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Dieser Beitrag wurde zuletzt von Mu Zi 928 am 9.11.2015 um 11:09 bearbeitet. Ich frage die Anwesenden: In welche Kategorie der Brandgefahr fällt Wasserstoffperoxid mit einem Gehalt von 27,5 % – in die Klasse A oder Klasse B? Welche Vorschriften geben hier eine klare Antwort? Wenn Ihnen die Antwort gefällt, geben Sie gerne etwas als Belohnung :lol
In welche Gefahrenklasse für Brandgefahr gehört 27,5%iges Wasserstoffperoxid – in Klasse A oder Klasse B? Es wäre gut, wenn es dafür normative Grundlagen gäbe. Zur Kategorie B gehörig, siehe „Vorschriften für den Brandschutz bei Gebäudeplanung“
Zur Kategorie B gehörig, siehe „Vorschriften für den Brandschutz in Gebäudeplanung“"
Welcher Paragraph der Bauvorschriften besagt, dass 27%iges Wasserstoffperoxid zur Klasse B gehört?
Die Erläuterungen zu den Vorschriften für Brandgefahr nach den Bauvorschriften geben Empfehlungen zur Einordnung: Oxidationsmittel der Klasse 1 gehören zur Kategorie A, Oxidationsmittel der Klasse 2 gehören zur Kategorie B. In der alten **Chemikalienliste, Ausgabe 02**, hat Wasserstoffperoxid die Gefahrgutnummer 51001; daher gilt 27,5%iges Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel der Klasse 1, wodurch es zur Klasse A für Brandgefahr gehört.
Auf den Etagen 6 und 7 gibt es unterschiedliche Meinungen – kann man das noch einmal besprechen? @enpalzhk_0103 @ckwcba
Das ist wirklich großartig – sie sind wirklich Meister.
Die Vorschriften aus der Version von 2014 sind bereits sehr klar: Die Einstufung von oxidierenden Stoffen hinsichtlich des Brandrisikos erfolgt gemäß den „Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter“. Warum wird dann angenommen, dass es sich um die neu erstellten „Leitlinien zur Anwendung des Wei*an-Verzeichnisses der Chemikalien (Version 2015)“ handelt? Wer zuerst kommt, wird zuerst bedient – das wird sich schon klären. Hat etwa die Baunorm eine Fähigkeit zur Vorhersage? Außerdem steht in dem Anhang zur „Leitlinie“, der „Tabelle mit Informationen zur Klassifizierung von Chemikalien“, dass Rauchender Schwefelsäure eine oxidierende Flüssigkeit der Klasse 1 ist – doch nach den Brandschutzvorschriften gehört sie zur Klasse B. Ammoniumsulfat hingegen ist eine oxidierende Feststoff der Klasse 3 – doch nach den Brandschutzvorschriften gehört es zur Klasse A. Es ist offensichtlich, dass der Zusammenhang zwischen den beiden nicht sehr groß ist.
Man kann sich die geltenden „Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter“ ansehen und sie mit der „Tabelle zur Klassifizierung von Chemikalien“ vergleichen – so sollte man eine Antwort finden können. Hat jemand die aktuellen „Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter“? Könnte er sie teilen? Außerdem ist meiner Meinung nach zwischen den inländischen Normen für die Ingenieurdarstellung und den geltenden Vorschriften noch einige Unstimmigkeiten vorhanden. Es geht dabei nicht nur um die Normen für den Brandschutz bei Gebäudebau sowie die „**Tabelle zur Klassifizierung von Chemikalien**“. Auch in den Normen für den Bau von Öllagern sowie in den Vorschriften zum Schutz von Straßen gibt es Unterschiede bezüglich des Abstands zwischen Anlagen zur Lagerung brennbarer und explosiver Flüssigkeiten und den Straßen. Wie dies umgesetzt werden soll, meint ich, erfordert die Einholung der Meinung der Aufsichtsbehörden.