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„Standards für die Emission von Schadstoffen aus Städteabwasserreinigungsanlagen“ (Entwurf zur Konsultation) – Sieben wesentliche Änderungspunkte

2015-11-13View Original

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Im Vergleich zu den aktuellen „Standards für die Emissionen von Schadstoffen aus Städte- und Gemeindeabwasserreinigungsanlagen“ wurden im Entwurf für Kommentare hauptsächlich folgende Änderungen vorgenommen: 1. Die Emissionsgrenzwerte für die grundlegenden Kontrollparameter wurden aufgehoben; es gibt keine dreistufigen Emissionsstandards mehr; Die bestehenden Sekundärstandards wurden verschärft, was sich hauptsächlich in einigen Parametern wie COD und Ammoniakstickstoff zeigt ; Es wurden neue Kategorien hinzugefügt: „Regionen, in denen die Bebauungsdichte bereits hoch ist, die Tragfähigkeit der Umwelt nachlässt, oder in denen die Umweltkapazität gering ist und die ökologische Situation anfällig ist – wodurch ernsthafte Umweltverschmutzungsprobleme entstehen können. In solchen Regionen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.“ Zudem gelten hier spezielle Emissionsgrenzwerte ; Dabei haben die Kategorien A und B im Grunde keine Veränderung erfahren. 2. Es wurden weitere Grundkontrollparameter hinzugefügt, wodurch die Anzahl von ursprünglich 12 auf 21 stieg. Dabei handelt es sich vor allem um giftige und schädliche Stoffe wie Gesamthg, Gesamtkröm und hexavalentes Chrom. 3. Der Anwendungsbereich wurde angepasst, wodurch Vorschriften für die Emissionen von Schadstoffen durch Unternehmen oder Einrichtungen festgelegt wurden, die Abwasserbehandlungsdienste für mehr als zwei Abgabestellen (mit Ausnahme von Unternehmen derselben Branchengruppe) anbieten. 4. Die Anforderungen an eine stufenweise Kontrolle der Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre wurden aufgehoben. 5. Es wurden weitere Optionen hinzugefügt, um Emissionsgrenzwerte für Kontrollobjekte festzulegen; die Anzahl stieg von ursprünglich 43 auf 82. 6. Die Grenzwerte für die Stabilisierung und Entsäuerung von Schlamm wurden angepasst, und die Anforderungen an eine stufenweise Kontrolle der Emissionen von Schadstoffen in die Atmosphäre wurden aufgehoben. 7. Es wurden neue Kategorien hinzugefügt: „Regionen, in denen die Bebauungsdichte bereits hoch ist, die Tragfähigkeit der Umwelt nachlässt, oder in denen die Umweltkapazität gering ist und die ökologische Situation anfällig ist – wodurch ernsthafte Umweltverschmutzungsprobleme auftreten können. In solchen Regionen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.“ Zudem gelten hier spezielle Emissionsgrenzwerte ; Die speziellen Konzentrationsgrenzwerte sind fast doppelt so streng wie die für Klasse A. Es fällt den bestehenden Abwasserbehandlungsanlagen schwer, diese Grenzwerte einzuhalten. Auch bei einigen biologischen Abwasserbehandlungsanlagen ist eine technische Modernisierung schwierig durchzuführen. Es sind daher fortschrittlichere Abwasserbehandlungsmethoden und -technologien erforderlich – oder es müssen physikalisch-chemische Verfahren eingesetzt werden.
Reply #22015-11-13
Um welche Stelle handelt es sich bei dem Entwurf für die Emissionsstandards?
Reply #32015-11-13
Um das „Gesetz der Volksrepublik China über den Umweltschutz“ sowie das „Gesetz der Volksrepublik China über die Bekämpfung der Wasserverschmutzung“ umzusetzen, den Umwelt zu schützen und die Gesundheit der Menschen zu gewährleisten, hat das Umweltministerium beschlossen, die **Umweltschutzstandards „Standards für die Emissionen von Schadstoffen aus Städteabwasserreinigungsanlagen“ (GB 18918-2002)** zu überarbeiten.
Reply #42015-11-17
Vielen Dank für die Pluspunkte zur Ermutigung. :Handshake: Handshake

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