Planungsbüros zur Besprechung eingeladen. Nach der Prüfung durch die Experten überarbeiten die Drittanbieter den Bericht. Danach reicht der Bauherr die Unterlagen bei den zuständigen Behörden ein, um die Genehmigung zu erhalten. Diese Verfahren werden in der Regel vor Beginn der ersten Projektplanung (Grundplanung) abgeschlossen, manchmal auch gleichzeitig mit dieser durchgeführt.
Man kann sich auf die folgenden Vorschriften beziehen: „Verordnungen zur Genehmigung von Investitionsprojekten“, „Gesetz der Volksrepublik China über die Umweltverträglichkeitsprüfung“, „Verordnungen zur Umweltschutzkontrolle bei Bauprojekten“, „Verordnungen zur Sicherheitsüberwachung bei Chemiebauvorhaben“, „Vorläufige Verordnungen zur Überwachung der arbeitsmedizinischen Aspekte bei Bauprojekten“, „Vorschriften zur Brandschutzüberwachung bei Bauvorhaben“ usw.