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Viele alte Unternehmen erfüllen derzeit nicht mehr die Anforderungen der neu überarbeiteten Standards. Im Zuge der Anpassungen möchten viele Unternehmen einige ihrer Produktionsstätten stilllegen, um so die Anforderungen bezüglich der Brandschutzabstände zu erfüllen. Ist das möglich? Ist das in den Vorschriften festgelegt?
Ich bin gestern in einem Chemieunternehmen angekommen. Im Produktionsprozess werden keine brennbaren oder explosiven Stoffe verwendet. Dennoch verlangt die Abteilung für Sicherheit, dass alle Motoren sowie Schalterkästen explosionssicher gemacht werden. Zwischen dem Dampfkesselraum und den Werkstätten gibt es Grünflächen sowie Wege – doch die Entfernung beträgt nur wenige Meter. Deshalb muss die Struktur der Werkstätten geändert werden! Die Verwaltungsbehörden verstehen es nicht und übertragen die Vorschriften einfach blindlings – für Umweltschutz und Arbeitssicherheit sind echte Experten erforderlich!
Kann die Nutzung von stillgelegten Fabrikgebäuden oder die Trennung durch Feuerwände tatsächlich die Unzulänglichkeit der erforderlichen Brandschutzdistanzen ausgleichen?
Es gibt viele Unternehmen, bei denen der Bau der Fabriken lange Zeit in Anspruch genommen hat. Bei den Inspektionen wird verlangt, dass die Gebäude stillgelegt werden. Wenn es sich um Gebäude von Unicom handelt, löst allein die Stilllegung ohne Abriss das Problem nicht. **Gibt es in der Gegend Vorschriften in dieser Hinsicht?
Du sagst einfach, es sei ungenutzt – wie soll man das denn glauben? :lol