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Ressourcenanforderungen für die nicht zerstörende Prüfung bei der Zulassung zur Herstellung von Druckbehältern der Klasse D

2015-11-05View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von FORREST_GUMP am 5.11.2015 um 19:08 bearbeitet. Ich bitte die Experten um Rat: Was sind die Anforderungen an die Ressourcen für die Nichtzerstörungskontrolle bei der Herstellung von Druckbehältern der Klasse D? In unserem Unternehmen gibt es insgesamt 2 Personen, die über die Qualifikationen für die Nichtzerstörungskontrolle verfügen: Eine Person besitzt die Zertifizierungen RT-Ⅱ und UT-Ⅱ, die andere Person besitzt die Zertifizierungen RT-Ⅱ und UT-Ⅰ. Ich frage, ob unser Unternehmen für die nicht zerstörende Prüfung der Druckbehälter verantwortlich sein kann. Falls das nicht möglich ist, wäre es möglich, einen UT-Ⅱ-Fachmann einzustellen oder den Teil der nicht zerstörenden Prüfung, der UT betrifft, an ein anderes Unternehmen zu übertragen? Bitte geben Sie mir Ratschläge. Danke
Reply #22015-11-06
Nein, um selbst einen Bericht erstellen zu können, muss man über die RT2- und UT2-Projekte verfügen. Ohne diese ist alles an Dritte auszuliefern
Reply #32015-11-06
Ich denke, den Röntgenbericht kann man selbst erstellen, für UT, PT und MT ist eine externe Dienstleistung notwendig.
Reply #42015-11-06
Die Röntgenuntersuchung kann man selbst durchführen und selbst einen Bericht erstellen. Aber es müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss ein Belichtungsrum vorhanden sein, der den Anforderungen der Umweltbewertung entspricht. Zudem ist eine „Genehmigung für die Strahlensicherheit“ erforderlich. Die Bediener müssen außerdem von den zuständigen Umweltbehörden ausgebildet werden, um eine „Zertifizierung für die Strahlensicherheitsverwaltung“ zu erhalten.
Reply #52015-11-06
Dieser Beitrag wurde zuletzt von lzhrain am 6.11.2015 um 16:52 geändert. „Voraussetzungen für die Zulassung zur Herstellung von Dampfkesseln und Druckbehältern“ – Artikel 19: Fachkräfte. „Unternehmen mit Zulassungsstufen 4.A5, B2 und D müssen mindestens zwei Mitarbeiter mit mittlerem Qualifikationsniveau in den Bereichen RT und UT haben. Die Personen, die für die Durchführung von Prüfungen verantwortlich sind, müssen über eine mittlere Qualifikation verfügen.“; ” Gemäß den Lizenzbedingungen ist vorgesehen, dass gleichzeitig 2 Personen mit der Qualifikation RT und 2 Personen mit der Qualifikation UT vorhanden sein müssen ; Bei der Zertifizierungsprüfung unseres Unternehmens im letzten Jahr hat die Prüfkommission dies vorgeschlagen, aber es wurde nicht zu den zu behebenden Mängeln gezählt (2 RT II, 1 UT II – wir haben bisher immer unsere eigenen RT-Berichte erstellt)
Reply #62015-11-06
Wie bereits im 5. Stock gesagt wurde: Man schließt einfach ein Auge und öffnet das andere – lol

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