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Dieser Beitrag wurde zuletzt von mq3456 am 3.11.2015 um 10:37 geändert. Unter welchen Umständen müssen Druckbehälter mit explosiven Medien auf Undichtigkeiten überprüft werden?
Druckbehälter, bei denen aus konstruktiven Gründen keine geringfügigen Lecks zulässig sind, müssen in der Regel hinsichtlich brennbarer und explosiver Stoffe sowie **-artiger Stoffe auf Dichtigkeit getestet werden!
In unserer Einheit werden im Grunde keine Lecktests durchgeführt; es geht wohl darum zu prüfen, ob nach einem Leck Schäden entstehen können
Gemäß Abschnitt 11.3.2 der Norm HG_T20584-2011 „Anforderungen an die Fertigung von Stahlbehältern für die Chemieindustrie“ müssen die Behälter einem Lecktest unterzogen werden, wenn folgende Bedingungen vorliegen: 1. Wenn die in dem Behälter befindliche Flüssigkeit explosiv ist. 2 Wenn das Medium äußerst gefährlich oder hochgradig gefährlich ist. 3 Wenn hohe Anforderungen an das Vakuum bestehen.
4 Wenn es zu Leckagen kommt, kann dies die Sicherheit des Behälters (z. B. der Auskleidung) sowie die Sicherheit der Bediener gefährden.
5 Wenn die Konstruktionspläne bestimmte Anforderungen vorsehen.
Bei den Entwürfen verschiedener Planungsbüros, mit denen wir es derzeit zu tun haben, gibt es für dasselbe explosionsgefährdete Medium mal Anforderungen an Dichtigkeit und mal keine. Man stelle sich vor, in einer Prüfung für Prüfer würde es eine solche Frage geben – sollte dann Dichtigkeit gewährleistet werden oder nicht?
Kann man entscheiden, ob eine dichte Abdichtung erforderlich ist, anhand der Dichte des Mediums? Wenn die Dichte des explosionsgefährlichen Stoffes geringer ist als die Dichte der Luft, kann dieser nach einem Leck in der Luft schweben und mit dem Wind verweht werden – er sammelt sich nicht an. Wenn die Dichte hingegen größer ist als die der Luft, kann der Stoff in einer Ecke des Geländes ablagern. In diesem Fall kann bereits eine kleine Flamme zu einer Explosion führen.
Wenn die Anlage in Innenräumen oder an Orten mit schlechter Belüftung aufgestellt ist, ist es besser, für explosionsgefährliche Stoffe eine gasdichte Abdeckung zu verwenden; Wenn es im Freien steht, dann macht es eigentlich keinen großen Sinn, es dicht zu machen. Insbesondere wenn das Volumen der Anlage sehr groß oder der Betriebsdruck hoch ist, lohnt es sich eigentlich nicht, auf eine gasdichte Ausführung zu bestehen. Die Standards legen keine verbindlichen Vorgaben fest; die Konservativen haben ihre eigenen Ansichten, und die Radikalen wiederum ihre eigenen Methoden.
Voraussetzungen für Durchlässigkeitsprüfungen: 1) Nach Bestehen der Druckfestigkeitstest müssen bei Druckbehältern, bei denen es sich um Stoffe handelt, die äußerst oder hochgradig giftig sind, oder bei denen aus konstruktiven Gründen keine geringfügigen Lecks zulässig sind, Durchlässigkeitsprüfungen durchgeführt werden; 2) Für Druckbehälter, bei denen nach den Konstruktionsplänen ein Drucktest erforderlich ist, muss in den Plänen festgelegt werden, ob auch ein Lecktest durchgeführt werden muss. Je nach Art des Prüfmittels werden die Leckageprüfungen in Dichtheitstests sowie Ammoniak-Leckageprüfungen und Halogen-Leckageprüfungen unterteilt