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Leitfaden zur standardisierten Verwaltung von Einheiten, die industrielle Gefahrgüterabfälle erzeugen – 11

2015-10-25View Original

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(11) Verwaltung der Entsorgungseinrichtungen – Inhalt der Verwaltungsindikatoren: 1. Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den geltenden Gesetzen sowie Abschluss der Überprüfung nach dem Prinzip „Drei gleichzeitig“. Wichtige Umsetzungsmerkmale: Unternehmen, die eigene Anlagen zur Beseitigung von gefährlichen Abfällen errichten, müssen über vollständige Umweltprüfungen verfügen und diese Anlagen müssen genehmigt sowie gemäß dem Prinzip „Drei gleichzeitige Bedingungen“ überprüft werden. In der entsprechenden Umweltverträglichkeitsprüfung müssen detailliert die Verarbeitungsmethoden der eigenen Anlagen zur Nutzung von gefährlichen Abfällen, die Arten und Mengen der nutzbaren gefährlichen Abfälle, die Qualitätsstandards der Produkte sowie die Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltverschmutzungen beschrieben werden. Anlagen zur Verbrennung sowie zur Deponierung von gefährlichen Abfällen müssen den entsprechenden Anforderungen der „Technischen Vorschriften für den Bau von Anlagen zur zentralen Verbrennung von gefährlichen Abfällen“ (HJ/T176–2005) sowie der „Technischen Anforderungen an den Bau von Anlagen zur sicheren Deponierung von gefährlichen Abfällen“ (Huanfa [2004] Nr. 75) entsprechen. Rechtfertigung für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorschriften: Artikel 69 des Gesetzes über feststoffliche Abfälle. Wenn bei einem Bauvorhaben die zur Verhinderung von Umweltverschmutzung durch feststoffliche Abfälle notwendigen Anlagen nicht errichtet werden, nicht geprüft werden oder die Prüfung nicht bestanden wird, und dennoch mit dem Betrieb oder der Nutzung des Gebäudes begonnen wird, dann kann die zuständige Umweltbehörde, die die Umweltauswirkungsbeurteilung für dieses Bauvorhaben genehmigt hat, den Betrieb oder die Nutzung stoppen lassen. Zudem kann eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 100.000 Yuan verhängt werden. 2. Es muss ein Register für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen erstellt werden, in dem die Entsorgungsaktivitäten bezüglich dieser Abfälle genau dokumentiert werden. Wichtige Umsetzungsmerkmale: Es muss eine spezielle Person geben, die für jede Charge den Zeitpunkt der Beseitigung von gefährlichen Abfällen, deren Art und Menge sowie die Arten und Mengen neuer gefährlicher Abfälle, die im Zuge der Beseitigung entstehen, erfasst. Die Aufzeichnungen sowie die ursprünglichen Betriebsdaten der Beseitigungsanlagen müssen mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Anlagen zur Verbrennung gefährlicher Abfälle müssen mit einem System zur Online-Überwachung der Abgase sowie mit einem System zur Videoüberwachung vor Ort ausgestattet sein. Zudem müssen sie mit den Umweltbehörden vernetzt sein (Su Huan Ban! 2012 Nr. 5). 3. Es wird regelmäßig eine Umweltüberwachung der Schadstoffemissionen aus den Entsorgungsanlagen durchgeführt, und dies in Übereinstimmung mit den Anforderungen der entsprechenden Standards wie den „Standards zur Kontrolle der Verschmutzung durch die Verbrennung gefährlicher Abfälle“ sowie den „Standards zur Kontrolle der Verschmutzung durch das Deponieren gefährlicher Abfälle“. Wichtige Umsetzungsaspekte: Es sollte auf der Grundlage der Umweltbewertung oder der **gültigen Vorschriften ein Plan zur selbstständigen Überwachung der Schadstoffemissionen der Anlagen erstellt werden. Dabei müssen die zu überwachenden Parameter sowie die Häufigkeit der Überwachungen festgelegt werden. Die Verbrennungsanlagen müssen mindestens einmal jährlich die Dioxinausstöße überwachen. Sollten die Überwachungsergebnisse nicht den Anforderungen entsprechen, müssen umgehend die Ursachen ermittelt und Abhilfen ergriffen werden. Rechtfertigung für Sanktionen bei Verstößen gegen diese Vorschriften: Laut der „Erklärung zu einigen Fragen bezüglich der Anwendung des Rechts bei Straftaten im Umweltbereich“ (Si Shi [2013] Nr. 15) gilt es als „schwere Umweltverschmutzung“, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt: (III) Illegale Entsorgung von Schadstoffen, die schwere Schäden für die Umwelt und die menschliche Gesundheit verursachen – wie beispielsweise Schwermetalle oder persistent organische Schadstoffe – in einer Menge, die dreimal höher ist als die zulässigen Emissionsstandards oder die vom Volk der Provinzen, Autonomen Regionen oder regierungsunmittelbaren Städte aufgrund gesetzlicher Befugnisse festgelegten Emissionsstandards ;
Reply #22015-10-25
Sehr gute Informationen, danke für den Share!
Reply #32015-10-25
Ich gebe Ihnen eine Bewertung, danke für Ihre Informationen. . . . . . . . . . . . .
Reply #42018-11-08
Danke für die Analyse – ist es eine Norm oder eine technische Einführung?

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