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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 2015-11-12 21:27 bearbeitet. Multiple-Choice-Frage: Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die betroffenen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C) Gesundheitsbehörde, der Polizeibehörde sowie der Behörde für Umweltschutz melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die betroffenen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den zuständigen Behörden für Umweltschutz melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die betroffenen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den zuständigen Behörden für Umweltschutz melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
C Gesundheitsverwaltungsbehörde...................................
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die betroffenen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den zuständigen Behörden für Umweltschutz melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
C. Gesundheitsbehörden------------------------------------
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies den (A) Behörden für Sicherheitsaufsicht und -kontrolle, der Polizei sowie den zuständigen Umweltbehörden melden.
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies den (A) Behörden für Sicherheitsaufsicht und -verwaltung, der Polizei sowie den zuständigen Umweltbehörden melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den für den Umweltschutz zuständigen Behörden melden.
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies den (A) Behörden für Sicherheitsaufsicht und -verwaltung, der Polizei sowie den zuständigen Umweltbehörden melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies den (A) Behörden für Sicherheitsaufsicht und -verwaltung, der Polizei sowie den zuständigen Umweltbehörden melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C) Gesundheitsbehörde, den Polizeibehörden sowie der zuständigen Umweltbehörde melden.
Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die zuständigen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den für den Umweltschutz zuständigen Behörden melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit
Einzelne Frage: Im Falle eines Verlusts, Diebstahls einer Strahlungsquelle oder eines Unfalls durch radioaktive Kontamination müssen die betroffenen Einrichtungen und Personen umgehend Notmaßnahmen ergreifen und dies der (C), den Polizeibehörden sowie den zuständigen Behörden für Umweltschutz melden. A Behörde für Sicherheitsüberwachung und -kontrolle B Örtliche ** C Gesundheitsbehörde D Leitung der Einheit