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Alle, lösen Sie die Aufgaben 28 zu der Prüfung „Wirtschaftslehre im Bauwesen“ vom Jahr 2015 – es handelt sich um Multiple-Choice-Fragen 27–30. Für richtige Antworten gibt es eine Belohnung

2015-10-27View Original

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27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. A. Methode des Abschlussprozentsatzes B. Methode der Endabrechnung C. Methode der schrittweisen Abrechnung D. Methode der monatlichen Abrechnung 【Antwort】A 【Erklärung des Experten】Es geht hier um die Verfahren zur Erfassung der Baukosten. Gemäß den „Unternehmensrechnungslegungsstandards – Bauverträge“ wird zur Erfassung der Erträge aus Bauarbeiten sowie zur Erfassung der Kosten und Aufwendungen die Methode des „Fertigstellungsprozentsatzes“ angewandt. BCD gehört zu den Methoden zur Abrechnung der Baukosten. Siehe Lehrbuch S. 107. 29. Gemäß den geltenden Unternehmensrechnungsstandards ist bezüglich der Rechnungslegungsgrundlagen die folgende Aussage richtig. A. Die bereits erzielten Einnahmen des Unternehmens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einziehung erfasst.
B. Die vom Unternehmen zu tragenen Kosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausgabe erfasst.
C. Das Unternehmen muss seine Buchführung auf der Grundlage des Postenprinzips sowie des Kontinuitätsprinzips durchführen.
D. Das Unternehmen muss seine buchhalterischen Erfassungen, Messungen und Berichte auf der Grundlage des Ertrags- und Aufwandprinzips durchführen.
【Antwort】D
【Erklärung】Die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung muss nach dem Ertrags- und Aufwandprinzip erfolgen. A und B beziehen sich auf das Postenprinzip; auch in C wird das Postenprinzip erwähnt. Daher können diese Optionen ausgeschlossen werden. Es bleibt nur die Option D übrig ; Siehe Seite P90 des Lehrbuchs ; 30. Die Bauunternehmung nimmt zur Finanzierung des Baus eines bestimmten Projekts Kredite bei der Bank auf. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahre, die Bauzeit des Projekts 2 Jahre. Nach Fertigstellung wird das Projekt in Betrieb genommen. Laut den Vereinbarungen im Kreditvertrag müssen der Zins sowie der Hauptbetrag des Kredits jedes Jahr am Jahresende innerhalb der 5-jährigen Kreditlaufzeit zurückgezahlt werden. Die Zinsen für die Kreditaufnahme, die die Bauunternehmung in den Jahren 3 bis 5 zurückzahlen muss, müssen daher in den jeweiligen Jahren berücksichtigt werden. A. Betriebskosten B. Verwaltungskosten C. Zinsen während der Bauzeit D. Finanzierungskosten 【Antwort】D 【Erklärung des Experten】Die Zinsen, die während der Bauzeit anfallen, können nicht kapitalisiert werden. Sie werden daher nicht zu den Zinsen während der Bauzeit gezählt und stellen somit keinen Bestandteil der Investition dar. Sie werden stattdessen zu den Gesamtkosten hinzugerechnet. Siehe dazu Seite 49, dritter Absatz von unten im Lehrbuch. Zu den Betriebskosten werden Abschreibungen, Amortisationen und Zinsen nicht mitgerechnet, daher werden A und C ausgeschlossen ; Zinskosten haben nichts mit der Verwaltung zu tun, daher gehören sie nicht zu den Verwaltungskosten, sondern zu den Finanzkosten. Siehe Lehrbuch S. 52, Absatz 4.
Reply #22015-10-27
27. A. Methode des Abschlussprozentsatzes 29. D. Das Unternehmen muss die buchhalterische Erfassung, Messung und Berichterstattung auf der Grundlage des Prinzips der Ertrags- und Aufwandserfassung durchführen. 30. D. Finanzierungskosten
Reply #32015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Auftragsverarbeitung“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Auftragseingängen sowie zur Erfassung der Kosten und Ausgaben sind (A). A. Methode des Abschlussprozentsatzes B. Methode der Endabrechnung C. Methode der schrittweisen Abrechnung D. Monatliche Abrechnungsmethode 29. Gemäß den geltenden „Unternehmensbuchhaltungsstandards“ ist die richtige Aussage bezüglich der Grundlagen der Buchhaltung (D). A. Die bereits erzielten Einnahmen des Unternehmens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Zeitraums erfasst, an dem das Geld tatsächlich eingegangen ist.
B. Die von dem Unternehmen zu tragenen Ausgaben werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Zeitraums erfasst, an dem das Geld tatsächlich ausgegeben wurde.
C. Das Unternehmen muss seine Buchführung auf der Grundlage des Prinzips der Erfüllung sowie des Kontinuitätsprinzips durchführen.
D. Die Buchführung des Unternehmens muss auf der Grundlage des Prinzips der Ertrags- und Aufwandserfassung erfolgen
Reply #42015-10-27
Antwort 27: A 29: D
Reply #52015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. A. Methode des Abschlussprozentsatzes 29. Gemäß den geltenden Rechnungslegungsstandards für Unternehmen ist die folgende Aussage bezüglich der Grundlagen der Buchführung richtig. D. Unternehmen sollen die Buchführung, Messung und Berichterstattung auf der Grundlage des Postenprinzips durchführen
Reply #62015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. B. Methode der Abschlussberechnung 29. Gemäß den geltenden „Unternehmensrechnungsgrundsätzen“ ist bezüglich der Grundlagen der Buchführung folgende Aussage richtig. A. Die bereits erzielten Einnahmen des Unternehmens werden am Tag des tatsächlichen Empfangs der Zahlungen in den Gewinn- und Verlustauszug des jeweiligen Zeitraums eingetragen. Bei Frage drei gibt es nur die Antwort – keine weiteren Fragen
Reply #72015-10-27
27, A----------------------------28, D------------------------
Reply #82015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. A. Methode des Abschlussprozentsatzes B. Methode der Endabrechnung C. Methode der schrittweisen Abrechnung D. Methode der monatlichen Abrechnung – Antwort: A 29. Gemäß den geltenden „Unternehmensbuchhaltungsstandards“ ist die richtige Aussage bezüglich der Grundlagen der Buchführung folgende. A. Die bereits erzielten Einnahmen des Unternehmens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Zeitraums eingetragen – am Tag, an dem das Geld tatsächlich erhalten wird.
B. Die von dem Unternehmen zu tragenen Kosten werden ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung des jeweiligen Zeitraums eingetragen – am Tag, an dem die Ausgaben tatsächlich entstehen.
C. Das Unternehmen muss seine Buchführung auf der Grundlage des Prinzips der Erfüllung sowie des Kontinuitätsprinzips durchführen.
D. Das Unternehmen muss seine Buchführung auf der Grundlage des Prinzips der Ertrags- und Aufwandserfassung durchführen.
Antwort: D
Reply #92015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Auftragsverarbeitung“ vorgeschriebene Methode zur Erfassung von Auftragseinnahmen sowie zur Erfassung der Kosten und Ausgaben ist die A. Methode des Abschlussprozentsatzes. 29. Gemäß den geltenden Unternehmensrechnungsstandards ist bezüglich der Rechnungslegungsgrundlagen die folgende Aussage richtig. D. Unternehmen sollen die Buchführung, Messung und Berichterstattung auf der Grundlage des Postenprinzips durchführen
Reply #102015-10-27
Die Frage zum letzten Punkt ist nicht sichtbar, nur die Optionen
Reply #112015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. (A) A. Methode des Abschlussprozentsatzes B. Methode der Endabrechnung C. Methode der schrittweisen Abrechnung D. Monatliche Abrechnungsmethode 29. Nach den geltenden „Unternehmensbuchhaltungsstandards“ ist die richtige Aussage bezüglich der Grundlagen der Buchhaltung folgende. (D) A. Die bereits erzielten Einnahmen des Unternehmens werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einziehung erfasst. B. Die von dem Unternehmen zu tragen Kosten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausgabe erfasst. C. Das Unternehmen muss seine Buchführung auf der Grundlage des Prinzips der Erfüllung sowie des Kontinuitätsprinzips durchführen. D. Das Unternehmen muss seine buchhalterischen Erfassungen, Messungen und Berichte auf der Grundlage des Prinzips der Ertrags- und Aufwandserfassung durchführen. 30. Wenn ein Bauunternehmen für den Bau eines Projekts Geld vom Bankkredit aufnimmt, beträgt die Laufzeit des Kredits 5 Jahre. Die Bauzeit beträgt 2 Jahre; nach Fertigstellung wird das Projekt in Betrieb genommen. Laut den Bedingungen des Kredits müssen die Zinsen sowie der Hauptbetrag des Kredits innerhalb der 5-jährigen Laufzeit jährlich am Jahresende zurückgezahlt werden. Die Zinsen für den Kredit, die das Bauunternehmen in den Jahren 3 bis 5 zurückzahlen muss, sollten in diesen Jahren als (D) erfasst werden: A. Betriebskosten B. Verwaltungskosten C. Zinsen während der Bauzeit D. Finanzkosten
Reply #122015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. ( A ) A. Prozentsatzmethode bei Fertigstellung B. Abschlussrechnungsmethode C. Stufenweise Abrechnungsmethode D. Monatsabrechnungsmethode
Reply #132015-10-27
Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseinnahmen sowie zur Erfassung der Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. (B) Gemäß den geltenden Unternehmensrechnungsstandards ist die Aussage bezüglich der Rechnungslegungsgrundlagen richtig. ( D )
Reply #142015-10-27
27.A. Methode des Abschlussprozentsatzes. 29.D. Unternehmen müssen ihre Buchführung, Messung und Berichterstattung auf der Grundlage des Postenprinzips durchführen. 30.D. Finanzkosten
Reply #152015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. c
Reply #162015-10-27
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Bauverträge“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseingängen sowie zur Erfassung von Kosten und Aufwendungen sind wie folgt. D. Monatsabschlussmethode 29. Gemäß den geltenden „Unternehmensrechnungslegungsstandards“ ist die folgende Aussage bezüglich der Rechnungslegungsgrundlagen richtig. Ein Unternehmen der Art D sollte seine Buchführung, Messungen sowie Berichterstattung auf der Grundlage des Postenprinzips durchführen
Reply #172015-10-28
27, A--------------29, D Die anderen Fragen sind nicht sichtbar
Reply #182015-10-28
27. Die in den „Unternehmensrechnungslegungsstandards Nr. 15 – Auftragsverarbeitung“ vorgeschriebenen Methoden zur Erfassung von Vertragseinahmen sowie zur Erfassung der Kosten und Ausgaben sind (A). A. Methode des Abschlussprozentsatzes Gemäß den „Grundsätzen für die Buchführung von Unternehmen – Bauverträge“ wird die „Methode des Abschlussprozentsatzes“ zur Erfassung der Einnahmen aus Bauarbeiten sowie zur Erfassung der Kosten und Ausgaben verwendet. BCD gehört zu den Methoden zur Abrechnung der Baukosten. 29. Gemäß den geltenden Unternehmensrechnungsstandards ist die richtige Aussage bezüglich der Rechnungslegungsgrundlagen (D). D. Unternehmen sollten ihre Buchführung, Messung und Berichterstattung auf der Grundlage des Postenprinzips durchführen. Die Erfassung in diesem Gewinn- und Verlustrechnung muss gemäß dem Postenprinzip erfolgen. AB basiert auf dem Cash-Prinzip; auch in C wird das Cash-Prinzip erwähnt. Diese Optionen können daher ausgeschlossen werden. Es bleibt nur Option D übrig

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