HCBBS Forum (Deutsch)
Submit Chemical Projects / Find Solutions
Amplify Your Requirements on a Broader Chemical Platform *Engineering · Technology · Equipment · Solutions*
Submit Request

Was ist zu tun, wenn bei der arbeitsbedingten Gesundheitsuntersuchung berufsspezifische Kontraindikationen festgestellt werden?

2015-10-30View Original

Thread Content

Wenn Arbeiter vor ihrer Anstellung keine Gesundheitsuntersuchung erhalten haben und in den vergangenen Jahren nur allgemeine Gesundheitschecks durchgeführt wurden, dann zeigen die aktuellen Untersuchungen aufgrund der beruflichen Gesundheitsprüfung einen Rückgang des Hörvermögens. Dies gilt als Berufsunfähigkeitsgrund. Wie soll damit umgegangen werden? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es dafür? Was sind die Folgen? Danke!
Reply #22015-10-30
Berufswechsel---------------; ; ; ;
Reply #32015-10-31
Diesen Beitrag hat zuletzt ylb913 am 31.10.2015 um 08:19 bearbeitet. Auch bei unseren Mitarbeitern gibt es viele mit Hörproblemen – diese betreffen in der Regel bestimmte Frequenzbereiche. Im Alltagsgeschäft sollten jedoch keine Probleme auftreten. ——Niemand hat die Gewohnheit entwickelt, Ohrstöpsel zu verwenden. Ich habe wohl an einem Dampfschießwettbewerb teilgenommen, und bei der anschließenden Untersuchung des Ohres wurde ein kleines Problem festgestellt – doch ich selbst spürte davon überhaupt nichts.
Reply #42015-10-31
Ich frage alle: Was macht man, wenn die Untersuchung abgeschlossen ist? Es geht nicht um die Größe des Problems – wie soll man mit beruflichen Kontraindikationen umgehen, und was besagen die Vorschriften?
Reply #52015-10-31
Ich denke, man sollte entweder versetzt werden oder in den Ruhestand geschickt werden. Falls es keinen entsprechenden Arbeitsplatz gibt, sollte es eine Entschädigung geben
Reply #62015-11-05
Nach der Anpassung der Umschulung den Job wechseln – man kann es schließlich nicht bis zu einer Berufskrankheit treiben lassen.
Reply #72015-11-05
Das Gesetz besagt, dass bei Erkennung von beruflichen Kontraindikationen die betreffende Person von ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle versetzt und umgesetzt werden muss! Wechseln Sie zu einer anderen Position, die weniger Auswirkungen auf die Ohren hat.
Reply #82015-11-07
Verordnung Nr. 49 der Generalverwaltung für Arbeitssicherheit: Artikel 17 – Der Arbeitgeber muss auf der Grundlage der Berichte über die berufliche Gesundheitsuntersuchung die folgenden Maßnahmen ergreifen: (1) Arbeiter, bei denen es berufliche Kontraindikationen gibt, müssen von ihrer ursprünglichen Arbeitsstelle abgezogen oder vorübergehend davon entfernt werden; (II) Arbeitnehmer, bei denen Schäden an der Gesundheit mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen könnten, müssen angemessen untergebracht werden ; (III) Bei Arbeitnehmern, die eine erneute Untersuchung benötigen, findet diese sowie die medizinische Beobachtung zu dem von den Einrichtungen für Berufsgesundheitskontrollen festgelegten Zeitpunkt statt ; (IV) Bei Patienten, bei denen eine Berufskrankheit vermutet wird, soll auf Empfehlung der Einrichtungen für Berufsgesundheitsuntersuchungen eine medizinische Beobachtung oder eine Diagnose einer Berufskrankheit durchgeführt werden ; (5) An Arbeitsplätzen, an denen eine Gefahr durch Berufskrankheiten besteht, müssen die Arbeitsbedingungen umgehend verbessert werden. Zudem müssen Schutzmaßnahmen gegen Berufskrankheiten verbessert werden, und den Arbeitnehmern müssen Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden, die den **Standards entsprechen.

Submit a Project

**Looking for Chemical Technology, Equipment & Solutions?** No Registration Required Broader Platform Exposure | Global Chemical Service Provider Connections

Submit Request — Free Consultation

Disclaimer

This is an automated machine translation of the original thread. Some technical terms may have inaccuracies; the original text shall prevail. Click "View Original" at the top right to access the source page, which supports IP-based automatic real-time language translation. Please watch out for contact details and sales inducements to prevent fraud. All content and translations are for reference only, representing solely the poster's personal views. For enquiries, email service@hcbbs.com.