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Alle, lösen Sie die Aufgaben 21 zu der Prüfung „Wirtschaftslehre im Bauwesen“ vom Jahr 2015 – Multiple-Choice-Fragen 13–14

2015-10-24View Original

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Es wurden einige Fragen aus der diesjährigen Prüfung für den ersten Bauingenieurstitel gesammelt, inklusive Lösungen. Um das Interesse aller zu wecken, werden sie hier nicht alle auf einmal veröffentlicht. Stattdessen werden jeweils einige Multiple-Choice-Fragen oder eine Fallstudie bereitgestellt, wobei die Lösungen verborgen bleiben. Die Antwort wird nach der Rückmeldung sichtbar. Alle sind herzlich eingeladen mitzumachen – für richtige Antworten gibt es Belohnungen von den Moderatoren! ****************************************** 13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. A. 10% B. 5% C. 4% D. 3% 【Antwort】B 【Erklärung des Experten】Siehe Seite 259 im Lehrbuch. Wenn der Auftragnehmer Materialien und Baugeräte beschafft, muss im Vertrag der Rahmen für die Preisänderungen der wichtigsten Materialien sowie der Baugeräte festgelegt werden. Falls keine solchen Regelungen getroffen wurden und die Preise für die Materialien bzw. Baugeräte um mehr als 5 % ändern, muss der zusätzliche Betrag anhand der Methode des Preisindex oder der Methode zur Anpassung aufgrund von Kostenunterschieden berechnet werden. 14. Gemäß den Vorgaben der „Verordnung zur Preisgestaltung bei Bauprojekten“ (GB50500-2013) gilt: Wenn in der bereits bewerteten Mengenliste keine entsprechenden Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für diese Änderungen von der Seite festgelegt werden, die die Änderung vorschlägt. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer【Antwort】A
Reply #22015-10-24
Frage 13: B. 5% Frage 14: A. Auftragnehmer
Reply #32015-10-24
Die Antwort ist B, A.............................
Reply #42015-10-24
13, B. ----14, A. ------------------------------------------------------------------------------
Reply #52015-10-24
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, dass sich die Preise für die wichtigsten Materialien und Baugeräte im Rahmen von (B) bewegen dürfen. A. 10% B. 5% C. 4% D. 3% 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisermittlung für Bauvorhaben“ (GB50500-2013) soll der Preis für Änderungsarbeiten von (A) festgelegt werden, falls in der bereits bewerteten Aufstellung der Arbeitsmengen weder entsprechende Posten vorhanden sind noch ähnliche Arbeiten aufgeführt sind. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer
Reply #62015-10-24
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. B.5% 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauvorhaben“ (GB50500-2013) gilt: Falls in der bereits bewerteten Mengenliste weder passende Posten noch ähnliche Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für die Änderungsarbeiten vom Antragsteller festgelegt werden. A. Auftragnehmer
Reply #72015-10-24
13, B 14, A
Reply #82015-10-24
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. (B) A. 10% B. 5% C. 4% D. 3% Wenn der Auftragnehmer Materialien und Baugeräte beschafft, muss im Vertrag festgelegt werden, in welchem Umfang sich die Preise für die wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen ; Falls keine Vereinbarung getroffen wurde und sich der Preis pro Einheit für Materialien und Baugeräte um mehr als 5% ändert, muss der Überschusspreis nach der Methode des Preisindex oder nach der Methode der Anpassung an die Kostenentwicklungen berechnet werden. 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauvorhaben“ (GB50500-2013) muss der Preis für Änderungsarbeiten von (A) festgelegt werden, sofern in der bereits preisgegebenen Aufstellung der Arbeitsmengen weder entsprechende Posten noch ähnliche Arbeiten aufgeführt sind. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer
Reply #92015-10-24
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. A. 10% B. 5% C. 4% D. 3% Antwort: B
14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauvorhaben“ (GB50500-2013) gibt es in der bereits festgelegten Mengenliste keine entsprechenden Posten für die geplanten Änderungen. Daher muss der Preis für diese Änderungen von der Seite festgelegt werden, die die Änderung vorschlägt. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwurfsauswerber A
Reply #102015-10-24
Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. B.5%
Reply #112015-10-24
14. Gemäß den Vorgaben in „Preisermittlung für Bauvorhaben“ (GB50500-2013) gilt: Wenn in der bereits bewerteten Mengenliste weder passende Posten noch ähnliche Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für die Änderungsarbeiten von der Seite festgelegt werden, die die Änderung vorschlägt. A. Auftragnehmer
Reply #122015-10-25
B.5 %, D. Designer! ! ! !
Reply #132015-10-25
13、B--------------------14、A
Reply #142015-10-25
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. B A.10% B.5% C.4% D.3% 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauprojekte“ (GB50500-2013) gilt: Wenn in der bereits festgelegten Mengenliste keine entsprechenden Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für diese Änderungen vom Antragsteller festgelegt werden. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer
Reply #152015-10-25
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. B A.10% B.5% C.4% D.3% 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauprojekte“ (GB50500-2013) gilt: Wenn in der bereits festgelegten Mengenliste keine entsprechenden Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für diese Änderungen vom Antragsteller festgelegt werden. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer
Reply #162015-10-25
13. Gemäß dem „Vertrag über den Bau von Bauwerken (Mustervertrag für den Bau von Bauwerken)“ (GF-2013-0201) kauft der Auftragnehmer die Materialien und Baugeräte. Im Vertrag ist nun festgelegt, in welchem Umfang sich die Preise der wichtigsten Materialien und Baugeräte ändern dürfen. B A.10% B.5% C.4% D.3% 14. Gemäß den Vorgaben in „Preisberechnung für Bauprojekte“ (GB50500-2013) gilt: Wenn in der bereits festgelegten Mengenliste keine entsprechenden Posten für die geplanten Änderungen vorhanden sind, muss der Preis für diese Änderungen vom Antragsteller festgelegt werden. A. Auftragnehmer B. Überwacher C. Auftraggeber D. Entwerfer
Reply #172015-10-25
13. B.5% 14. A. Auftragnehmer

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