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Wie wird der Geltungsbereich von Druckbehältern festgelegt?
Identifizierte Behälter und mobile Behälter für Gase, flüssige Gase sowie Flüssigkeiten mit einer maximalen Betriebsdruck von mindestens 0,1 MPa (Geschwindruck), wobei das Produkt aus Druck und Volumen mindestens 2,5 MPa·L beträgt, sowie für Flüssigkeiten mit einer maximalen Betriebstemperatur, die mindestens der Standardkochpunkt beträgt; Gasflaschen für Gase, flüssige Gase sowie Flüssigkeiten mit einem Standard-Siedepunkt von 60 °C oder weniger, bei denen der Nenndruck größer oder gleich 0,2 MPa (Druck über dem Atmosphärendruck) ist und das Produkt aus Druck und Volumen größer oder gleich 1,0 MPa·L beträgt ; Sauerstoffkammern usw.
In den Normen sind klare Vorgaben festgelegt – für Druck, Volumen, Medium usw
Dokument der Generalverwaltung für Qualitätskontrolle 2014-114: Druckbehälter: Bezeichnet abgeschlossene Geräte, die Gase oder Flüssigkeiten aufnehmen und einem bestimmten Druck standhalten. Dazu gehören feste sowie mobile Behälter, bei denen der maximale Betriebsdruck 0,1 MPa (Gaugedruck) oder mehr beträgt – bei Gasen und flüssigen Gasen – sowie bei Flüssigkeiten, deren maximale Betriebstemperatur der Standardkochtemperatur entspricht oder höher ist. Zudem müssen diese Behälter ein Volumen von mindestens 30 Litern haben, wobei der innere Durchmesser (bei nicht kreisförmigen Querschnitten die größte geometrische Größe der Querschnittsgrenzen) mindestens 150 mm betragen muss; Gasflaschen, Flüssigkeitsflaschen und Flaschen für Flüssigkeiten mit einem Standardkochpunkt von 60 °C oder weniger, deren Nennbetriebsdruck 0,2 MPa (Gaugedruck) oder mehr beträgt und deren Produkt aus Druck und Volumen 1,0 MPa•L oder mehr beträgt ; Sauerstoffkammer.