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Was sind die grundlegenden Prinzipien der Überwachung und Kontrolle bei der sicheren Produktion?

2015-11-06View Original

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Was sind die grundlegenden Prinzipien der Überwachung und Kontrolle bei der sicheren Produktion?
Reply #22015-11-06
Die grundlegenden Prinzipien der Überwachung und Kontrolle der Arbeitssicherheit in unserem Land: (1) Es muss das Prinzip eingehalten werden, dass Gesetze befolgt werden müssen, dass die Durchsetzung der Gesetze streng erfolgen muss und dass Verstöße gegen die Gesetze konsequent geahndet werden müssen. (2) Das Prinzip, sich an Fakten zu orientieren und das Recht als Maßstab zu nehmen. (3) Man sollte sich an das Prinzip der Prävention halten. (4) Es muss an dem Prinzip festgehalten werden, Verhaltenskontrolle mit technischer Kontrolle zu kombinieren. (5) Man sollte das Prinzip der Kombination von Überwachung und Dienstleistung beibehalten. (6) Man sollte das Prinzip der Kombination von Erziehung und Bestrafung beibehalten.
Reply #32015-11-06
Die grundlegenden Prinzipien der Überwachung und Kontrolle bei der sicheren Produktion sind wie folgt. (1) Man muss sich an das Prinzip halten: „Gesetze müssen befolgt werden, die Durchsetzung der Gesetze muss streng sein, und Verstöße gegen die Gesetze müssen geahndet werden.“ Das Befolgen der Gesetze umfasst sowohl deren Umsetzung als auch deren Einhaltung. Zunächst zeigt sich dies darin, dass die Behörden und Mitarbeiter für Arbeitssicherheit und -gesundheit bei ihrer Arbeit strenge Disziplin einhalten und nach dem Gesetz handeln müssen. Für die Justizbehörden gilt es bei der Verhandlung von Fällen, sich an das Prinzip zu halten, dass die Fakten die Grundlage für die Sicherheitsbeurteilung bilden und das Recht die Richtschnur ist. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie die Gesetze, Vorschriften und Regelungen zum Arbeitsschutz unbedingt einhalten müssen. Strenge Durchsetzung des Rechts bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden und ihre Beamten streng nach den gesetzlichen Vorschriften handeln müssen, um die Würde und Autorität des Rechts zu wahren. Für die Justizbehörden gilt es, bei der Verhandlung von Fällen sowie bei der Bestimmung von Strafen stets streng nach den gesetzlichen Vorschriften vorzugehen. Eine weitere Bedeutung von strenger Rechtsdurchsetzung ist, dass es keine illegalen Eingriffe seitens anderer Verwaltungsbehörden, Organisationen oder Einzelpersonen in die Entscheidungsfindung gibt. Jedes Verbrechen muss bestraft werden – das bedeutet, dass alle illegalen Handlungen ernst genommen und gemäß dem Gesetz bestraft werden müssen. Niemand darf über dem Gesetz stehen oder sich außerhalb des Gesetzes bewegen; niemand darf Privilegien genießen, die nicht vom Gesetz vorgesehen sind. Die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit und die Gleichheit aller vor dem Gesetz sind wichtige Prinzipien des sozialistischen Rechtssystems. Nur durch die strenge Anwendung dieses Prinzips kann die Einheitlichkeit und Ernsthaftigkeit des sozialistischen Rechtssystems wirksam gewährleistet werden. (2) Beibehaltung des Prinzips, sich auf Fakten zu stützen und das Recht als Maßstab zu nehmen. Die rechtswidrigen Handlungen bilden die objektive Grundlage für eine Behandlung oder Bestrafung. Bei der Überwachung und Durchsetzung von Gesetzen in Fällen, die überprüft oder gemeldet wurden, muss gründlich ermittelt werden, zuverlässige Beweise gesammelt und die Wahrheit aufgeklärt werden. Die rechtswidrigen Handlungen müssen objektiv aufgedeckt und überprüft werden, damit für die Feststellung dieser Rechtsverstöße ausreichende Beweise vorliegen, die der Prüfung der Geschichte standhalten. Gesetze und Vorschriften sind die einzigen Maßstäbe für die Bestrafung von Fällen. Die Behörden für Arbeitssicherheit und -gesundheit müssen bei der Durchsetzung der Vorschriften stets auf die konkreten Bestimmungen der Gesetze und Vorschriften zurückgreifen, um korrekt vorzugehen. Die Behörden für Arbeitssicherheit und -gesundheit müssen bei der Durchsetzung der Vorschriften die objektiven Fakten respektieren und gleichzeitig streng nach den gesetzlichen Vorgaben handeln. (3) Es muss das Prinzip der Kombination von verhaltensbezogener Überwachung und technischer Überwachung eingehalten werden. Bei der Überwachung der Arbeitssicherheit und -gesundheit geht es nicht nur um die Überwachung des Verhaltens der Arbeitgeber sowie ihrer Führungskräfte – also darum, ob die geltenden Vorschriften und Managementmaßnahmen den Anforderungen der Arbeitssicherheitsvorschriften entsprechen –, sondern auch um die technische Überwachung. Dabei werden technische Mittel eingesetzt, um den Zustand der Produktionsprozesse, der Geräte, der Rohstoffe sowie der Arbeitsbedingungen sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen genauer zu überprüfen. Nur durch die Kombination von verhaltensbezogener und technischer Überwachung, wobei die Bedeutung der verhaltensbezogenen Überwachung betont wird, kann man unter den Bedingungen des ständigen Fortschritts in Wissenschaft und Technik durch rechtliche Maßnahmen ein effektives System zur Überwachung der Arbeitssicherheit und -gesundheit schaffen. (4) Beibehaltung des Prinzips der Kombination aus Überwachung und Dienstleistung: Die Behörden für Arbeitssicherheit und -gesundheit müssen nicht nur ernsthaft Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, rechtzeitig Forderungen nach stärkeren Präventionsmaßnahmen stellen sowie Mängel und Abweichungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und -gesundheit aufdecken und beheben. Zudem sollen sie den Arbeitgebern mit Begeisterung bei der Durchführung von Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen helfen, relevante Informationen sowie wissenschaftliche Erkenntnisse bereitstellen und die Arbeitgeber dabei unterstützen, ihre Arbeit im Bereich Arbeitssicherheit und -gesundheit ordnungsgemäß zu erledigen – damit Sicherheit und Produktion miteinander vereint werden können. (5) Befolgung des Prinzips der Kombination von Erziehung und Bestrafung. Das Prinzip der Kombination von Bestrafung und Erziehung bedeutet, dass die Bestrafung nicht nur ein Mittel zur Ahndung von Verstößen ist, sondern auch eine erzieherische Funktion erfüllt. Seine erzieherische Wirkung besteht hauptsächlich darin, einerseits durch das Lernen, Verstehen und Beherrschen des Rechts sowie andererseits durch die Bestrafung von Rechtsverstößen eine sichere Verwaltung zu gewährleisten, um andere davon abzuhalten, ähnliche Verstöße zu begehen, und um die Betroffenen davon abzuhalten, solche Verstöße erneut zu begehen.

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