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【Jeden Tag eine Frage】Frage zum Thema 20151112

2015-11-12View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von yuchenchf am 12.11.2015 um 16:38 bearbeitet. Belohnung für die Beteiligung: 2 Reichtümer. Belohnung für die richtige Antwort: 9 Reichtum. Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen daher von ( ) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam 【Produktions- und Managementbereich】Wir suchen aktive Moderatoren sowie Personen für technische Diskussionen
Reply #22015-11-12
---------------B, Auftraggeber------------------
Reply #32015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (B) getragen werden.
Reply #42015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerungen im Zeitplan müssen vom Auftraggeber übernommen werden.
Reply #52015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerungen im Zeitplan müssen von (b) übernommen werden.
Reply #62015-11-12
DDDDDDDDDDDDDDDDDDD
Reply #72015-11-12
B. Auftragsvergabe.........................
Reply #82015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (B) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam
Reply #92015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerungen im Zeitplan müssen von (B) getragen werden
Reply #102015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (B) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam
Reply #112015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Vertragsanforderungen entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (A) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam
Reply #122015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (b) übernommen werden. B, Auftraggeber
Reply #132015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Vertragsanforderungen entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (A) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam
Reply #142015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Vertragsanforderungen entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen von (A) getragen werden. A. Auftragnehmer B, Auftraggeber C. Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam D. Überwacher und Auftragnehmer gemeinsam
Reply #152015-11-12
D. Der Aufsichtspflichtige und der Auftragnehmer gemeinsam
Reply #162015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen vom Auftraggeber übernommen werden.
Reply #172015-11-12
Gemäß den „Standardvorgaben für die Ausschreibung von Bauarbeiten“ wurden die verborgenen Teile der Baustelle vom Auftragnehmer selbst versteckt, falls der Überwacher die Prüfung nicht zur vereinbarten Zeit durchführte und es keine anderen Anweisungen gab. Danach stellte sich nach erneuter Überprüfung nach dem Entfernen der Verpackung heraus, dass die Qualität den Anforderungen des Vertrags entsprach. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sowie die Verzögerung in der Fertigstellung müssen daher von ( ) getragen werden. D. Der Aufsichtspflichtige und der Auftragnehmer gemeinsam
Reply #182015-11-12
D. Der Aufsichtspflichtige und der Auftragnehmer gemeinsam

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