HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

【Jeden Tag eine Frage】Frage zum 30.10.2015

2015-10-30View Original

Thread Content

Teilnahmebelohnung: 2 Reichtum. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Bei der Errichtung von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens ( ) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 B.36 C.48 D.60 【Produktions- und Verwaltungsregion】Wir suchen aktive Moderatoren sowie Technikdiskutanten
Reply #22015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (a) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 Die Bauunternehmen müssen gemäß dem von der Überwachungsfirma festgelegten Plan für die direkte Überwachung, 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten an den entscheidenden Stellen und bei den wichtigen Arbeitsschritten, die einer direkten Überwachung unterliegen, die Projektüberwachungsstelle der Überwachungsfirma vor Ort schriftlich informieren. Die Projektüberwachungsstelle muss Überwachungspersonal einsetzen, das die Überwachung gemäß dem entsprechenden Plan durchführt.
Reply #32015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (a) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #42015-10-30
A, 24----------------------------------------------
Reply #52015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #62015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (a) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich informieren. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #72015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen.
Reply #82015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich informieren. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #92015-10-30
Bei der Errichtung von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (a) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich informieren
Reply #102015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #112015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #122015-10-30
Bei der Errichtung von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens ( ) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich benachrichtigen. C.48
Reply #132015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (A 24) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich informieren
Reply #142015-10-30
Bei der Montage von Stahlkonstruktionen, bei denen eine Aufsicht durch einen Dritten erforderlich ist, muss das Bauunternehmen mindestens (a) Stunden vor der Montage der Stahlkonstruktion die Aufsichtsstelle, die vom Aufsichtsunternehmen auf der Baustelle eingesetzt wird, schriftlich informieren. A,24 B.36 C.48 D.60
Reply #152015-10-30
Die Antwort ist A. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.