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Einer dieser Punkte lautet: Wenn der Anteil der Geräte mit der höchsten Brandgefahr weniger als 5 % beträgt und im Falle eines Unfalls die Gefahr besteht, dass sich das Feuer nicht auf andere Bereiche ausbreitet – oder wenn Maßnahmen ergriffen werden können, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern –, dann kann man von den Geräten ausgehen, die einer niedrigeren Brandgefahrsklasse zugeordnet werden. Müssen dann der Abstand zwischen den Tanks der Klasse A und gewöhnlichen Tanks oder Anlagen sowie anderen Tanks der Klasse A weiterhin den Anforderungen bezüglich des Brandschutzes entsprechen? Kann der Abstand verringert werden? Bitte nennen Sie die Begründung.
Hilf dir dabei, in den Sicherheitsbereich zu wechseln und dort nachzuschauen: @ylb913 @Übeltäter @Weiser Mann
Die Bedeutung dieses Satzes sollte sein: Bei den Geräten mit der höchsten Brandgefahr wird bei der Anordnung ein Abstand zu den benachbarten Geräten einhalten, für die geringere Anforderungen an die Brandgefahr gelten. Selbst im Falle eines Brandes reicht dieser Abstand aus, um zu verhindern, dass das Feuer auf die benachbarten Geräte übergeht. Daher muss weiterhin ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, und zwar gemäß dem für die Geräte mit der niedrigeren Nachbarbrandgefahr vorgeschriebenen Sicherheitsabstand.
Gibt es da nicht eine Anforderung, bezüglich der Entfernung zwischen den Speichertanks?
Die Sicherheitsentfernung wird entsprechend der Kategorie mit geringerem Brandgefahrgrad der Geräte festgelegt; die Entfernung wird dabei nicht außer Acht gelassen. Außerdem kann man doch nicht in die Nähe kommen, oder?
Wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Anteil der Geräte mit der höchsten Brandgefahr beträgt weniger als 5 %, und im Falle eines Unfalls reicht die Ausdehnung des Feuers nicht aus, um auf andere Bereiche überzugreifen – oder es lassen sich Brandschutzmaßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern –, dann kann man von den Geräten ausgehen, die einer niedrigeren Brandgefahrsklasse zugeordnet werden. Wird Wasserstoffperoxid als Feuerschutzdamm oder als Dammwand verwendet?
Zunächst liegt ein Fehler bei der Auswahl der Norm vor: Die in den Vorschriften für die Petrochemie genannten Flüssigkeiten der Kategorien A, B und C beziehen sich alle auf brennbare Flüssigkeiten und umfassen keine anorganischen Oxidationsmittel. Zweitens sind weder die Behälter für Wasserstoffperoxid noch die Behälter für Säuren und Laugen Behälter für brennbare Flüssigkeiten. Säure- und Laugenbehälter dürfen nicht nebeneinander stehen; sie müssen durch Trennwände voneinander getrennt werden. Zwischen den einzelnen Behältern gibt es keine Anforderungen bezüglich eines Brandschutzbereichs.