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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Xiao Gan am 31.10.2015 um 20:48 geändert. Laut den Vorschriften der Behörde für Arbeitssicherheit müssen bei der ersten Anwendung chemischer Verfahren im Inland deren Sicherheit und Zuverlässigkeit nachgewiesen werden: 1. Gemäß Artikel 9 der „Vorschriften zur Ausstellung von Zertifikaten für sicheres Arbeiten in Chemieunternehmen“ (Verordnung Nr. 41 der Behörde für Arbeitssicherheit) müssen die Gebäude, Arbeitsplätze, Lageranlagen sowie die Sicherheitsvorrichtungen und -ausrüstungen der Unternehmen den folgenden Anforderungen entsprechen: … (II) Es dürfen keine Verfahren oder Ausrüstungen verwendet werden, die ausdrücklich verboten sind oder die die Arbeitssicherheit gefährden; Die neu entwickelten **Chemikalienherstellungsverfahren müssen auf der Grundlage von Pilotversuchen, Zwischenversuchen und industriellen Tests schrittweise auf die industrielle Produktion ausgeweitet werden ; Bei der ersten Anwendung eines chemischen Verfahrens im Inland muss eine Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden auf Provinzebene durchgeführt werden ; ……2. „Verordnungen zur Sicherheitsüberwachung bei Chemiebauvorhaben“ (Verordnung der Generalverwaltung für Sicherheit, Nr. 45), Artikel 14: Bei Bauvorhaben, die einer der folgenden Umstände entsprechen, wird die Prüfung der Sicherheitsbedingungen abgelehnt: … (IV) Bei chemischen Verfahren, die erstmals im Inland eingesetzt werden, ohne dass eine Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden auf Provinzebene durchgeführt wurde ; ……3. „Anmerkungen zur Umsetzung durch Chemieunternehmen“ (Anweisung des Generaldirektors für Arbeitssicherheit Nr. 3186) 9 ….. Neue Herstellungsverfahren für **Chemikalien müssen auf der Grundlage von Pilotversuchen, Mittelgrößenversuchen sowie industriellen Tests schrittweise auf die industrielle Produktion übertragen werden. Bei der ersten Anwendung eines chemischen Verfahrens im Inland muss eine Sicherheitsbewertung durch ein von den zuständigen Provinzbehörden eingesetztes Expertenteam durchgeführt werden. Hat jemand bereits an der Überprüfung der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Prozessen in der Chemieindustrie mitgewirkt? Wie genau ist der Ansatz? Bitte sprechen Sie frei heraus.
Da der Moderator es an die Spitze gesetzt hat, möchte ich meine Meinung äußern: Es sollte sich um eine Sicherheitsbewertung des Systems handeln – also eine umfassende Bewertung eines bereits entworfenen Projekts, um die Rationalität und Zuverlässigkeit der verwendeten Verfahren zu beurteilen. Es gibt etwas Unklares: Da es sich um einen ersten Einsatz auf nationaler Ebene handelt, gibt es nur sehr wenige Wissenschaftler, die an dieser Forschung beteiligt sind. Es ist daher nicht angemessen, dass eine regionale Organisation allein die Sicherheit dieses Verfahrens bewertet – schließlich kennen die meisten Menschen dieses Verfahren überhaupt nicht. Meiner Meinung nach sollten hier unabhängige Drittparteien, die internationale Bewertungsstandards anwenden, eine Bewertung durchführen. *nht1---003
Wer ist berechtigt, zu argumentieren? Wie und in welchem Verfahren erfolgt das Argumentieren? Nach welchen Kriterien wird argumentiert? Welche Dokumente entstehen? Und wie geht man dann vor?
Provinziale Kommission für Wirtschaft und Informationstechnologie