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(6) System der Übertragungsbescheinigungen: Die Übertragung von gefährlichen Abfällen durch Unternehmen muss gemäß den Vorgaben in der „Verordnung zur Regulierung der Verwaltung des Transports von festen Abfällen“ (Su Huan Kong [2008] Nr. 72), dem „Ausführungsplan für den Transport von festen (gefährlichen) Abfällen zwischen den Provinzen und Städten in der Provinz Jiangsu“, den „Vorschriften zur Verwaltung der Übertragungsbescheinigungen für gefährliche Abfälle“ sowie der „Verordnung zur umfassenden Online-Meldung von Transfers gefährlicher Abfälle“ (Su Huan Ban [2014] Nr. 44) erfolgen. Es ist verboten, während des Transports gefährliche Abfälle in die Umwelt zu entlassen. Inhalt der Managementindikatoren: 1. Vor der Überführung von gefährlichen Abfällen muss ein Plan für die Überführung dieser Abfälle bei den Umweltbehörden eingereicht und dort genehmigt werden. Wichtige Umsetzungsmerkmale: Auf der Grundlage der Überprüfung der Qualifikationen der Einrichtungen, die gefährliche Abfälle aufnehmen dürfen, wird ein Vertrag zur Entsorgung abgeschlossen. Zudem muss ein Antrag auf Überführung der gefährlichen Abfälle eingereicht werden. Pläne für Umzüge innerhalb der Stadt sowie zwischen den Städten einer Provinz müssen von den Umweltschutzbehörden der jeweiligen Städte genehmigt werden. Für Umzüge zwischen verschiedenen Provinzen ist hingegen die Genehmigung der Provinz-Umweltbehörde erforderlich. (Informationen zu den Voraussetzungen für Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen arbeiten, sowie zu den Verfahren für den Transport solcher Abfälle zwischen Provinzen sind unter http://www.js hb.gov.cn/js hbw/gtfw/gldt/ zu finden.) 2. Bei dem Transport von gefährlichen Abfällen muss gemäß den Bestimmungen der „Vorschriften zur Verwaltung von Transportnachweisen für gefährliche Abfälle“ das Feld des Erzeugerunternehmens auf dem Transportnachweis korrekt ausgefüllt werden, und das Unternehmen muss seinen Firmensiegel darauf anbringen. Wichtige Umsetzungspunkte: (1) Gefährliche Abfälle müssen während der Gültigkeitsdauer des Vertrags gemäß dem vom Umweltamt genehmigten Umverteilungsplan umgeleitet werden. Es darf weder eine Übermenge noch eine Übertragung außerhalb des festgelegten Rahmens stattfinden. (2) Die Ausfüllung der Übertragungsbescheinigungen muss pro Fahrzeug sowie pro Produktart erfolgen. (3) Ab dem 15. April 2014 gilt in der Provinz Jiangsu ein System zur online-Meldung des Transports von gefährlichen Abfällen. Papierbasierte Meldungen sind nicht mehr zulässig; stattdessen werden elektronische Meldungen verwendet ; Unternehmen, die gefährliche Abfälle zwischen Provinzen transportieren, müssen weiterhin ein papierliches Formular ausfüllen und dieses gleichzeitig online einreichen. 3. Die Übertragungsbelege sind vollständig aufbewahrt. Wichtige Umsetzungsmerkmale: (1) Es muss eine Ausfertigung des elektronischen Formulars ausgedruckt werden, die zusammen mit dem auf Papier ausgefüllten Formular für den Übertragungsvorgang zwischen den Provinzen aufbewahrt werden soll, um sie später zur Verfügung zu haben. (2) Die Online-Meldung verläuft reibungslos, es gibt keine Auslassungen. Die tatsächliche Übertragungsmenge muss mit der in der Online-Meldung angegebenen Übertragungsmenge übereinstimmen. Rechtsgrundlage für Strafen bei Verstößen gegen diese Vorschriften: Artikel 75 des Gesetzes über festen Abfall: Wer die Vorgaben bezüglich der Ausfüllung der Übertragungsbescheinigungen für gefährliche Abfälle nicht einhält oder gefährliche Abfälle ohne Genehmigung transferiert, wird mit einer Geldstrafe von mindestens 20.000 Yuan und maximal 200.000 Yuan bestraft. Gemäß der „Mitteilung über die umfassende Online-Meldung von Transfers gefährlicher Abfälle“ (Su Huan Ban [2014] Nr. 44) müssen diejenigen Einheiten, die die Vorschriften zur Online-Meldung von Transfers gefährlicher Abfälle nicht einhalten, von den Umweltbehörden auf allen Ebenen bei den Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften als nicht konform eingestuft werden. Zudem muss gegen diese Einheiten rechtlich vorgegangen werden.
Sehr gute Informationen, danke für den Share!
Ich gebe Ihnen eine Bewertung, danke für Ihre Informationen. . . . . . . . . . . . .