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2015-11-03View Original

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Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Berufsgesundheitsdienstleistungsunternehmen der Klassen A, B und C beträgt jeweils ( ) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens ( ) Monate vor Ablauf der Frist beim ursprünglichen Zertifizierungsbehörde einen Antrag stellen. A 1 2 B 2 3 C 2 2 D 3 3
Reply #22015-11-03
D, 3–3----------------------------------------------------------------
Reply #32015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Berufsgesundheit anbietet, drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen
Reply #42015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Berufsgesundheitsdienstleistungsunternehmen der Klassen A, B und C beträgt jeweils ( ) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens ( ) Monate vor Ablauf der Frist beim ursprünglichen Zertifizierungsbehörde einen Antrag stellen. D 3 3
Reply #52015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (D 3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens (D3) Monate vor Ablauf der Frist beim ursprünglichen Zertifizierungsorgan einen Antrag stellen
Reply #62015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Reply #72015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. (D) A 1 2 B 2 3 C 2 2 D 3 3
Reply #82015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (D3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens (D3) Monate vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Reply #92015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (D 3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Reply #102015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Berufsgesundheitsdienstleistungsunternehmen der Klassen A, B und C beträgt jeweils ( ) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens ( ) Monate vor Ablauf der Frist beim ursprünglichen Zertifizierungsbehörde einen Antrag stellen. A 1 2 B 2 3 C 2 2 D 3 3D „Vorläufige Vorschriften zur Überwachung von Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der Berufsgesundheit anbieten“ (Verordnung der Staatsbehörde für Arbeitssicherheit Nr. 50), Artikel 25: „Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Organisationen, die Dienstleistungen im Bereich der Berufsgesundheit anbieten – in den Kategorien A, B und C – beträgt jeweils 3 Jahre.“ Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz drei Monate vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Nach einer erneuten Prüfung kann die Verlängerung dann durchgeführt werden ; Bei Unzulänglichkeit werden die Verlängerungsverfahren nicht durchgeführt, und dem Antragsteller werden die Gründe schriftlich mitgeteilt. ”
Reply #112015-11-03
Für diese Frage ist die Antwort D. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Der Antrag muss 3 Monate vor Ablauf der Frist gestellt werden
Reply #122015-11-03
Für diese Frage ist die Antwort D. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Jahre. Der Antrag muss 3 Monate vor Ablauf der Frist gestellt werden
Reply #132015-11-03
D 3 3 !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Reply #142015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Berufsgesundheitstechnische Dienstleistungsunternehmen der Klassen A, B und C beträgt jeweils (d) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens 33 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen
Reply #152015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (D) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz mindestens (D) Monate vor Ablauf der Frist bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. A 1 2 B 2 3 C 2 2 D 3 3
Reply #162015-11-03
Die Gültigkeitsdauer der Zertifikate für Beratungsunternehmen im Bereich Arbeitsschutz der Klassen A, B und C beträgt jeweils (3) Jahre. Wenn die Gültigkeitsdauer der Zertifizierung abläuft und diese verlängert werden muss, muss das Unternehmen für Beratungsdienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. D 3 3

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