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【Jeden Tag eine Frage】10.26 Multiple-Choice-Frage: Abgesehen von dem Fall, dass die Alarmanlage nach festgelegtem Verfahren deaktiviert wird, muss sie in jedem Fall aktiv sein

2015-10-26View Original

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Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein. Richtig
Reply #22015-10-26
Richtig---------------------
Reply #32015-10-26
Es gibt diese Kettenläden aus Sicherheitsgründen, also sollte das richtig sein
Reply #42015-10-26
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein, es sei denn, sie wird gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren deaktiviert.√
Reply #52015-10-26
Richtig--------------------------------------------------
Reply #62015-10-26
Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein. Antwort: Richtig
Reply #72015-10-26
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb genommen werden, es sei denn, ihr Ausschalten wurde gemäß dem Verfahren genehmigt. (Richtig)
Reply #82015-10-26
Sie müssen alle in Betrieb genommen werden. . . . . . . . . . . . .
Reply #92015-10-26
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – außer wenn sie gemäß den Vorschriften deaktiviert wird. Richtig
Reply #102015-10-26
Richtig,√~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Reply #112015-10-26
Richtig, sonst könnte es ja keine Alarmanlage sein!
Reply #122015-10-26
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – es sei denn, sie wird gemäß den Vorschriften deaktiviert
Reply #132015-10-26
Richtig---------------------
Reply #142015-10-26
Richtig, egal ob es sich um Sicherheitsinterlocks oder Prozessinterlocks handelt – beides wird aus sicherheitstechnischen Gründen berücksichtigt und sollte in Betrieb genommen werden.
Reply #152015-10-26
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb sein – es sei denn, ihre Aktivierung wurde gemäß den Vorschriften genehmigt. Richtig
Reply #162015-10-26
Die Alarmverriegelung muss vollständig in Betrieb sein – außer wenn sie gemäß den Vorschriften deaktiviert wird. (Richtig)
Reply #172015-10-26
Die Alarmverriegelung muss, außer bei nach Vorschrift genehmigten Abschaltungen, vollständig in Betrieb sein (richtig)
Reply #182015-10-26
Die Alarmverknüpfungen müssen vollständig in Betrieb sein – es sei denn, ihre Aktivierung wurde gemäß den Vorschriften genehmigt. Richtig
Reply #192015-10-26
Richtig. . . . . . . . . .

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