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Die Arbeiter wurden ohne vorherige Arbeitsuntersuchung in das Unternehmen aufgenommen. In den vergangenen Jahren wurden zwar Gesundheitsuntersuchungen durchgeführt, doch bei den aktuellen Untersuchungen zur Berufsgesundheit stellte sich heraus, dass bei einigen Arbeitern eine Verschlechterung des Hörvermögens vorliegt – was als berufsspezifische Kontraindikation gilt. Wie soll damit umgegangen werden? Gibt es dazu rechtliche Grundlagen? Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es? Danke!
Ich erinnere mich, dass Berufskrankheiten untersucht werden müssen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Die Frage nach beruflichen Kontraindikationen bezieht sich nicht auf Berufskrankheiten.
Zuerst müssen Sie eine Diagnose einer Berufskrankheit stellen, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt. Zweitens wird anhand der Ergebnisse die Entschädigung des Unternehmens in Betracht gezogen.
Arbeitsplatzwechsel, Umzug aus einer lauten Umgebung
Wenn es sich nur um eine Hörbeeinträchtigung handelt, die nicht das Niveau einer Berufskrankheit erreicht, muss der Mitarbeiter nun an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden. Wenn ein Mitarbeiter vermutet, an einer Berufskrankheit zu leiden, kann eine Diagnose durchgeführt werden. Die Entscheidung erfolgt dann auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Diagnose. Die derzeitige Aufgabe ist es, den Arbeitsplatz zu wechseln. Entfernen Sie sich von lärmintensiven Umgebungen. . .
Stimme der Ansicht im 6. Stock zu – man sollte prüfen, ob ein Rückgang des Hörvermögens einen direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit am Arbeitsplatz hat. Falls ja, muss die Arbeitsaufgabe angepasst werden
Unabhängig davon, ob es mit der Stelle zusammenhängt oder nicht, muss eine Umversetzung vorgenommen werden – an einen Arbeitsplatz mit geringerem Lärmpegel. Bewahren Sie die Unterlagen zur Versetzung sorgfältig auf. Falls Sie kündigen möchten, ist es am besten, vorher eine Gesundheitsuntersuchung durchzuführen