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【Jeden Tag eine Frage】Frage aus der Ausgabe 20151029

2015-10-29View Original

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Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensunterschieden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ( ). A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers möglichst gut schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen.
【Produktion und Management】Wir suchen aktive Moderatoren sowie Personen für technische Diskussionen
Reply #22015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #32015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt.
Reply #42015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensunterschieden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (C) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #52015-10-29
D、----------------------------------------------------------
Reply #62015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #72015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #82015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #92015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #102015-10-29
C. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers sollen so weit wie möglich gleichzeitig gewahrt werden
Reply #112015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (d) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #122015-10-29
D: Dabei sollen die Interessen der Eigentümer gewahrt bleiben, ohne dass die Interessen der Auftragnehmer beeinträchtigt werden
Reply #132015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt. A. Die Interessen des Eigentümers und des Auftragnehmers aus einer absolut fairen Perspektive in Einklang bringen.
B. Die Interessen des Auftragnehmers wahren, während gleichzeitig auch die Interessen des Eigentümers berücksichtigt werden.
C. Die Interessen sowohl des Eigentümers als auch des Auftragnehmers so gut wie möglich schützen.
D. Die Interessen des Eigentümers wahren, ohne dabei die Interessen des Auftragnehmers zu beeinträchtigen
Reply #142015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensverschiedenheiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (D) handelt.
Reply #152015-10-29
Dieser Beitrag wurde zuletzt von ylb913 am 2015-10-29 20:43 bearbeitet. Dabei sollen die Interessen des Auftraggebers gewahrt bleiben, ohne dass die Interessen des Auftragnehmers beeinträchtigt werden – schließlich wird der Überwacher vom Auftraggeber bezahlt.
Reply #162015-10-29
Die Antwort ist D....................................
Reply #172015-10-29
Die „Unparteilichkeit“ bei der Überwachung von Bauprojekten erfordert, dass die Überwachungsstelle bei der Bewältigung von Konflikten oder Interessensunterschieden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ( ). A. Interessen von Eigentümern und Auftragnehmern aus einer absolut fairen Perspektive abstimmen
Reply #182015-10-29
A. Interessen von Eigentümern und Auftragnehmern aus einer absolut fairen Perspektive abstimmen
Reply #192015-10-29
A............................
Reply #202015-10-29
D: Dabei sollen die Interessen der Eigentümer gewahrt bleiben, ohne dass die Interessen der Auftragnehmer beeinträchtigt werden

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