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Umweltschutz – eine Frage pro Tag, 11.13: Mitmachen lohnt sich! 3 richtige Antworten – dann gibt es noch 3 weitere Belohnungen

2015-11-13View Original

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Dieser Beitrag wurde zuletzt von slll611 am 15.11.2015 um 20:45 geändert. Multiple-Choice-Frage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, seine Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. Richtig für A, falsch für B. Antwort: A ist richtig
Reply #22015-11-13
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #32015-11-14
A gegen...........................................
Reply #42015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. Ja
Reply #52015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #62015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #72015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #82015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #92015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #102015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. (A) A richtig, B falsch
Reply #112015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. (A) A richtig, B falsch
Reply #122015-11-14
Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #132015-11-15
Wahrheitsfrage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig
Reply #142015-11-15
Wahrheitsfrage: Wer ohne Genehmigung mit der Lagerung und Beseitigung von radioaktiven Festabfällen beschäftigt ist, wird von der für den Umweltschutz zuständigen Verwaltungsbehörde auf Provinzebene oder höher dazu aufgefordert, die Tätigkeit einzustellen oder die Genehmigung zu entziehen. A richtig

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