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Heute ist mir plötzlich eingefallen, dass meine Zertifizierung bald abläuft. Deshalb habe ich bei Learson Continuing Education angerufen, um nachzufragen – und dann hörte ich eine erstaunliche Nachricht. Gestern erhielt Lerson Verwaltungsdokumente, laut denen die Weiterbildung für staatlich zertifizierte Bauingenieure vorerst ausgesetzt ist. Ich habe extra im Internet nach den Details gesucht. Folgendes steht dazu fest: 1. Reaktionen anderer Institutionen: Gemäß der „Entscheidung des Staatsrates bezüglich der Bereinigung und Regulierung von 89 Aufgaben im Bereich der behördlichen Genehmigungen durch die Abteilungen des Staatsrates“ (Staatsratsbeschluss Nr. 201558) sowie den entsprechenden Vorgaben des Ministeriums für Bauwesen wurde beschlossen, die Weiterbildung für registrierte Bauingenieure der ersten Klasse vorerst fortzusetzen. Die Art der Weiterbildung sowie die Bewertung der Ergebnisse dieser Weiterbildung werden erst durch neue Richtlinien des Ministeriums für Bauwesen festgelegt. Chinesischer Verband für den Straßenbau, 21. Oktober 2015. 2. Was ist die „Entscheidung des Staatsrates bezüglich der Überprüfung und Regulierung von 89 Aufgaben im Bereich der behördlichen Genehmigungsverfahren“ (Staatsratsbeschluss Nr. 2015/58)? Gemäß dem Staatsratsbeschluss Nr. 2015/58 gibt es drei Hauptmethoden zur Überprüfung und Regulierung dieser Aufgaben. Die erste Methode besteht darin, dass vom Antragsteller keine weiteren Unterlagen wie Bewertungen, Nachweise oder Bescheinigungen mehr erforderlich sind – insgesamt handelt es sich dabei um 37 Aufgaben. Die zweite Kategorie umfasst Fälle, in denen vom Antragsteller keine weiteren Unterlagen mehr erforderlich sind. Stattdessen beauftragen die zuständigen Behörden aufgrund der Anforderungen ihrer Prüfungsarbeit eigene Institutionen mit der Erbringung technischer Dienstleistungen – insgesamt 15 Fälle. Die dritte Kategorie umfasst Fälle, in denen der Antragsteller weiterhin die entsprechenden Unterlagen bereitstellen muss. Der Antragsteller kann diese jedoch selbst erstellen oder eine zuständige Stelle damit beauftragen. Gleichzeitig bleibt die technische Prüfung durch die zuständigen Behörden bestehen – insgesamt 37 Punkte. Diese Themen konzentrieren sich auf Bereiche wie Investitionen von Wirtschaftssubjekten, Genehmigungen für Bauprojekte sowie die Anerkennung der Qualifikationen von Unternehmen und Privatpersonen. Es handelt sich um 53 Verwaltungsverfahren, die von 25 Behörden wie der Entwicklung und Reformkommission bearbeitet werden. Diese Verfahren haben direkten Einfluss auf die Stabilisierung des Wachstums, die Anpassung der Strukturen, die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger sowie auf die Interessen von Unternehmen und Bürgern. Nach der Klärung der Vorschriften wird dies eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Belastung für Unternehmen sowie bei der Erleichterung der Angelegenheiten für die Bürger spielen. Laut Statistiken der Reporter der „China **Procurement News“ sind davon mindestens 6 direkt mit dem Auftragsverwaltungsgeschäft verbunden. Gemäß den Bestimmungen der Punkte 19 bis 24 des Anhangs zur Verordnung Guo Fa [2015] Nr. 58 wird das Ministerium für Wohnungsbau und Stadtentwicklung bei der Zulassung von Unternehmen im Bauwesen, in der Erkundungsbranche, in der Planungsbranche sowie bei der Zulassung von Unternehmungen, die für die Überwachung von Bauprojekten zuständig sind, keine auditierten Finanzberichte mehr von den Antragstellern verlangen. Das Ministerium für Bauwesen wird außerdem bei der Prüfung der Qualifikationen von Ingenieuren im Bereich Planung und Entwurf, bei der Prüfung der Qualifikationen von Überwachungsingenieuren, bei der Prüfung der Qualifikationen von staatlich anerkannten Bauingenieuren sowie bei der Prüfung der Qualifikationen von Kostenplanern ermöglichen, dass die Antragsteller an Schulungen teilnehmen können, die von den Unternehmen, in denen sie tätig sind, oder von entsprechenden Institutionen angeboten werden. Die zuständigen Behörden dürfen die Antragsteller auf keinen Fall dazu zwingen, an Schulungen teilzunehmen, die von bestimmten Vermittlungsorganisationen angeboten werden. Neben den oben genannten Anforderungen beinhaltet die in der Verordnung Guo Fa [2015] Nr. 58 vorgesehene Aufgabe der Klarstellung und Regulierung auch Anforderungen an die Zulassungsverwaltung in den Bereichen des Verkehrsministeriums sowie des Wasserwirtschaftsministeriums. Diese Anforderungen haben unterschiedlichen Einfluss auf diejenigen Auftragsvermittlungsunternehmen, die eine hohe fachliche Kompetenz besitzen. Durch die Verordnung Guo Fa [2015] Nr. 58 wird gefordert, dass die zuständigen Behörden ihre organisatorische Führung stärken müssen. Sie sollen die Umsetzung der Maßnahmen zur Klärung und Regulierung der damit verbundenen administrativen Genehmigungsverfahren sorgfältig vorantreiben. Zudem sollen sie die entsprechenden Reformen sowie die damit verbundenen Regelungen beschleunigen. Ebenso soll die Überwachung während und nach den Verfahren verstärkt werden, um die Qualität und Effizienz der administrativen Genehmigungen zu gewährleisten. Außerdem müssen Vorschriften und Standards für Dienstleistungen von Vermittlungsorganisationen festgelegt werden. Dadurch kann die Einhaltung solcher Regeln durch die betreffenden Organisationen überwacht werden. Zudem sollen die Handlungsweisen der Vermittlungsorganisationen sowie ihrer Mitarbeiter geregelt werden. Die Dienstleistungen sollten weiter verbessert, die Prozesse optimiert und die Qualität der Dienstleistungen gesteigert werden. So soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem ein fairer Wettbewerb herrscht, Monopole beseitigt werden und nur die Besten überleben können. Auf diese Weise kann ein gesunder Entwicklungszustand des Marktes für Vermittlungsdienste erreicht werden – und das Niveau der wissenschaftlichen und standardisierten Verwaltung ständig verbessert werden.
Was zeigt das? Mich interessiert besonders die Prüfung für Techniker für öffentliche Einrichtungen – ich frage mich, ob sie nächstes Jahr auf die Provinzebene verlegt wird