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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 15.11.2015 um 20:45 geändert. Multiple-Choice-Frage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, seine Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. Richtig für A, falsch für B. Antwort: A ist richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
A gegen...........................................
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. Ja
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. (A) A richtig, B falsch
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. (A) A richtig, B falsch
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wahrheitsfrage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Wahrheitsfrage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig