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(5) System der Klassifizierung an der Quelle – Inhalt der Managementindikatoren: Sammlung und Lagerung nach der Klassifizierung aufgrund der Eigenschaften der gefährlichen Abfälle. Wichtige Umsetzungsmerkmale: Gefährliche Abfälle weisen gefährliche Eigenschaften wie Korrosivität, akute Toxizität, Auswaschtoxizität, Entzündbarkeit und Reaktivität auf. Es sollte vermieden werden, gefährliche Abfälle mit inkompatiblen Eigenschaften miteinander zu lagern, um Reaktionen zwischen ihnen zu verhindern – Reaktionen, die zu Bränden, Explosionen sowie zur Entstehung und Freisetzung von giftigen Stoffen führen können. Konkrete Anforderungen: 1. Die physikalischen und chemischen Eigenschaften der entstehenden gefährlichen Abfälle müssen bekannt sein. Es müssen Pläne für die sortenreine Sammlung und Lagerung erstellt werden, außerdem müssen die Vorsichtsmaßnahmen bei der Sammlung und Lagerung klar definiert werden. 2 Bei der Errichtung von Anlagen zur Lagerung brennbarer und explosiver Gefahrgüter sollten gemäß den entsprechenden Vorschriften der „Vorschriften für den Brandschutz bei der Planung von Petrochemiebetrieben“ Schutzwände, Ablaufgräben sowie Behälter für Notfälle zur Verhinderung von Umweltverschmutzungen eingerichtet werden. Zudem müssen Brandbekämpfungseinrichtungen vorhanden sein. Gefährliche Abfälle unterschiedlicher Kategorien sollten getrennt gelagert werden, wobei zwischen ihnen Trenngänge oder Trennwände eingebaut werden sollten. 3. Stark wasserlösliche, leicht entflammbare feste Gefahrgüter müssen nach ihrer Versiegelung in separaten Bereichen gelagert werden. 4. Es kommt leicht zu Reaktionen – daher dürfen inkompatible, gefährliche Abfälle nicht im selben Raum gelagert werden. 5. Gefährliche Abfälle und allgemeine feste Abfälle: Sie dürfen nicht im selben Raum gelagert werden. Rechtsgrundlage für Strafen bei Verstößen gegen diese Vorschriften: Artikel 68 des Gesetzes über festen Abfall: Wer für industriellen Festabfall, der vorübergehend nicht genutzt werden kann oder nicht genutzt werden soll, keine geeigneten Lagermöglichkeiten schafft, um ihn sicher und ordnungsgemäß zu lagern, oder wer keine Maßnahmen zur unschädlichen Beseitigung dieses Abfalls ergreift, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 10.000 Yuan bis maximal 100.000 Yuan bestraft. Artikel 75 des Gesetzes über festen Abfall: Wer gefährlichen Abfall mit nicht gefährlichem Abfall mischt und diesen gemeinsam lagert, oder wer gefährlichen Abfall, der eine inkompatible Eigenschaft aufweist, ohne ordnungsgemäße Sicherheitsmaßnahmen sammelt, lagert, transportiert oder beseitigt, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 10.000 Yuan bis zu 100.000 Yuan bestraft.
Sehr gute Informationen, danke für den Share!
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