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Dieser Beitrag wurde zuletzt von FORREST_GUMP am 9.11.2015 um 19:01 bearbeitet. Die Firma verfügt zwar nicht über die Qualifikationen für ingenieurtechnisches Design, besitzt aber eine eigene Zulassung für das Design von Druckbehältern. Aber einige Geräte im Projekt fallen nicht in diese Kategorie. Haben wir die Berechtigung, Zeichnungen für solche außerklassigen Geräte anzufertigen? Kann man etwas gravieren oder ein Siegel darauf anbringen?
Was ist die Beziehung zwischen dem Unternehmen und Ihrer Einheit?
Arbeitskräfteexport? :lol:lol:lol:lol
Meine Einheit bedeutet meine Firma, es ist dasselbe
"Unsere Firma verfügt über die Zulassung zur Konstruktion von Druckbehältern, aber das Unternehmen selbst hat keine Konstruktionszulassung. Möchten Sie damit eigentlich fragen, ob Ihre Firma über eine Konstruktionszulassung verfügt?
Für Gerätedrucke, die nicht der Klassifizierung unterliegen, ist kein Stempel erforderlich; auch ohne Entwurfszulassung können solche Drucke erstellt werden. Die aus der obigen Kategorie gehen nicht. Man darf auch keine Stempel einfach so drücken.
Ich habe die Frage des Originalverfassers einfach nicht verstanden. Es wird empfohlen, den Satz neu zu formulieren und zu strukturieren.
Der Autor wurde in Sprache von einem Sportlehrer unterrichtet
Ich verstehe es nicht. Wenn man keine Zulassung zum Entwerfen von Druckbehältern hat, dann ist man nicht berechtigt, Zertifikate auszustellen. Auch bei Fällen, die nicht in diese Kategorie fallen, kann man keine Zertifikate ausstellen.
“„Unsere Firma verfügt über die Zulassung zur Konstruktion von Druckbehältern, aber das Unternehmen selbst hat keine Konstruktionszulassung“ – was bedeutet das? Für Behälter außerhalb dieser Kategorie ist doch kein Siegel für die Konstruktion von Druckbehältern erforderlich, oder?
“„Unsere Einheit verfügt über die Zulassung zur Konstruktion von Druckbehältern, aber das Unternehmen selbst nicht“ – Das ist eine schlechte Ausdrucksweise: lol
Für Außengefäße sind keine Designzertifizierungen vorgeschrieben, und es ist auch kein Stempeln erforderlich.
Der Beitragstäter sagte: „Einheit“ und „Unternehmen“ bedeuten dasselbe. Wenn eine Einheit also keine „Entwurfszulassung“ hat, wie kann sie dann überhaupt eine „Zulassung für den Entwurf von Druckbehältern“ besitzen? Schwindel
Geräte, die nicht in eine bestimmte Kategorie eingeteilt sind, müssen nicht überwacht werden – das bedeutet jedoch nicht, dass sie kein Siegel benötigen. Zudem gibt es auch das Problem der Gerätesicherheit; daher darf man nicht einfach ein Siegel aufbringen
:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P:lol;P
Ziemlich abstrakt, unverständlich! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! ! !
An Druckbehältern kann man schon klopfen, an solchen außerhalb dieser Kategorie erst recht! !
Er muss sich geirrt haben. Es sollte doch jemand in der Firma geben, der die Unterlagen prüft – es kann nicht sein, dass keine Genehmigung für das Design erteilt wurde
Die Einheit verfügt nicht über die Qualifikationen für das Ingenieurdesign, besitzt jedoch die Qualifikationen für das Design von Druckbehältern. Verstanden?