Thread Content
Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein. Richtig
Richtig---------------------
Es gibt diese Kettenläden aus Sicherheitsgründen, also sollte das richtig sein
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein, es sei denn, sie wird gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren deaktiviert.√
Richtig--------------------------------------------------
Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein. Antwort: Richtig
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb genommen werden, es sei denn, ihr Ausschalten wurde gemäß dem Verfahren genehmigt. (Richtig)
Sie müssen alle in Betrieb genommen werden. . . . . . . . . . . . .
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – außer wenn sie gemäß den Vorschriften deaktiviert wird. Richtig
Richtig,√~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Richtig, sonst könnte es ja keine Alarmanlage sein!
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – es sei denn, sie wird gemäß den Vorschriften deaktiviert
Richtig---------------------
Richtig, egal ob es sich um Sicherheitsinterlocks oder Prozessinterlocks handelt – beides wird aus sicherheitstechnischen Gründen berücksichtigt und sollte in Betrieb genommen werden.
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb sein – es sei denn, ihre Aktivierung wurde gemäß den Vorschriften genehmigt. Richtig
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – außer wenn sie gemäß den Vorschriften deaktiviert wird. (Richtig)
Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein (richtig)
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb sein – es sei denn, ihre Aktivierung wurde gemäß den Vorschriften genehmigt. Richtig
Richtig. . . . . . . . . .