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Wie der Titel schon sagt: Gibt es konkrete Vorschriften bezüglich der Qualifikationen der Mitarbeiter für die Schadensfreiheitsprüfung sowie deren jeweiligen Aufgabenbereiche? Zum Beispiel: Muss eine Person mit der ersten Stufe der Ultraschallzertifizierung unter der Aufsicht und Anleitung einer Person mit der zweiten Stufe arbeiten?
TSG Z8001-2013 Bitte lesen Sie diese Vorschriften
Artikel 9 der Norm TSG Z8001-2013 „Neue Prüfregeln“ legt fest, dass Prüfer der Stufe II über die folgenden Fähigkeiten verfügen müssen: (1) Die Arbeit der Prüfer der Stufe I durchzuführen oder zu überwachen; In der praktischen Anwendung können manchmal Meinungsverschiedenheiten auftreten. Im Allgemeinen gilt, dass Methoden wie Ultraschall-, Magnetpulver- und Durchflussprüfung relativ wenig objektive Nachweise liefern. Personen mit der ersten Qualifikationsstufe müssen ihre Arbeiten unter der Aufsicht und Anleitung von Personen mit der zweiten Qualifikationsstufe ausführen. Bei der Röntgeninspektion gibt es aufgrund des Films eine objektive Grundlage. Dadurch können Mitarbeiter der zweiten Ebene die Arbeit der Mitarbeiter der ersten Ebene nachträglich durch die Betrachtung der Filme überwachen – es ist also nicht notwendig, dass die Mitarbeiter der zweiten Ebene vor Ort anwesend sind, um die Überwachung durchzuführen. Aber einige Aufsichtspersonen verlangen gemäß dieser Vorschrift, dass, wenn Personen der ersten Ebene vor Ort Fotos machen, Personen der zweiten Ebene ebenfalls vor Ort sein müssen. Das ist also eine unterschiedliche Auffassung von der Bedeutung der Überwachung.
Tatsächlich kann die UT-Klasse I nur unterstützende Aufgaben übernehmen. . . Für diese unterstützende Arbeit ist es nicht zwingend erforderlich, dass eine Stufe II zur Überwachung dabei ist. Die Regeln legen außerdem klar fest, dass Stufe II über die Fähigkeit verfügen muss, Stufe I zu überwachen
In der TSG Z8001-2013 „Neue Prüfungsregeln“ sind Vorschriften festgelegt